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> Welche Therapieform brauche ich?, war: Führerschein weg nach Cannabis & Psychiatrie – zweite Chance
totalidiot
Beitrag 01.05.2025, 20:49
Beitrag #1


Neuling


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Hey Leute,
ich schildere euch mal meine Situation und hoffe auf ehrliche Einschätzungen, Erfahrungen oder Tipps.

Ich habe im Mai 2024 nach der Legalisierung mit dem Kiffen angefangen – anfangs aus Neugier, ohne vorher Drogen genommen zu haben. Ca. 2–3 Wochen lang habe ich täglich mehrere Joints geraucht. Damals hatte ich mein Führerschein noch aber kein Auto zu dieser Zeit..

Nach einem heftigen Streit mit meinen Eltern (ich war stark berauscht und habe die Wohnung verwüstet) kam es zur ersten polizeilichen Zwangseinweisung.
Dort hatte ich angegeben das ich 12 Joints täglich rauche🤦
Ich war zwei Tage in der Psychiatrie. Diagnosen:
F12.2 – Abhängigkeitssyndrom
F12.5 – Psychotische Störung
Ich bekam das Neuroleptikum Abilify. Im ersten Entlassbericht wurde empfohlen, eine ambulante suchttherapeutische Institutsambulanz aufzusuchen.

Zwei Wochen später Zuhause konsumierte ich wieder. Es folgte kurze Zeit später die zweite Zwangseinweisung, diesmal mit richterlichem Beschluss für 24 Tage. Ich bekam eine Abilify-Depot-Spritze. Die Diagnosen blieben gleich. Ich konnte meine Entlassung über einen Richter durchsetzen sonst hätte ich länger bleiben müssen.

Nach einer Woche Konsumpause seit dem zweiten Aufenthalt probierte ich HHC, was zu einem massiven Realitätsverlust führte. Ich ließ mich freiwillig einweisen – mein dritter Aufenthalt. Hab seit dem aufgehört zu rauchen. Es ging von heut auf morgen und ich hatte keine Entzugserscheinungen. Diesmal lautete die Diagnose nur noch:
F12.5 – kein Abhängigkeitssyndrom mehr.
Im dritten Entlassbericht stand nur noch als Empfohlene Maßnahme: Weiterführung der Medikation und Behandlung beim ambulanten Psychiater – keine Empfehlung mehr für eine Suchttherapie.

Ich habe das Medikament im Februar 2025 selbstständig abgesetzt, nach etwa 6 Monaten Einnahme. Ich fühle mich seitdem psychisch viel stabiler. Ich habe mit einer Psychiaterin gesprochen, die mir sagte, dass das Absetzen meine persönliche Entscheidung ist – trotz der Empfehlung im Bericht das Medikament zu nehmen.

Dann kam Post von der alten Führerscheinstelle.
Laut Polizeibericht hätte ich angegeben Dauerkonsument zu sein und gelegentlich Auto zu fahren – ich weiß davon nichts mehr. Die alte FSST forderte ein Entlassbericht (hab den dritten abgegeben) und dann ein ärztliches Gutachten. Ich legte meinem Gutachter den ersten und dritten Entlassbericht vor.

Die Fragestellung lautete:

Liegt bei Herrn XXX eine Erkrankung vor, die nach Anlage 4 FeV die Fahreignung in Frage stellt (Auffälligkeiten laut Polizeibericht)? Ist Herr XXX (wieder) in der Lage, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der FE-Klassen AM, B, und L gerecht zu werden?

Das Gutachten fiel negativ aus. Begründung: mangelnde Therapie-Motivation, akute psychotische Episode + Cannabiskonsum, keine stabile Prognose. Es wurde eine MPU empfohlen.

Ich vermute mittlerweile, dass der Fehler beim ersten Gutachten darin lag, dass ich zusätzlich den ersten Entlassbericht mit der Abhängigkeitsdiagnose eingereicht habe(nach dem zweiten Entlassbericht wurde garnicht gefragt), obwohl vielleicht nur der dritte ausgereicht hätte (die bereits aktenkundig ist - von den ersten zwei Aufenthalten weiß niemand was).
Der Gutachter schreibt sogar selbst, dass ich „noch zusätzlich einen Entlassbrief vorbeigebracht“ habe – das wirkt so, als wäre es vielleicht gar nicht nötig gewesen.

Die alte Führerscheinstelle wollte, dass ich das Gutachten an die neue Führerscheinstelle schicke (ich war inzwischen umgezogen). Da ich das negative Gutachten nicht abgegeben habe, weiß die neue Führerscheinstelle bis heute nichts davon, dass bereits ein Gutachten gemacht wurde. Ich sagte dort, ich hätte kein Gutachten gemacht, weil ich es mir nicht leisten konnte.

