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> FAER - 2 Entscheidungen, Frage zu: Betroffene Fahrerlaubnisklasse
Till-1970
Beitrag 20.07.2025, 15:47
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 20.07.2025
Mitglieds-Nr.: 92581



    
 
In einem Auszug aus dem FAER steht:

Unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis

Betroffene Fahrerlaubnisklassen: A und BE

Grund der Entscheidung: Gutachen nicht beigebracht

Mangelnde Eignung - Sonstiger Entscheidungsgrund

§2 StVG

Speicherdatum 6.8.2010 - Tilgungsdatum 3.8.2025 - Löschdatum 3.8.2025

--------

Aufgrund der Tatsache, damals noch zu glauben man könnte es noch klarstellen, wurde vor Verwaltungs und Verfassungsgericht gezogen.... Verwaltung hat die Entscheidung der FS bestätigt und Verfassungsgericht kurzerhand abgelehnt.
Daher gehe ich von dem zweiten Blatt aus - es gab keinerlei Vorkommnisse.

Was aber abweichende Daten aufweist

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Unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis

Betroffene Fahrerlaubnisklassen: A und C1E

Grund der Entscheidung: schwere Vergehen gegen Strafgesetze

Mangelnde Eignung - Sonstiger Entscheidungsgrund

§20 FeV

Speicherdatum 6.4.2016 - Tilgungsdatum 17.3.2031 - Löschdatum 17.3.2031


--------

Es beziehen sich beide Eintragungen auf das Urteil: Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit Sachbeschädigung in Tateinheit mit Körperverletzung - erhöhtes Agressionspotenzial -

Das Paradoxon für mich ist, welches ich nicht auflösen kann - da ich kein erhöhtes Agressionspotenzial habe - es gab vorher weder im Privaten noch im Straßenverkehr einen Vorfall auch die vielen Jahre nach dem Urteil nicht. Aber das ist eine eigene Geschichte. Und soll nur zur Einordnung erwähnt sein. Führungszeugnis war vor dem Urteil leer und nach dem Urteil plus Löschungsfrist, nun auch durchgehend leer...

Es wäre rein Lösungsorientiert hier die Frage:

Wie ist das mit den "Betroffenen Fahrerlaubnisklassen" zu verstehen?

Könnte ich alle niedrigeren beantragen?

Warum ist im zweiten Blatt jetzt die C1E und nicht mehr BE?



Ich traue keinem Anwalt (einen aufrichtigen Anwalt zu finden ist sehr schwer) und keinem Gericht und auch der Führerscheinstelle nicht mehr über den Weg.

Wäre über Hinweise und Information - euerer Meinung nach - dankbar.
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