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> Blitzer im VB
helmet lampshade
Beitrag 09.07.2025, 13:55
Beitrag #1


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In KA wurde ich jüngst eines mobilen Blitzeranhängers gewahr, der in einem verkehrsberuhigten Bereich stand (Fahrbahn mit Gehsteigen VZ 325). Bussgelder wurden wohl wie bei einer zHG von 10km/h je nach Überschreitungshöhe gestaffelt ermittelt. Ist das so korrekt?
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durban
Beitrag 09.07.2025, 14:10
Beitrag #2


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Ich sehe da kein Problem - wo sind Deine Bedenken?


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helmet lampshade
Beitrag 09.07.2025, 15:05
Beitrag #3


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Es gibt mWn keine eindeutige Rechtssprechung zur zHg bei "Schrittgeschwindigkeit". 10km/h wäre wohl im Rahmen. Die Straße hat typischen T30 Charakter (im Gegensatz zum Apple-Bild waren die Pfosten am Ende entfernt und die Straße diente während den Messungen als temporäre Umleitung (aber nicht explizit ausgeschildert). Bei gemessenen 18 km/h (5km/h+) wird halt mehr die aufmerksame Schilderbeobachtung abgefragt als verkehrssituationsgerechtes Verhalten.
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mir
Beitrag 09.07.2025, 16:31
Beitrag #4


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Da Schilder eigentlich nur da stehen sollten, wo für die Autofahrer nicht oder nur schwer erkennbare Gefahren drohen, ist es durchaus sinnvoll, aufmerksame Schilderbeobachtung zu kontrollieren.



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F117
Beitrag 09.07.2025, 20:49
Beitrag #5


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Gibt ein paar OLG (Brandenburg, Köln, Düsseldorf, Karlsruhe, München), die sich mit "4-7 km/h" geäußertt haben, vom VGH Bayern kam aber auch schon "deutlich unter 20", dann wieder aus Leipzig und Hamm "bis 15 km/h" ... also nichts genaues weiß man nicht.


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Mueck
Beitrag 09.07.2025, 20:54
Beitrag #6


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Zitat (helmet lampshade @ 09.07.2025, 16:05) *
im Gegensatz zum Apple-Bild waren die Pfosten am Ende entfernt und
... hatte an dem Ende inzwischen auch ein 325 seit irgendwann zwischen 2022 (Google SV) und 2024 (Mapillary 360°), vorher hätte ein aus der Durlacher Allee einbiegender Radler ungestraft "rasen" dürfen ... whistling.gif
Irgendwo im verkehrslexikon gibt es die ganze Bandbreite von richterlichen "Übersetzungen" von "Schrittg.", das gerüchteweise (vorm vbB) eh von der Gangart Schritt beim Pferd abgeleitet sein soll, also nicht an Usain Bolt orientiert ... thread.gif
Also ich finde ja, die Veilchenstr. unterscheidet sich schon von umgebenden T30-Zonen ... whistling.gif
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HaWeThie
Beitrag 10.07.2025, 07:39
Beitrag #7


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Zitat
Die Rechtsprechung besagt angeblich, dass "Schrittgeschwindigkeit "4 bis 7 km/h beträgt.

versuch mal bitte, als Nichtsportler eine Geschwindigkeit von 7 km/h zu "gehen" (bzw. "schreiten")

"deutlich unter 20" - ist auch eine tolle Angabe, wo sich jeder fragt "Was ist deutlich?"

In der Behörde, wo ich tätig war, hatten wir damals festgelegt, dass wir 15 km/h als Grundlage annehmen, wenn es um Punke oder auch FV geht - wobei ein "schneller als Schrittgeschwindigkeit" für eine Verwarung ausreicht und auch geschätzt werden kann.


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helmet lampshade
Beitrag 11.07.2025, 08:41
Beitrag #8


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Zitat (HaWeThie @ 10.07.2025, 07:39) *
In der Behörde, wo ich tätig war, hatten wir damals festgelegt, dass wir 15 km/h als Grundlage annehmen, wenn es um Punke oder auch FV geht - wobei ein "schneller als Schrittgeschwindigkeit" für eine Verwarnung ausreicht und auch geschätzt werden kann.

Die einen nehmen als Basis 10km/h die anderen 15km/h vielleicht noch andere 7km/h - kann das wirklich jede Behörde für sich entscheiden?