Glück gehabt: Die neue Stelle gibt mir noch einmal die Chance auf ein neues ärztliches Gutachten, ohne direkte MPU!

Ich habe mittlerweile freiwillig den Führerschein abgegeben, ein halbes Jahr Haaranalyse gemacht (clean) und die Wiedererteilung beantragt. Ich warte aktuell darauf, wo ich das neue Gutachten machen kann.


Meine aktuelle Strategie:
Ich möchte diesmal nur den dritten Entlassbericht zeigen – der enthält keine Abhängigkeitsdiagnose, sondern nur den Hinweis auf Weiterbehandlung beim Psychiater. Ich bin clean aber aktuell nicht in Therapie. Ich nehme auch keine Medikamente mehr.

Ich arbeite mittlerweile mit einem MPU-Berater, dem ich alle Entlassberichte gezeigt habe. Für ihn ist klar:
15 Monate Abstinenznachweis, aber Therapie ist nicht zwingend notwendig, wenn ich mich Abstinent zeige. Ich habe ihm viel Geld bezahlt, damit er mir einen klaren Fahrplan aufstellt jetzt will ich auch sicher sein, dass ich auf dem richtigen Weg bin.
Mein Berater weiß von meinem Plan und er meint ich könnte es versuchen es ist aber keine Garantie das ich bestehe.

Ich habe für den ganzen Führerschein-Wahnsinn bereits extrem viel Geld bezahlt.



Meine Fragen an euch:
• Kann ich das Gutachten auch bestehen, wenn ich nur den letzten Entlassbericht vorlege?
• Sollte ich dem neuen Gutachter sagen, dass ich Abilify selbstständig abgesetzt habe – oder das mit einem Psychater abklären?
Wenn das zweite Gutachten wieder negativ ausfällt und dann eine MPU folgt:

• Negatives Gutachten abgeben oder Antrag zurückziehen? Bin ich dann nicht wieder am gleichen Punkt wie jetzt?
• Kann ich innerhalb meiner laufenden Abstinenzzeit mit einer Therapie beginnen?
• Oder muss ich dann die 15 Monate Abstinenz komplett neu beginnen, weil Therapie und Abstinenzzeit nicht parallel laufen dürfen?

Ich will unbedingt vermeiden, dass ich 15 Monate Abstinenz durchziehe und am Ende heißt es: “Keine Therapie = nicht geeignet.”

• Habt ihr Tipps, worauf ich beim neuen Gutachten besonders achten sollte?


Falls jemand einen guten Gutachter kennt könnt ihr gerne mich anschreiben.

Liebe Grüße
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Oiltron
Beitrag 01.05.2025, 22:58
Beitrag #2


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Hallo totalidiot,

erstmal ein herzliches Willkommen im Forum!

Deine Geschichte ist zwar spannend, aber ich sehe da aktuell keine großen Probleme.

Kannst Du noch was zu Deiner aktuellen persönlichen Situation sagen (Alter, berufliche Notwendigkeit des Führerscheins, derzeitiger Status und zukünftige Prognose Alkohol- / Drogenkonsum)?

Viele Grüße!
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shortie
Beitrag 02.05.2025, 06:35
Beitrag #3


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Ich wundere mich warum man sich selber so einen abwertenden Nick verpasst für das Forum.


Zitat (totalidiot @ 01.05.2025, 20:49) *
anfangs aus Neugier

Und im weiteren Verlauf?



Zitat (totalidiot @ 01.05.2025, 20:49) *
...Oder muss ich dann die 15 Monate Abstinenz komplett neu beginnen,
Ich will unbedingt vermeiden, dass ich 15 Monate Abstinenz durchziehe und am Ende heißt es: “Keine Therapie = nicht geeignet.”

Wenn du vorhast in Zukunft abstinent zu bleiben, können dir diese 15 Monate doch egal sein. Da kann eine Therapieforderung kommen wann sie will.
Deine Angaben klingen aber für mich so, als würden dir diese 15 Monate schwer fallen und du fieberst dem Ende zu, um wieder zu kiffen.


Zitat (totalidiot @ 01.05.2025, 20:49) *
ein halbes Jahr Haaranalyse gemacht (clean) und die Wiedererteilung beantragt.

Kiffst du denn jetzt wieder?


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totalidiot
Beitrag 02.05.2025, 08:02
Beitrag #4


Neuling


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Hey Leute danke erstmal für die netten Antworten

Zu mir:

Ich bin 25 Jahre alt und bin zu meiner Freundin gezogen die mich leider fast jeden zweiten Tag zur Arbeit hin fahren und wieder abholen muss weil hier in der Gegend die Bus Verbindungen zum kotzen sind. Alleine wegen der Arbeit würde ich sagen das ich abhängig vom Führerschein bin. Eltern wohnen 600km weiter weg also auch kein Katzensprung sie zu sehen. Aktuell bin ich clean und trinke weder Alkohol oder nehme sonst irgendwas zu mir und das wird so bleiben.

