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> HU mit noch nicht gekauftem Auto?
GM_
Beitrag 07.07.2025, 11:38
Beitrag #1


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Hallo,

bin mal wieder beim Gebrauchtwagenkauf. Manche Verkäufer haben nichts dagegen, dass man das Auto in einer Werkstatt oder beim TÜV besichtigen läßt.

Könnte man hier auch direkt eine HU durchführen lassen, obwohl das Auto nicht angemeldet und nicht im Eigentum ist? (Rote Kennzeichen)

Ggf. ohne den Eigentümer zu informieren? (Könnte ja sein, dass dann der Preis steigt.)


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hk_do
Beitrag 07.07.2025, 11:55
Beitrag #2


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In der Praxis brauchst du für die HU die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und natürlich das Auto wink.gif
Nach der Verfügungsberechtigung fragt dann niemand mehr. Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist und mit roten Kennzeichen vorgeführt wird, erfährt der Eigentümer grundsätzlich noch nichtmals etwas von der HU, weil auch bei bestandener HU kein Stempel in die Papiere kommt.

Allerdings reicht das Fahrzeugscheinheft von den roten Kennzeichen nicht aus, weil da bei weitem nicht alle notwendigen Fahrzeugdaten draufstehen!
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GM_
Beitrag 07.07.2025, 12:05
Beitrag #3


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Danke.

Das Auto gibt er mir ja zur Probefahrt, in der Praxis meist ohne die Papiere zur roten Nummer.

Fotos vom abgemeldeten Fahrzeugschein auf den Vorbesitzer habe ich.


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F117
Beitrag 07.07.2025, 13:09
Beitrag #4


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Zitat (hk_do @ 07.07.2025, 12:55) *
In der Praxis brauchst du für die HU die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) [...]


Zitat (GM_ @ 07.07.2025, 13:05) *
Fotos vom abgemeldeten Fahrzeugschein auf den Vorbesitzer habe ich.

Finde den Fehler ...


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GM_
Beitrag 07.07.2025, 13:37
Beitrag #5


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Auf was willst du hinaus?

Du meinst, der Prüfer lehnt die HU ab, weil ich keinen Schein dabei habe?

Für die Daten reicht ja die Kopie.

Ich habe übrigens auch schon HU gemacht obwohl ich den Schein nicht dabei hatte, wurde dann halt nachgetragen.


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F117
Beitrag 07.07.2025, 15:07
Beitrag #6


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Das hier ist ein Rechtsforum (habe ich lernen müssen) und keine Tipps-und-Tricks-Plattform. Grundsätzlich sind die technischen Daten für eine HU in Form eines Originals (ZB1, ZB2, COC, ... ) vorzulegen - ein Handyfoto ist das aber bei weitem nicht. Wenn das ohne Schein mal geklappt hat, dann wohl nur, weil Du beim letzten Mal auch dort warst und das System Dein Auto noch auf Lager hatte. Die Regel, dass das immer klappen muss, gibt es nicht, und einen Anspruch auf HU-mit-Handyfoto hast Du auch nicht. Streng genommen >muss< der Kollege das sogar ablehnen.


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hk_do
Beitrag 07.07.2025, 15:54
Beitrag #7


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da gibt es wohl bei den Überwachungsorganisationen unterschiedliche Auslegungen whistling.gif
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F117
Beitrag 07.07.2025, 16:31
Beitrag #8


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Nee nee. Es gibt solche Kollegen und solche. Bei allen ÜOen.


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GM_
Beitrag 07.07.2025, 16:36
Beitrag #9


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Danke euch.


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haschee
Beitrag 08.07.2025, 10:54
Beitrag #10


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Da der HU Prüfer nichts stempeln und kleben muss klappt das hier bei mir in der Gegend auch mit Kopien.





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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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