![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10991 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
was würde der TÜV (DEKKA, GTÜ, ...) zu dieser Rückfahrkamera sagen: Vestys 1) Die Kennzeichenleuchte wird ausgetauscht, nehmen wir mal an, die funktioniert trotzdem genauso gut. E-Nummer wird sie keine haben. Ist das ein Problem? 2) Die Rückfahrkamera gibt es optional mit LEDs oder auch IR LEDs: Sind das unzulässige lichttechnische Einrichtungen? W204 -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
|
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7673 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Die Kennzeichenbeleuchtung ist bauartgenehmigungspflichtig.
Da die fragliche Einrichtung auch als "vollwertige Kennzeichenbeleuchtung" verkauft wird, muss sie also eine Bauarstgenehmigung haben. Da der Verkäufer allerdings entgegen dem ersten Anschein offensichtlich in der Slowakei sitzt, wird man ihm einen Verstoß gegen deutsches Recht nicht so einfach vorwerfen, geschweige denn ahnden können... Bei der HU ist der Punkt "Prüfzeichen" bei lichttechnischen Einrichtungen eigentlich immer eine Ergängzungsuntersuchung. Also nur anlassbezogen vorgeschrieben. Die LEDs zur Ausleuchtung des Sichtfelds der Kamera wären wohl als Rückfahrscheinwerfer zu betrachten. Ohne Bauartgenehmigung und Einhaltung der Montage- und Schaltungsvorschriften also unzulässig. |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10991 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Danke, so habe ich das befürchtet. Also wie so oft die Frage, ob man es drauf ankommen läßt.
Die Kennzeichenbeleuchtung ist bauartgenehmigungspflichtig. Ist halt eine schnelle und auch leicht reversible Montage. Ansonsten muss man bohren und dremeln und das Ding daneben setzen, geht auch. Da die fragliche Einrichtung auch als "vollwertige Kennzeichenbeleuchtung" verkauft wird, muss sie also eine Bauarstgenehmigung haben. Bei der HU ist der Punkt "Prüfzeichen" bei lichttechnischen Einrichtungen eigentlich immer eine Ergängzungsuntersuchung. Also nur anlassbezogen vorgeschrieben. Also könnte so ein winziges Ding ja auch unbeachtet bleiben. ![]() Die LEDs zur Ausleuchtung des Sichtfelds der Kamera wären wohl als Rückfahrscheinwerfer zu betrachten. Ohne Bauartgenehmigung und Einhaltung der Montage- und Schaltungsvorschriften also unzulässig. Ok, aber fällt da auch IR drunter? Ist ja kein sichtbares Licht. ![]() -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
|
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 735 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 ![]() |
es gibt auch die Variante am Kennzeichenhalter, wobei die teilweise die Kennzeichen verdecken...
|
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.07.2025 - 16:37 |