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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2511 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
![]() Wir haben hier einen 2 bis 2,5 m breiten Gehweg, auf dem sehr verblichene rote Pflastersteine einen 1,0 m breiten „Radweg“ markieren. Dieser ist mitsamt Gehweg durch Z240 als benutzungspflichtig gekennzeichnet. Mir ist klar, daß zunächst auch ein irrwitziges VZ zu beachten ist. Dies ist eine Geschäftsstraße mit entsprechendem Fußverkehr, Geschäftstreibende stellen ihre Aufsteller, Tische und Stühle auf dem Gehweg auf. Abgestellte Fahrräder etc. versperren den Gehweg. Das ganze führt dazu, daß der Fußverkehr größtenteils auf den Radweg ausweicht bzw. darauf herumläuft (bzw. muß) und diesen faktisch unbenutzbar macht. Ist ein solcher Radweg dennoch benutzungspflichtig? -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5962 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Das entscheidet ein Gericht, falls es dein Bußgeldverfahren bis dorthin schafft. Schwierigkeit dabei: finde erst mal jemanden, der dir bei Nichtbenutzung eine Ordnungswidrigkeit anhängen will. Theoretisches Zusatzrisiko: bei einem Unfall auf der Fahrbahn könnte die Nichtbenutzung nachteilig angerechnet werden.
Risikolosere Entscheidung: Benutzungspflicht wegklagen und abwarten, was daraus wird. Pragmatischer Tipp: bei offensichtlicher Nichtbenutzbarkeit (Hindernisse, ...) von den eigenen Argumenten überzeugt sein und entsprechend handeln! -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7917 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Mit ...
Z240 ... tun doch die ...sehr verblichene rote Pflastersteine ... gerade k... einen 1,0 m breiten „Radweg“ markieren !?! Da ...der Fußverkehr größtenteils auf den Radweg ausweicht ... darf man ihn auch auf dem nicht verblichenroten Teil umfahren oder ...benutzungspflichtig ... hinterherdackeln wegen "Erforderlichenfalls ist die Geschwindigkeit an den Fußverkehr anzupassen." ![]() Richtlinienkonform ist der so sicher nicht, man könnte ihn also vmtl. wegklagen ... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.07.2025 - 16:18 |