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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 26.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91058 ![]() |
an einer Ausfahrt aus einem Wirtschaftsweg ist die Sicht sehr schlecht (Kurve, Gefälle), vor allem, wenn auf dem Acker dort etwas gepflanzt ist. Es ist dort Tempo 70 zulässig. Nun sieht sich die Landesbehörde nicht in der Lage, das Sichtdreieck freizuhalten, sprich dem Bauern Land abzukaufen oder diesem aufzugeben, im Sichtfeld nichts anzupflanzen. Daher will die Landesbehörde dort einen Verkehrsspiegel aufstellen. Was haltet Ihr davon? Nach meinen Netz-Recherchen ist das unzulässig, da vorrangig erstmal das Sichtfeld freizuhalten ist. Ich halte so einen Spiegel an der Stelle auch für unsinnig. |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7920 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.07.2025 - 07:31 |