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#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 21.07.2025 Mitglieds-Nr.: 92582 ![]() |
Nach der Einfahrt in die Zone kommt ein Fußgängerüberweg, sowie eine Kreuzung nach Links. Die gekennzeichneten Flächen zum Parken waren kurz nach dem Zebrastreifen auf der rechten Seite, siehe Fotos. Ich habe circa. 200 Meter weiter nach der Einfahrt zur Zone auf der rechten Straßenseite ohne gekennzeichnete Flächen auf der Straße geparkt. Ohne Sperrflächen. Nur ein Parkschild VZ: 314 mit Zusatz 2 Std. Parken, mit Parkscheibe geparkt. Ich habe, wie die Fotos zeigen, kurz vor dem Parkschild geparkt. Leider habe ich hier nichts gefunden, wie ich Fotos hochladen kann ?? Bußgeldbescheid : Sie parkten vor dem VZ 314 mit Zusatzzeichen Parkscheibe. Das Parken mit Parkscheibe beginnt aber immer erst nach dem Verkehrszeichen ! Somit parkten Sie innerhalb des VZ 290.1 , 290.2 Sie parkten im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone ( Zeichen 290.1 , 290.2 ) § 41 Abs. 1 iVM Anlage 2 , § 49 StVO ; § 24 Abs. 1 , 3 Nr.5 StVG ; 52 BKat Ist der Bußgeldbescheid so rechtens und vor allem die Begründung ? Gruß Rene |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14137 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
![]() FAQ: Anleitung zum Einstellen von Bildern Aus der textlichen Beschreibung heraus ist die Ahndung vollkommen korrekt. Verkehrszeichen gelten erst ab dem Standort. Da Du vor dem Zeichen 314 geparkt hast und auch keine Markierung auf der Fahrbahn vorhanden war, war an dieser Stelle das Parken verboten. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 388 Beigetreten: 07.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84950 ![]() |
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#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 21.07.2025 Mitglieds-Nr.: 92582 ![]() |
Ja hier nochmal die Bilder dazu : https://www.directupload.eu/file/d/8987/4gna8fez_jpg.htm
https://www.directupload.eu/file/d/8987/ddsp7vgw_jpg.htm https://www.directupload.eu/file/d/8987/2itclz8u_jpg.htm https://www.directupload.eu/file/d/8987/92esi3aw_jpg.htm https://www.directupload.eu/file/d/8987/7rooisx4_jpg.htm https://www.directupload.eu/file/d/8987/235hulrm_jpg.htm |
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 21.07.2025 Mitglieds-Nr.: 92582 ![]() |
Ich möchte gerne wissen, wo kann, ich in der StVO nachlesen, das gilt wie die Bußgeldstelle darlegt: Sie parkten vor dem VZ 314 mit Zusatzzeichen Parkscheibe. Das Parken mit Parkscheibe beginnt aber immer erst nach dem Verkehrszeichen ! Somit parkten Sie innerhalb des VZ 290.1 , 290.2 .