Liebe Grüße

Zusätzlich wird mir noch gedroht da ich meinen Führerschein erst seit 2021 habe und ich ihn 2025 abgegeben habe
das ich ihn neu machen muss wenn er länger weg war als wie ich im besitz des Führerschein war.
Das heißt ich hab genau 3,5 Jahre Zeit ein positives Gutachten zu bringen sonst darf ich Theorie und Praxis wiederholen.

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corneliusrufus
Beitrag 02.05.2025, 09:53
Beitrag #5


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Hallo @totalidiot, der Fehler lag woanders, nicht unbedingt im Vorlegen der Entlassungsberichte. Dazu unten mehr. Denn der Fehler war, dass du nach der ersten Einweisung nicht mit dem Konsum aufgehört hast. Nebenbei, Dir ist aufgefallen, dass Du zweimal die ICD-10-Einstufung F12.5 für unterschiedliche Zusammenhänge verwendet hast? Erschreckend ist, dass Du anscheinend von null auf 12 Joints per Tag Dich gesteigert hast.

Vor diesem Hintergrund kann ein Mediziner innerhalb eines fÄG nur zum bestmöglichen Schluss kommen, es bestünde derzeit kein Konsum mehr, im Sinne der Beurteilungskriterien könne jedoch noch nicht von einer "ruhenden" Abhängigkeitserkrankung gesprochen werden. Ohne Therapie wäre das frühestens nach 15 Monaten möglich. Aus der Ablehnung der medikamentösen Unterstützung lässt sich durchaus ein mangelnder Therapiewillen folgern.

Bei dieser Faktenbasis dürfte derzeit das nächste fÄG für dich negativ werden.

Zwar musst Du dieses nicht der FEB vorlegen. Doch dann darf die FEB auf ein negatives Gutachten schließen. Sprich im besten Fall darfst Du es später erneut absolvieren, gegebenenfalls gleich eine MPU. Denn selbst bei einem positivem fÄG kann der dauerhafte Abstinenzwillen nur durch eine psychologische Untersuchung, die MPU, aufgezeigt werden.

Mal angenommen, Du hättest nur den dritten und letzten Entlassungsbericht vorgelegt. Der ärztliche Gutachter dürfte mehr fordern, also auch die anderen einfordern. Wenn es im letzten Entlassungsbericht einen Hinweis gibt, dann fliegt Deine äh Unterdrückung auf.

Worüber allenfalls gesprochen werden könnte, ist, ob eine Abhängigkeitserkrankung jemals vorgelegen hat. Ob es nicht ein mutwillig herbeigeführter schwerster Missbrauch war mit mehrfachen heftigen Intoxikationen. Gleichwohl, es änderte kaum etwas.

In einem fÄG wird die Vergangenheit betrachtet, die bis in die Gegenwart Bedeutung hat oder haben kann. Erst in einer MPU kann die Stabilität in der Zukunft geklärt werden. Es sieht für mich sehr deutlich nach einer solchen kommenden aus.

Natürlich kannst Du es nun mit einem neuen fÄG probieren. Die Chancen stehen nicht gerade gut. Würde dann ein MPU-Erfordernis folgen, so hättest Du wohl nicht die 15 Monate an AN zusammen, könntest die MPU nicht bestehen. Aus Kostengründen wäre es dahingehend besser, mit der FEB zu reden, freiwillig eine MPU zu buchen, um dort alle Fragen, Vergangenheit bis Zukunft, zu klären. Mit anderen Worten, Du könntest Dich mit einem neuen fÄG zu jetzigen Zeitpunkt auch weiter verschlechtern.

Immerhin, der Erfahrungsaustausch hier ist kostenlos.

Darf ich fragen, weshalb Du auf den Gedanken gekommen bist, gleich soviel Cannabis zu konsumieren? Das ist doch kein gewöhnlicher Einstieg in den Konsum, allein das ist doch augenfällig.

Mit der Wiederholung der Theorie- wie Praxisprüfung kann durchaus auf Dich zukommen. Allerdings gibt es keine Pflichtfahrstunden mehr. Ein Fahrlehrer muss sich zuvor für die Praxisprüfung nur von Deiner Prüfungsreife überzeugen. Das sind wenige Fahrstunden.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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totalidiot
Beitrag 03.05.2025, 09:07
Beitrag #6


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Hey @corneliusrufus vielen Dank für deine ausführliche Antwort zu meinem Anliegen. Ich möchte gerne deine Frage beantworten zu meinem rasanten Anstieg mit den Joints. Ich hatte mir von Anfang an eine Waage besorgt mit der ich das Graß abwiegen konnte. In meinem Fall da ich sehr empfindlich auf das Zeug reagierte hab ich einen Sweetspot mit je 0,05g pro joint gefunden. Da hielt die Wirkung halt auch weniger an ca 1 Stunde und das alles ist in diesen 2-3 Wochen passiert. Nur kauft mir das kein Mensch mehr ab. Das HHC Vape war viel höher konzentriert und hab dessen Wirkung unterschätzt so das mir alle Sicherungen nach ein paar tiefen Zügen ausgebrannt sind.

