![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 22.07.2025 Mitglieds-Nr.: 92584 ![]() |
ich wurde innerhalb weniger Stunden zweimal von der Polizei kontrolliert – beide Male wurde eine Blutprobe durchgeführt. Am Vorabend gegen 23:00 Uhr habe ich einen Joint geraucht und eine halbe 6 mg Bromazepam-Tablette eingenommen (2023 vom Hausarzt verschrieben). Am nächsten Tag wurde ich gegen 12:30 Uhr angehalten, der Urintest war positiv auf THC. Ich wurde zur Blutprobe mitgenommen. Ein Arzt stellte keine Ausfallerscheinungen fest, und die Beamten untersagten mir die Weiterfahrt nicht ausdrücklich. Gegen 14:30 Uhr wurde ich erneut angehalten – diesmal von Beamten derselben Dienststelle, die mich zuvor auf dem Revier gesehen hatten. Ich verweigerte zunächst Urintest und Blutprobe, wurde dann aber unter Druck zur Mitnahme gezwungen. Nach einem weiteren positiven Urintest wurde erneut Blut abgenommen. Mein Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt mit der Auflage, dass ich ihn erst nach einem negativen Urintest zurückbekomme. Ich hatte keinerlei Ausfallerscheinungen oder Auffälligkeiten im Straßenverkehr. Ich bin Außendienstmitarbeiter und beruflich auf meinen Führerschein angewiesen. ⸻ Ich bitte um eine Ersteinschätzung zu folgenden Punkten: 1. War die zweite Blutentnahme rechtlich zulässig? 2. Darf die Polizei die Herausgabe meines Fahrzeugschlüssels an einen Urintest koppeln? 3. Falls THC und Bromazepam im Blut nachgewiesen werden, aber die Werte sehr gering sind: → Wird das Verfahren in der Regel eingestellt? → Droht mir trotzdem ein Führerscheinentzug? |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14143 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
![]() 1. ja 2. jein 3. → nein → ja So, und nun etwas ausführlicher, da ich noch zahlreiche offene Fragen habe, um Dir eine vernünftige Antwort geben zu können: Ein positiver Urintest ist ja nicht verwunderlich. Was Du uns aber nicht verraten hast: Wie ist denn Dein Cannabis-Konsum in den letzten Wochen gewesen? Wieso ergänzt Du das ärztlich verschriebene Sedativum mit Cannabis? die Beamten untersagten mir die Weiterfahrt nicht ausdrücklich. Ganz ehrlich: Das kann ich so erst einmal nicht nachvollziehen. Was haben sie denn Deiner Erinnerung nach gesagt? Was steht auf den Papieren, die Du unterschrieben hast? Wieso hast Du Dich selbst für fahrtauglich gehalten? Eine Herausgabe der Autoschlüssel an einen Urintest zu koppeln, ist ein verzweifelter Versuch, Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer präventiv zu verhindern. Das Problem: Ein Urintest zeigt keine aktuelle THC-Beeinflussung an, sondern das Vorhandensein von THC-COOH, also einem THC-Abbauprodukt. Mithin einen vergangenen Konsum. Das hilft also nicht weiter. Ich bin Außendienstmitarbeiter und beruflich auf meinen Führerschein angewiesen. Ganz platte Frage: Und warum kiffst Du dann? ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 895 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
Mein Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt mit der Auflage, dass ich ihn erst nach einem negativen Urintest zurückbekomme. Du bist zweimal fahrend angetroffen worden. Ob dir beim Ersten mal die Weiterfahrt ausdrücklich verboten wurde ist unerheblich. Irgendwie muss ja gewährleistet werden, dass du nicht nochmal fährst. Das du von Sicherstellung sprichst deutet auch eher daraufhin, das du freiwillig abgegeben hast. |
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13877 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Wann waren denn die beiden Vorfälle? Doch aktuell. ich frage, weil dann die Bromazepamtablette ohne Verordnung eingenommen worden ist! Bloß der Besitz im Medizinalschrank berechtigt nicht zur Einnahme mit gleichzeitiger uneingeschränkter Teilnahme am Straßenverkehr, schon gar nicht im Verbund mit psychoaktiven Stoffen wie hier Cannabis.
Nun warte ab, ob die Tablette überhaupt nachgewiesen wird. Rufe in zwei Wochen auf der Wache an, frage nach den Laborergebnissen; nichts weiteres aussagen! Hm, je nachdem, die zweite Fahrt könnte auch als Vorsatz gewertet werden. Wie ist dein Konsumschema? Wie am/um dem Tattag (herum)? Solange Du kein heavy User bist, würde ich jetzt Abstinenz von Drogen einhalten. Denn die zweite Fahrt könnte auch der FEB zusätzlichen Raum geben ... Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 658 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Hast du beides Mal über 3,5 aktiv gehst du zur MPU.
Falls nicht und sie finden das Benzo und Cannabis gleichzeitig (ist eigentlich bei jedem Standard Screening dabei), gehst du mindestens zum äG. |
|
|
![]()
Beitrag
#6
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 113 Beigetreten: 12.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90405 ![]() |
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde innerhalb weniger Stunden zweimal von der Polizei kontrolliert – beide Male wurde eine Blutprobe durchgeführt. Am nächsten Tag wurde ich gegen 12:30 Uhr angehalten, der Urintest war positiv auf THC. Ich wurde zur Blutprobe mitgenommen. Ein Arzt stellte keine Ausfallerscheinungen fest, und die Beamten untersagten mir die Weiterfahrt nicht ausdrücklich. Gegen 14:30 Uhr wurde ich erneut angehalten – diesmal von Beamten derselben Dienststelle, die mich zuvor auf dem Revier gesehen hatten. Sehr geehrter MrMüller99, ich sehe in Ihrem Fall erstmal zwei völlig anlasslose, und damit unbegründete Kontrollen seitens der Polizei vorliegen. Ich hätte dazu folgende Fragen an Sie: Wann genau waren diese Kontrollen gewesen? Aus welchem Grund wurden Sie bei der ersten Kontrolle angehalten? Gab es überhaupt einen Grund oder war die Kontrolle willkürlich? LG Oiltron |
|
|
![]()
Beitrag
#7
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 895 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
zwei völlig anlasslose, und damit unbegründete Kontrollen seitens der Polizei vorliegen. .... oder war die Kontrolle willkürlich? Absatz 5 lesen und verstehen Da der TE zweimal positiv war, waren die Kontrollen ganz sicher nicht unbegründet. Bevor du so wüste Unterstellungen gegen die Polizisten ausspuckst erstmal die Rechtslage prüfen. Kannst du das nicht oder willst du das nicht, bist du sehr schnell ganz nah an den §§ 186 ff StGB. |
|
|
![]()
Beitrag
#8
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17605 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
@shortie, alles was @Oiltron will ist zu provozieren…
![]() -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
|
|
![]()
Beitrag
#9
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14143 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Moderative Verwarnung @oiltron:
Es reicht! Ja, wir hinterfragen hier Sachverhalte. Doch das geht auch ohne Provokation! Der Hilfesuchende ist ein Mensch und er hat ein Recht, menschlich behandelt zu werden. Auch wenn er sich möglicherweise falsch verhalten hat, so gibt das niemandem das Recht, auf ihn herunterzuschauen. Du wurdest erst vor zehn Tagen wegen genau einem solchen Verhalten verwarnt und nach Deiner dreitägigen Schreibsperre machst Du im gleichen Stil weiter. Unsere Wege trennen sich hiermit, Dein Account wird gesperrt. |
|
|
![]()
Beitrag
#10
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17605 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Danke @ulm!
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.07.2025 - 07:54 |