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> Bitte um Ersteinschätzung – doppelte Kontrolle & Blutentnahme am selben Tag (THC, Verkehrskontrolle mit THC und Benzo
MrMüller99
Beitrag 24.07.2025, 01:32
Beitrag #1


Neuling


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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde innerhalb weniger Stunden zweimal von der Polizei kontrolliert – beide Male wurde eine Blutprobe durchgeführt.

Am Vorabend gegen 23:00 Uhr habe ich einen Joint geraucht und eine halbe 6 mg Bromazepam-Tablette eingenommen (2023 vom Hausarzt verschrieben).

Am nächsten Tag wurde ich gegen 12:30 Uhr angehalten, der Urintest war positiv auf THC. Ich wurde zur Blutprobe mitgenommen. Ein Arzt stellte keine Ausfallerscheinungen fest, und die Beamten untersagten mir die Weiterfahrt nicht ausdrücklich.

Gegen 14:30 Uhr wurde ich erneut angehalten – diesmal von Beamten derselben Dienststelle, die mich zuvor auf dem Revier gesehen hatten. Ich verweigerte zunächst Urintest und Blutprobe, wurde dann aber unter Druck zur Mitnahme gezwungen. Nach einem weiteren positiven Urintest wurde erneut Blut abgenommen.
Mein Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt mit der Auflage, dass ich ihn erst nach einem negativen Urintest zurückbekomme.

Ich hatte keinerlei Ausfallerscheinungen oder Auffälligkeiten im Straßenverkehr.
Ich bin Außendienstmitarbeiter und beruflich auf meinen Führerschein angewiesen.



Ich bitte um eine Ersteinschätzung zu folgenden Punkten:
1. War die zweite Blutentnahme rechtlich zulässig?
2. Darf die Polizei die Herausgabe meines Fahrzeugschlüssels an einen Urintest koppeln?
3. Falls THC und Bromazepam im Blut nachgewiesen werden, aber die Werte sehr gering sind:
 → Wird das Verfahren in der Regel eingestellt?
 → Droht mir trotzdem ein Führerscheinentzug?
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ulm
Beitrag 24.07.2025, 06:21
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

1. ja
2. jein
3. → nein
→ ja

So, und nun etwas ausführlicher, da ich noch zahlreiche offene Fragen habe, um Dir eine vernünftige Antwort geben zu können:
Ein positiver Urintest ist ja nicht verwunderlich. Was Du uns aber nicht verraten hast: Wie ist denn Dein Cannabis-Konsum in den letzten Wochen gewesen?
Wieso ergänzt Du das ärztlich verschriebene Sedativum mit Cannabis?

Zitat (MrMüller99 @ 24.07.2025, 02:32) *
die Beamten untersagten mir die Weiterfahrt nicht ausdrücklich.
Ganz ehrlich: Das kann ich so erst einmal nicht nachvollziehen.
Was haben sie denn Deiner Erinnerung nach gesagt? Was steht auf den Papieren, die Du unterschrieben hast?
Wieso hast Du Dich selbst für fahrtauglich gehalten?

Eine Herausgabe der Autoschlüssel an einen Urintest zu koppeln, ist ein verzweifelter Versuch, Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer präventiv zu verhindern.
Das Problem: Ein Urintest zeigt keine aktuelle THC-Beeinflussung an, sondern das Vorhandensein von THC-COOH, also einem THC-Abbauprodukt. Mithin einen vergangenen Konsum. Das hilft also nicht weiter.

Zitat (MrMüller99 @ 24.07.2025, 02:32) *
Ich bin Außendienstmitarbeiter und beruflich auf meinen Führerschein angewiesen.
Ganz platte Frage: Und warum kiffst Du dann? think.gif
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shortie
Beitrag 24.07.2025, 08:27
Beitrag #3


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Zitat (MrMüller99 @ 24.07.2025, 01:32) *
Mein Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt mit der Auflage, dass ich ihn erst nach einem negativen Urintest zurückbekomme.

Du bist zweimal fahrend angetroffen worden. Ob dir beim Ersten mal die Weiterfahrt ausdrücklich verboten wurde ist unerheblich.
Irgendwie muss ja gewährleistet werden, dass du nicht nochmal fährst.
Das du von Sicherstellung sprichst deutet auch eher daraufhin, das du freiwillig abgegeben hast.