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Margirus
Beitrag 11.07.2025, 10:14
Beitrag #9


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Wir messen mit Poliscan aus dem KFZ, der kann erst ab 20 km/h auslösen. Wenn wir mit unserer Vitronic messen, "dürfen" wir erst ab 20 km/h auslösen lassen, so ist es gewollt.
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F117
Beitrag 11.07.2025, 12:24
Beitrag #10


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Das sagt aber nichts über den unteren Grenzwert für die Übertretung aus.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 11.07.2025, 15:22
Beitrag #11


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Ist doch ganz einfach:
Viele hier im VP vertreten die Meinung, dass die Rechtsprechung sich darin einig sei, dass Schrittgeschwindigkeit "4 bis 7 km/h" betrage.

Wenn also jemand per Pkw mit vorwerfbaren 25 km/h (nach Toleranzabzug) durch einen VB brettert. dann ist er nach Eva Zwerg "18 bis 21 km/h" zu schnell.
Also erhält er logischerweise einen Bußgeldbescheid über "70 bis 115 €" (+ 28,50 € Porto und Verpackung) und zusätzlich "null bis einen" Treuepunkt.



Zitat (HaWeThie @ 10.07.2025, 08:39) *
Zitat
Die Rechtsprechung besagt angeblich, dass "Schrittgeschwindigkeit "4 bis 7 km/h beträgt.

versuch mal bitte, als Nichtsportler eine Geschwindigkeit von 7 km/h zu "gehen" (bzw. "schreiten")

Wer sagt denn, dass ein Nichtsportler mit 7 km/h schreiten muss?
- Für Sportler gelten 7 km/h;
- für halbwegs fitte Nicht-Sportler gelten 6 km/h;
- für Couch-Potatoes gelten 5 km/h;
- für gehbehinderte Rentner gelten 4 im/h.

Was jetzt für einen Sportler gilt, der seine Oma begleitet, wird die Rechtsprechung von Fall zu Fall entscheiden.

À propos "Sportler":

Angehängte Datei  13_kmh.JPG ( 53.82KB ) Anzahl der Downloads: 0


Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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HaWeThie
Beitrag 14.07.2025, 07:21
Beitrag #12


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Zitat (helmet lampshade @ 11.07.2025, 09:41) *
Zitat (HaWeThie @ 10.07.2025, 07:39) *
In der Behörde, wo ich tätig war, hatten wir damals festgelegt, dass wir 15 km/h als Grundlage annehmen, wenn es um Punke oder auch FV geht - wobei ein "schneller als Schrittgeschwindigkeit" für eine Verwarnung ausreicht und auch geschätzt werden kann.

Die einen nehmen als Basis 10km/h die anderen 15km/h vielleicht noch andere 7km/h - kann das wirklich jede Behörde für sich entscheiden?

ja - da der Gesetz- sorry Verordnungsgeber nur von Schrittgeschwindigkeit spricht und diese nicht näher definiert. Die Festlegung der Behörde ist allerdings, da kein Ermessen sondern Beurteilung, gerichtlich überprüfbar.

Zitat
À propos "Sportler":
ui - der "geht" ja auch nicht.
die Schrittgeschwindigkeit ist von Gerichten auf 4-7 km/h festgelegt worden - und wenn die Behörde die 7 oder höher annimmt, ist das für den zu schnell Fahrenden doch nur von Vorteil.


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helmet lampshade
Beitrag 14.07.2025, 09:30
Beitrag #13


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Gerichtliche Überprüfung würde sich nicht für mich nicht lohnen, für andere ggf aber schon. Mal sehen
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 14.07.2025, 12:48
Beitrag #14


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Zitat (HaWeThie @ 14.07.2025, 08:21) *
Die einen nehmen als Basis 10km/h die anderen 15km/h vielleicht noch andere 7km/h - kann das wirklich jede Behörde für sich entscheiden?

Gerichte haben entschieden, dass diese öminöse Schrittgeschwindigkeit nicht etwa maximal 7 km/h, sondern "4 bis 7 km/h" beträgt.
Da müsste doch eine Behörde auch sagen können: "Dann nehme ich halt die "vier", und ab 5 km/h ist man dann 1 km/h zu schnell (und ab 15 km/h somit 11 km/h zu schnell".)

Doc


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hk_do
Beitrag 14.07.2025, 19:46
Beitrag #15


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 14.07.2025, 13:48) *
Gerichte haben entschieden, dass diese öminöse Schrittgeschwindigkeit nicht etwa maximal 7 km/h, sondern "4 bis 7 km/h" beträgt.


Ich würde es eher so verstehen:

Schrittgeschwindigkeit ist eine Geschwindigkeit von nicht weniger als 4 km/h und nicht mehr als 7 km/h.

5 km/h ist also Schrittgeschwindigkeit. 7 auch. 8 ist eins drüber. 10 ist drei drüber.

3 ist weniger als Schrittgeschwindigkeit (das nur der Vollständigkeit halber)
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 16.07.2025 - 08:13