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> Parkplatz-Privileg
Frechdachs75
Beitrag 10.07.2025, 20:35
Beitrag #1


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Liebe Gemeinde.

Bis vor kurzem war der Parkplatz der örtlichen Sparkasse nur für die Kunden und mit einer Schrankenanlage gesichert (Einfahrt nur mit Kundenkarte).
Seit einigen Wochen sind diese ausser Betrieb und dauerhaft geöffnet. Nun wurden Schilder angebracht das man mit Parkscheibe 30 min parken darf. Der Parkplatz wird vom OA bestreut und beknollt. Nun ist es allerdings so das man sich als S-Kunde einen Zettel holen kann das man länger parken darf, dann erhält man kein Knöllchen. Wenn man keinen Zettel hat schon. Ist dies nicht irgendwie unzulässige privilegierung?





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Q-Treiberin
Beitrag 10.07.2025, 20:36
Beitrag #2


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Wird dort wirklich (weil doch eher Privatfläche) vom OA beknollt oder ist es doch eher ein privates Unternehmen das dort agiert?


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Frechdachs75
Beitrag 10.07.2025, 20:43
Beitrag #3


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Vom Ordnungsamt. Wurde vom Bürgermeister in der Presse als "neuer öffentlicher" Parkplatz und zur Reduzierung des Parkplatzmangels bezeichnet.

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Servior
Beitrag 11.07.2025, 07:12
Beitrag #4


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Und woraus geht nun hervor, dass das Ordnungsamt die Überwachung durchführt?
Das steht mit keinem Wort in einem der geteilten Bilder. Nur weil der Bürgermeister öffentlich mitteilt, dass der Parkplatz nun von Jedermann verwendet werden kann, bedeutet dies nicht, dass das Ordnungsamt dort tätig wird.
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Falo999
Beitrag 11.07.2025, 07:45
Beitrag #5


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Ich lese das von dem Screenshot auch völlig anders.
Da wird ja geschrieben das durch Bemühungen der Private Parkpaltz nun auch für Nichtkunden für 30 Minuten zur verfügung steht.
Aber es bleibt weiterhin ein Privatparkplatz auf dem das Ordnungsamt eigentlich nichts zu suchen hat.
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mir
Beitrag 11.07.2025, 07:59
Beitrag #6


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Das sieht nach einem amtlich aufgetellten Schild aus. Damit verbleiben 2 Möglichkeiten:

a) Das Schild ist privat aufgestellt. Das ist unzulässig und jemand hat Amtsanmaßung begangen.

b) Das Schild ist amtlich aufgestellt. Dann gilt es auch für Sparkassenkunden, und die Sparkasse hat keine Zettel herauszugeben, die längeres Parken erlauben, noch hat das Ordnungsamt dem irgendwelche Bedeutung beizumessen.

Einfach mal nachfragen, ob und aus welchem Grund das Schild aufgestellt wurde, wenn es doch Privatgrund der Sparkasse ist.




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Mueck
Beitrag 11.07.2025, 09:20
Beitrag #7


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Zitat (Servior @ 11.07.2025, 08:12) *
Und woraus geht nun hervor, dass das Ordnungsamt die Überwachung durchführt?
So interpretiere ich den 2. Satz der beiden am kleinsten gedruckten Sätze ...

Zitat (mir @ 11.07.2025, 08:59) *
b) Das Schild ist amtlich aufgestellt. Dann gilt es auch für Sparkassenkunden, und die Sparkasse hat keine Zettel herauszugeben, die längeres Parken erlauben, noch hat das Ordnungsamt dem irgendwelche Bedeutung beizumessen.
Mal angenommen, ich hätte hier eine größere freie Fläche beim Haus in bester Citylage und die Stadt käme auf mich zu, ob sie die als bewirtschafteten P nutzen dürfe, dann würde ich womöglich sagen "Gerne, aber nur wenn ich da weiterhin frei parken darf, ist schließlich immer noch MEIN Grundstück!" Warum sollte man das nicht so in einen Nutzungsvertrag für die Fläche reinschreiben dürfen? Wenn die Stadt nicht drauf eingeht, gibt's halt keinen Vertrag und keinen P für alle ...

Das größere Problem sehe ich darin, dass das Zetteldesign nicht gerade fäschnungssicher ist. Garantiert parken da irgendwann auch Volksbankkunden ... thread.gif
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Margirus
Beitrag 11.07.2025, 10:11
Beitrag #8


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So wirklich klar ist da nichts. Ich würde auch wie @mir vorgeschlagen hat mal nachfragen. Bin schon auf die Antort gespannt.
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Frechdachs75
Beitrag 11.07.2025, 10:37
Beitrag #9


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Anfrage ist raus. Melde mich sobald ich mehr weiß.
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auchdasnoch
Beitrag 11.07.2025, 12:15
Beitrag #10


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Zitat (Servior @ 11.07.2025, 08:12) *
Und woraus geht nun hervor, dass das Ordnungsamt die Überwachung durchführt?