Es gibt durchaus Situationen wo das Parken vor dem VZ: 314 erlaubt ist . Bsp.: https://www.reddit.com/r/StVO/comments/1fjd...hon_vor_dem_vz/ oder : https://www.reddit.com/r/StVO/comments/195z..._schild_parken/ |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14137 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Ich möchte gerne wissen, wo kann, ich in der StVO nachlesen, das gilt wie die Bußgeldstelle darlegt: Sie parkten vor dem VZ 314 mit Zusatzzeichen Parkscheibe. Das Parken mit Parkscheibe beginnt aber immer erst nach dem Verkehrszeichen ! [...] §42 Abs. 3 StVO Es gibt durchaus Situationen wo das Parken vor dem VZ: 314 erlaubt ist . Bsp.: https://www.reddit.com/r/StVO/comments/1fjd...hon_vor_dem_vz/ Das ist eine falsche Auslegung der VwV-StVO. Kommt leider häufig vor, aber i.d.R. nur auf Parkplätzen neben der Fahrbahn. Du bist jedoch auf der Fahrbahn gestanden. |
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 21.07.2025 Mitglieds-Nr.: 92582 ![]() |
Danke für die Antwort. Da muss ich ja jetzt doch die 25 € bezahlen.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6246 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Um dort mit einem Auto größer als Smartfor2 ohne Behinderung der Einfahrt zu parken bräuchte man also Anwohnerparkausweis und Parkscheibe, sehe ich das richtig? Für Anwohner, die in der Regel länger parken wollen ist der Parkplatz unbrauchbar, für andere auch. Könnte es sein, dass es eine "Widmung" dieses Abschnitts als Kurzparkzone gibt, deren Ausmaß nicht ganz zur Beschilderung passt? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 388 Beigetreten: 07.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84950 ![]() |
Nein, das ist ganz richtig ausgeschildert: vermutlich wegen der Einfahrt beginnt der "beparkbare" Bereich erst ab dem Schild. Dahinter hat weder der grüne Polo, noch der Anlieger mit Parkausweis etwas verloren. Und was die "Zone" betrifft, finde ich die Regelung auch vollkommen in Ordnung: es gibt Bereiche mit eingezeichneten Parkflächen ohne zeitliche Begrenzung und eben weitere Bereiche mit zeitlicher Begrenzung. Was gibt es daran auszusetzen?
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6246 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Eine Einfahrt ist ja keine Einmündung. Da sind keine 5 Meter Abstand nötig. Und bei die mit VZ 314 Flächen mit zeitlicher Begrenzung setzen mMn zu den angegebenen Zeiten das Zonenhalteverbot außer Kraft
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 388 Beigetreten: 07.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84950 ![]() |
Ja, ab dem Schild. Aber nicht dahinter. Und das Schild klebt vermutlich aus gutem Grund nicht unmittelbar an der Einfahrt.
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 21.07.2025 Mitglieds-Nr.: 92582 ![]() |
Die Zoneneinfahrt ist zu dem Klinikum. Die großzügige Einfahrt nach der ich stehe vor dem VZ: 314 mit Zusatzzeichen Parkscheibe 2.Std. ist die Einfahrt zu einem Kindergarten auch da steht rechts ein 290.1 in der Einfahrt drin mit Zusatzzeichen nur für Mitarbeiter.
helmet, so habe ich das eigentlich auch gesehen, wie du es geschrieben hast: Eine Einfahrt ist ja keine Einmündung. Da sind keine 5 Meter Abstand nötig. Und bei die mit VZ 314 Flächen mit zeitlicher Begrenzung setzen mMn zu den angegebenen Zeiten das Zonenhalteverbot außer Kraft Die vorderen gekennzeichneten Parkplätze sind ebenfalls mit Zusatz 2 Std. und einem VZ : 314 ausgewiesen. |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14137 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Ich denke, Du hast hier irgendwie einen Knoten im Denken.
- Verkehrszeichen gelten i.d.R. ab dem Standort bis sie durch eine neue Regelung aufgehoben werden. - Dagegen gibt es noch die Zone ein. Die gilt, bis sie explizit aufgehoben wird. Stelle Dir also die Zone wie eine Käseglocke vor. Das Parken ist nur in markierten Bereichen zulässig. Und innerhalb dieser Käseglocke kann es noch zusätzliche Erleichterungen oder Verbote geben. Daneben gelten auch die allgemeinen Regeln weiter. An der Stelle, an der Du parkst, gilt also für den Polo vom Lenkrad nach hinten: Parken außerhalb der Markierung. Wo der Motor parkt, ist dann schon mal egal. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6246 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Ja, ab dem Schild. Aber nicht dahinter. Und das Schild klebt vermutlich aus gutem Grund nicht unmittelbar an der Einfahrt. Der Grund ist, dass da nur Anlieger (möglicherweise behindernd) parken dürfen? Warum keine schraffierte Fläche, abgesenkter Bordstein etc? Man könnte ja glatt denken, der wahre Grund wäre Bußgeldeinnahme, aber angeblich sei ja das Geschäft wegen Personalkosten nicht einträglich Naja im Ernst: Möglicherweise wurden da einfach x Meter für allgemeines Kurzzeitparken freigegeben und man hat die Einfahrt gar nicht beachtet |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.07.2025 - 14:03 |