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> Vorsätzliche Sichtbehinderung bei Einfahrt in eine Fernstrasse, Kontext: Stopp-Schild.
die-scharfs
Beitrag 24.07.2025, 13:11
Beitrag #1


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Moin zusammen,

In Neustadt am Rübenberge steht an einer Einfahrt zur B6

klick, Draufsicht

Direktansicht

ein "Sichtbehinderungszaun". Dieser verhindert blickdicht die freie Sicht bei der Anfahrt in die B6. Klar ist: Man will dadurch ein Beachten des dortigen Stopp-Schildes erzwingen, in dem man bei der Anfahrt die Sicht auf die vorfahrtberechtigte Strasse verhindert.

Stichwort: Sichtdreieck

Ist das so durch die Verkehrsgesetze so abgedeckt?
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durban
Beitrag 24.07.2025, 16:45
Beitrag #2


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Ich finde es ziemlich wild, vorsätzlich die Sicht an einer Kreuzung einzuschränken. wavey.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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aussie
Beitrag 24.07.2025, 20:56
Beitrag #3


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... das würde hier an der B466 an einigen Unfallschwerpunkten vor ca. 2 Jahren auch gemacht. Anscheinend mit Erfolg. Das hatte zuvor einige Diskussionen Inder Presse ausgelöst und soll rechtskonform sein, zumindest nach Aussage des zuständigen Straßenverkehrsamtes.
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haschee
Beitrag 24.07.2025, 21:22
Beitrag #4


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B2. B16. B299.
...
Üblicherweise aber außerorts und höher und weiter weg von der Straße.

B16 waren vorher "Bettel" schilder da die wohl nichts gebracht haben.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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mir
Beitrag 24.07.2025, 22:18
Beitrag #5


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Gucken wir halt mal in das passende Gesetz, also hier das FStrG.

Zitat
§ 9 Bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen
(1) Längs der Bundesfernstraßen dürfen nicht errichtet werden

1.
Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 40 Meter bei Bundesautobahnen und bis zu 20 Meter bei Bundesstraßen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten, jeweils gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn,
2.
bauliche Anlagen, die außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten über Zufahrten oder Zugänge an Bundesstraßen unmittelbar oder mittelbar angeschlossen werden sollen.

Satz 1 Nr. 1 gilt entsprechend für Aufschüttungen oder Abgrabungen größeren Umfangs. Satz 1 Nummer 1 gilt nicht für technische Einrichtungen, die für das Erbringen von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten erforderlich sind. Weitergehende bundes- oder landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.


Hochbauten sind Bauten, die sich im wesentlichen oberhalb des Erdbodens befinden, also auch Zäune.

Abs. 8 lässt dann aber Ausnahmen durch die oberste Landesbehörde zu, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert. Was ich mir nicht vorstellen kann, schließlich kommen andere Kreuzungen mit Stopschild auch ohne solche Sichtzäune aus.




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redonner sa grandeur à l'europe!
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F117
Beitrag 25.07.2025, 12:19
Beitrag #6


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Ich sag mal so: Ja, man kann alles auf Vorschriften abklopfen. Nicht immer ist aber der Mensch mit diesen Vorschriften kompatibel.

An der Stelle ist die B6 eine Kraftfahrstraße, 2+2 Spuren, bauliche Trennung, Vmax=c. Ja, an der Stelle gilt 80. Aber dass das von einigen nur als wohlwollende Empfehlung betrachtet wird, ist hinlänglich bekannt. Und: Wer die Auffahrt nicht kennt, erwartet in der Regel an ihrem Übergang zur Richtungsfahrbahn einen Beschleunigungsstreifen. Gibt es nicht. Was dazu führen könnte, dass das zu spät bemerkt wird. Wenn ich aber sowieso nach links nix sehe, bin ich (insbesondere bei fehlender Ortskennnis) deutlich vorsichtiger. Insofern macht die Sichtschutzwand Sinn.

Noch eine Aussage vom Land Niedersachsen dazu:

Zitat (strassenbau.niedersachsen.de)
[...] Die Bundesstraße 6 stellt die wichtigste Verkehrsverbindung zwischen Nienburg (Weser) und Hannover dar. Mit 24.000 Fahrzeugden pro Tag ist insbesondere der Bereich von Neustadt am Rübenberge stark befahren. Zwar ist die B 6 zwischen der Anschlussstelle Hannover-Herrenhausen (A 2) bis Nienburg mit vier Fahrstreifen ausgebaut. Die Ortsumgehung Neustadt hingegen weist auf ihrer Länge von circa 3,8 Kilometern erhebliche Defizite auf.

Mangelhafte Verkehrssicherheit und fehlender Lärmschutz

Im Bereich der Ortsumgehung sind die Fahrstreifenbreiten der Straße zu schmal und entsprechen nicht mehr den gültigen Richtlinien. Auch die Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen an drei zentralen Knotenpunkten sind ebenfalls nicht mehr gemäß heutigem Standard angelegt. U. a. hat dies zur Folge, dass die Unfallrate auf der B 6 im Bereich von Neustadt am Rübenberge doppelt so hoch wie auf anderen Streckenabschnitten liegt. [...]

(Quelle: https://www.strassenbau.niedersachsen.de/b6...ge-200557.html)

Und da bin ich durchaus dafür, dass Menschenleben und Gesundheit Vorrang vor Vorschriften und Paragrafen haben.


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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