Das steht so auf dem verlinkten "Parkberechtigungsschein" der Sparkasse:
Zitat
Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss auf die Kontrollhandlungen der Ordnungsbehörden haben.
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mkossmann
Beitrag 11.07.2025, 18:46
Beitrag #11


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Zitat (Frechdachs75 @ 10.07.2025, 20:35) *
Ist dies nicht irgendwie unzulässige privilegierung?

Das kann man auch andersrum sehen
Früher: Nur Sparkassenkunden durften diese Privatfläche zum Parken benutzen
Jetzt : Es dürfen auch Andere mit einer Beschränkung auf 30 min Parken
Damit ist ein Privileg für Sparkassenkunden entfallen.
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mir
Beitrag 11.07.2025, 23:05
Beitrag #12


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Zitat (Mueck @ 11.07.2025, 10:20) *
und die Stadt käme auf mich zu, ob sie die als bewirtschafteten P nutzen dürfe, dann würde ich womöglich sagen "Gerne, aber nur wenn ich da weiterhin frei parken darf, ist schließlich immer noch MEIN Grundstück!" Warum sollte man das nicht so in einen Nutzungsvertrag für die Fläche reinschreiben dürfen? Wenn die Stadt nicht drauf eingeht, gibt's halt keinen Vertrag und keinen P für alle ...


Dann musst Du aber eben auch Dein Grundstück selber von Falschparkern freihalten und kannst das nicht der Stadt überlassen. Das ist ja der Grund dafür, dass die Sparkasse nicht einfach selber den Parkplatz für alle öffnet und per AGB den Nichtkunden eine maximale Parkdauer vorschreibt.

Mit der Beschilderung und Bearbeitung durch das Ordnungsamt trägt die Stadt Kosten der Sparkasse, es werden also Kosten der Sparkasse den Einwohnern übertragen. Das geht nicht. Die Sparkasse soll bitte mit ihrem Geld selber auskommen und muss kostendeckende Gebühren verlangen, die eben auch den Betrieb des Parkplatzes inklusive Abwehr unberechtigter Nutzung abdecken.

Die Stadt kann das Parken, wenn die Sparkasse ihr die Nutzung überträgt, per AGB regeln, aber dann kann sie nicht ihre öffentlich-rechtliche Stellung per Bußgeldbscheid nutzen und kann ihre Forderungen nur zivilrechtlich durchsetzen. Und sie wird sich fragen lassen müssen, warum sie das macht, wenn sie selber gar kein Interesse an dem Gelände hat.

Die Parkplatzmafia sieht es zudem nicht gerne, wenn eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ihre steuerfinanzierten Behörden dazu benutzt, Parkplätze anzubieten. Kommunen dürfen grundsätzlich keine Dienstleistungen anbieten, die nicht zur Daseinsfürsorge erforderlich sind, und bei denen sie im Wettbewerb zu Unternehmen steht (zu Ausnahmen siehe die Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslands). Es entspricht auch nicht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Parkflächen außerhalb der öffentlichen Straßen kostenfrei anzubieten. Der Weg zur Aufsichtsbehörde ist sicher nicht weit.


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Quasimodo
Beitrag 14.07.2025, 16:56
Beitrag #13


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Zitat (Frechdachs75 @ 10.07.2025, 21:35) *
Der Parkplatz wird vom OA bestreut und beknollt. Ist dies nicht irgendwie unzulässige privilegierung?


Fall der Parkplatz tatsächlich vom OA beknollt wird, ist das tatsächlich eine Privilegierung.

Eine unzulässige Mischform, wie sie in unserer Stadt gang und gäbe ist.

Entweder eine Parkfläche wird öffentlich-rechtlich bewirtschaftet, dann gilt die StVO, oder sie wird privat bewirtschaftet, dann gilt Privatrecht.

Mischformen sind ein Rosinenpicken von nassforschen Führungskräften in den Ordnungsämtern und Verkehrsbehörden.
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saniboy
Beitrag 14.07.2025, 18:34
Beitrag #14


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Zitat (mir @ 12.07.2025, 00:05) *
Mit der Beschilderung und Bearbeitung durch das Ordnungsamt trägt die Stadt Kosten der Sparkasse, es werden also Kosten der Sparkasse den Einwohnern übertragen. Das geht nicht. Die Sparkasse soll bitte mit ihrem Geld selber auskommen und muss kostendeckende Gebühren verlangen, die eben auch den Betrieb des Parkplatzes inklusive Abwehr unberechtigter Nutzung abdecken.


Ist das vielleicht hier ein Sonderfall, da die Sparkassen ja öffentlich-rechtliche Institute sind, und in Städten in der Regel die Stadt der Eigentümer der Sparkasse ist?
Die Kosten der Sparkasse werden also ohnehin durch die Stadt getragen.

Viele Grüße,
saniboy
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 16.07.2025 - 08:28