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> Teil gegen Fahrzeug geschleudert, welche Versicherung übernimmt den Schaden?
Blue_Car
Beitrag 15.07.2025, 20:38
Beitrag #1


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Guten Abend,
ich bin letztens auf der linken Spur einer Autobahn gefahren, rechts versetzt vor mir ein LKW. Ich war schneller als er und als ich fast neben ihm war hat der LKW entweder eine Warntafel verloren oder aber eine Warntafel von der Straße aufgeschleudert, das kann man leider nicht ganz erkennen. Diese ist gegen mein Fahrzeug geprallt und hat einen Kratzer auf fast 2-3m Länge verursacht.

Wie sieht das ganze rechtlich aus, falls das Teil schon auf der Straße gelegen haben sollte. Es war taghell, vor dem LKW kein anderes Fahrzeug, d.h. er hätte das Teil liegen sehen müssen und ist trotzdem drüber gefahren (oder hat es eben verloren, das weiß ich nicht genau). Übernimmt das die Versicherung des LKW? Übernimmt das nur meine Vollkasko?

Eine Dashcamaufnahme ist vorhanden, Kennzeichen gut lesbar.
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Q-Treiberin
Beitrag 15.07.2025, 21:25
Beitrag #2


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Meine eher laienhafte Meinung:

Wenn das Teil tatsächlich vom aufgezeichneten LKW geflogen ist muss dessen Versicherung wegen fehlender Ladungssicherung bezahlen.

Bei „fremden“ hochgewirbelten Sachen dürfte eher Deine VK zuständig sein, denn es dürfte der Nachweis fehlen was für ein Fahrzeug das Teil verloren hat (um eine Haftpflicht eines anderen in Anspruch nehmen zu können).

Denn denkst Du wirklich, dass ein LKW wegen eines „kleinen Teiles“ auf der Autobahn eine Vollbremsung hinlegen müsste? Mal davon abgesehen, welche Gefahr davon ausgehen würde? Trotz Sichtfahrgebot?

Ggf. könnte man auf die Betriebsgefahr hinweisen aber ich vermute eher, dass nur Deine VK eintreten würde oder Du den Schaden selber bezahlen musst.


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Tanker
Beitrag 15.07.2025, 21:55
Beitrag #3


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Interessant das nur LKW ihre Ladung verlieren. tongue.gif Ich könnte da ein paar nette Beispiele nennen. Warntafel verlieren geht eigentlich nicht. Denn die müssen eigentlich sichtbar am Fahrzeug sein. Jedenfalls bei Gefahrgut. Und Warntafeln gehören meiner Ansicht nach zu Teilen des Fahrzeugs.
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blackdodge
Beitrag 15.07.2025, 22:29
Beitrag #4


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ich stimme mal @Q-Treiberin zu


Ansonsten ist es mittlerweile so, dass auch nur Deine hoffentlich vorhandene Kako z.B. einen Glasschaden bezahlt, nicht die HAftpflicht des anderen, ausser Du kannst NAchweisen dass es wirklich genau dieser verursacht hat. Aufgewirbeltes zahlt zumindest bei Glas die Teilkasko


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Blue_Car
Beitrag 15.07.2025, 22:46
Beitrag #5


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Ich bin nicht der Meinung, dass der LKW eine Vollbremsung hinlegen muss. Aber wenn man ein großes Teil auf der Autobahn liegen sieht, weiß ich nicht, ob man da dann direkt drüber fahren muss oder ob man nicht vielleicht 20-30cm weiter rechts fahren könnte. So würde ich es zumindest machen.
Wie gesagt, man kann leider auch nicht sehen, ob es schon auf der Straße lag oder nicht. Wenn es natürlich nicht dort lag, dann kann der Fahrer auch schlecht versuchen 20cm daneben zu fahren.

@blackdodge Der Kratzer ist leider fast die gesamte Fahrzeugbreite im Lack, nicht im Glas.
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Q-Treiberin
Beitrag 15.07.2025, 22:59
Beitrag #6


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Zitat (Blue_Car @ 15.07.2025, 23:46) *
Ich bin nicht der Meinung, dass der LKW eine Vollbremsung hinlegen muss. Aber wenn man ein großes Teil auf der Autobahn liegen sieht, weiß ich nicht, ob man da dann direkt drüber fahren muss oder ob man nicht vielleicht 20-30cm weiter rechts fahren könnte. So würde ich es zumindest machen.
Dann wärest Du der ultimative LKW-Fahrer…

Ein LKW-Fahrer, der bei 80 km/h und vielleicht 30 Tonnen Gewicht in der Geschwindigkeit mal eben plötzlich um 30 cm in eine andere Seite sein Steuer verreißt…. ich glaube da sind Kratzer an einem anderen Fahrzeug eher zu „vernachlässigen“… unsure.gif

Geb Deine Dashcam-Aufnahmen Deiner VK, ggf. versuchen sie dann um eine Regelung vorbeizukommen, ansonsten…. man kann sich einfach nicht gegen alles versichern!

Manches ist dann auch einfach nur Pech…


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Blue_Car
Beitrag 15.07.2025, 23:17
Beitrag #7


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Naja, eigentlich doch, man ist ja grundsätzlich gegen sowas versichert, die Frage ist ja nur, welche Versicherung übernimmt das Pech.

Die vom LKW, der den Schaden verursacht hat, auch wenn es für ihn Pech war oder meine, weil meine bloße Existenz Pech war.

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MsTaxi
Beitrag 16.07.2025, 05:11
Beitrag #8


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Fakt ist doch, selbst deine Dashcam-Aufnahme zeigt nicht deutlich, ob der "gegnerische" LKW diese Warntafel überhaupt verloren hat. Und eine Ausweichpflicht zu konstruieren, dürfte kaum erfolgversprechend sein.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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