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corneliusrufus
Beitrag 24.07.2025, 22:40
Beitrag #4


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Wann waren denn die beiden Vorfälle? Doch aktuell. ich frage, weil dann die Bromazepamtablette ohne Verordnung eingenommen worden ist! Bloß der Besitz im Medizinalschrank berechtigt nicht zur Einnahme mit gleichzeitiger uneingeschränkter Teilnahme am Straßenverkehr, schon gar nicht im Verbund mit psychoaktiven Stoffen wie hier Cannabis.

Nun warte ab, ob die Tablette überhaupt nachgewiesen wird.

Rufe in zwei Wochen auf der Wache an, frage nach den Laborergebnissen; nichts weiteres aussagen! Hm, je nachdem, die zweite Fahrt könnte auch als Vorsatz gewertet werden.

Wie ist dein Konsumschema? Wie am/um dem Tattag (herum)? Solange Du kein heavy User bist, würde ich jetzt Abstinenz von Drogen einhalten. Denn die zweite Fahrt könnte auch der FEB zusätzlichen Raum geben ...

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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gruenerTeich
Beitrag 25.07.2025, 06:31
Beitrag #5


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Hast du beides Mal über 3,5 aktiv gehst du zur MPU.

Falls nicht und sie finden das Benzo und Cannabis gleichzeitig (ist eigentlich bei jedem Standard Screening dabei), gehst du mindestens zum äG.
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Oiltron
Beitrag 25.07.2025, 21:59
Beitrag #6


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Zitat (MrMüller99 @ 24.07.2025, 02:32) *
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde innerhalb weniger Stunden zweimal von der Polizei kontrolliert – beide Male wurde eine Blutprobe durchgeführt.

Am nächsten Tag wurde ich gegen 12:30 Uhr angehalten, der Urintest war positiv auf THC. Ich wurde zur Blutprobe mitgenommen. Ein Arzt stellte keine Ausfallerscheinungen fest, und die Beamten untersagten mir die Weiterfahrt nicht ausdrücklich.

Gegen 14:30 Uhr wurde ich erneut angehalten – diesmal von Beamten derselben Dienststelle, die mich zuvor auf dem Revier gesehen hatten.


Sehr geehrter MrMüller99,

ich sehe in Ihrem Fall erstmal zwei völlig anlasslose, und damit unbegründete Kontrollen seitens der Polizei vorliegen.

Ich hätte dazu folgende Fragen an Sie:

Wann genau waren diese Kontrollen gewesen?

Aus welchem Grund wurden Sie bei der ersten Kontrolle angehalten?

Gab es überhaupt einen Grund oder war die Kontrolle willkürlich?

LG
Oiltron
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shortie
Beitrag 26.07.2025, 07:36
Beitrag #7


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Zitat (Oiltron @ 25.07.2025, 21:59) *
zwei völlig anlasslose, und damit unbegründete Kontrollen seitens der Polizei vorliegen.
....

oder war die Kontrolle willkürlich?


Absatz 5 lesen und verstehen

Da der TE zweimal positiv war, waren die Kontrollen ganz sicher nicht unbegründet.

Bevor du so wüste Unterstellungen gegen die Polizisten ausspuckst erstmal die Rechtslage prüfen.
Kannst du das nicht oder willst du das nicht, bist du sehr schnell ganz nah an den §§ 186 ff StGB.



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Q-Treiberin
Beitrag 26.07.2025, 08:17
Beitrag #8


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@shortie, alles was @Oiltron will ist zu provozieren… dry.gif


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ulm
Beitrag 26.07.2025, 08:45
Beitrag #9


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Moderative Verwarnung @oiltron:
Es reicht!
Ja, wir hinterfragen hier Sachverhalte. Doch das geht auch ohne Provokation!
Der Hilfesuchende ist ein Mensch und er hat ein Recht, menschlich behandelt zu werden. Auch wenn er sich möglicherweise falsch verhalten hat, so gibt das niemandem das Recht, auf ihn herunterzuschauen.

Du wurdest erst vor zehn Tagen wegen genau einem solchen Verhalten verwarnt und nach Deiner dreitägigen Schreibsperre machst Du im gleichen Stil weiter.

Unsere Wege trennen sich hiermit, Dein Account wird gesperrt.
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Q-Treiberin
Beitrag 26.07.2025, 13:10
Beitrag #10


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Danke @ulm!


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