Ich möchte es trotzdem nocheinmal versuchen mit dem FäG aber falls es negativ wird hab ich ja noch das halbe Jahr Abstinenz was ich für die MPU benutzen könnte oder versteh ich da was falsch da du meintest ich hätte die 15 Monate dann nicht mehr zusammen. Ich würde den Antrag einfach zurückziehen und dann nach 15 Monaten AN einen MPU Versuch starten. Mir ist der Führerschein leider sehr wichtig und ich will ihn nicht unbedingt wieder neu machen müssen.
Könnte ich nach negativem Gutachten dann parallel eine Suchttherapie machen wo ich das halbe Jahr schon hab. Die Therapie geht ja auch nicht so lange wenn ich mich nicht irre.

Liebe Grüße
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corneliusrufus
Beitrag 03.05.2025, 12:50
Beitrag #7


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Ein schon erbrachter AN bleibt natürlich erhalten. Nehmen wir mal an, Du musst in eine MPU. Dort werden 12 Monate an AN nach Therapieende gefordert. Jetzt kommt es auf die Therapieform an. Wenn diese stationär durchgeführt wird, werden dort zwar ebenfalls Drogenkontrollen durchgeführt. Nur erfüllen diese typisch nicht die CTU-Kriterien einer MPU. Und die AN müssen am Stück sein. In diesem Szenario hättest Du dann zur MPU einmal 6 Monate an AN und später nochmals 12 Monate.

Je nach Fall kann eine Therapie bzw. professionelle Aufarbeitung auch ambulant erfolgen. Das ist ein anderes Szenario. Dort kannst Du weiterhin geschlossen die AN bringen.

Wenn Du eine Therapie wegen einer Abhängigkeitserkrankung oder schwerem Missbrauch antreten willst, so sollte das möglichst bald sein. Der Grund liegt darin, wenn Du schon länger abstinent bist, erkennen die Sozialversicherungsträger den dringenden Behandlungsgrund nicht mehr an. Denn Du hast es ja (dennoch) geschafft. Dann bliebe Dir nur ein Verkehrspsychologe. Falls der noch eine zu nahe Abhängigkeitserkrankung "sieht" mit unzureichender tragfähiger Abstinenz, könnte er die Behandlung ablehnen mögen.

Etwas, was so unverständlich wie selten ist, dürfte oft, selbst wenn es der Wahrheit entspricht, für eine Lüge gehalten werden. Das ist die Gefahr deiner Aussage.

Warst Du schon bei der Drogenberatung? Hast Du bei einem der beiden zuständigen Sozialversicherungsträger einen Antrag auf Therapie gestellt? Bzw. von einem Arzt eine Einweisung dazu erhalten?

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Oiltron
Beitrag 03.05.2025, 14:40
Beitrag #8


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Zitat (totalidiot @ 02.05.2025, 09:02) *
Hey Leute danke erstmal für die netten Antworten

Zu mir:

Ich bin 25 Jahre alt und bin zu meiner Freundin gezogen die mich leider fast jeden zweiten Tag zur Arbeit hin fahren und wieder abholen muss weil hier in der Gegend die Bus Verbindungen zum kotzen sind. Alleine wegen der Arbeit würde ich sagen das ich abhängig vom Führerschein bin. Eltern wohnen 600km weiter weg also auch kein Katzensprung sie zu sehen. Aktuell bin ich clean und trinke weder Alkohol oder nehme sonst irgendwas zu mir und das wird so bleiben.


Hast Du auf Grundlage dieser Informationen schon ein Gnadengesuch bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt?
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ulm
Beitrag 03.05.2025, 15:08
Beitrag #9


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@Oiltron
Findest Du Deinen Beitrag irgendwie witzig oder hilfreich?
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Oiltron
Beitrag 03.05.2025, 22:50
Beitrag #10


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Zitat (ulm @ 03.05.2025, 16:08) *
@Oiltron
Findest Du Deinen Beitrag irgendwie witzig oder hilfreich?


Lieber Ulm,

Totalidiot ist ein ganz klares Opfer der Cannabis-Legalisierung: Erst im Zuge der legalen Freigabe probierte er ahnunglos diese Droge aus und wurde sofort süchtig. Und zwar mit allen negativen Konsequenzen, die das so mit sich ziehen kann, darunter auch der Führerscheinverlust.

Ohne diese Legalisierung wäre totalidiot das alles nicht passiert.

Jetzt hat sich totalidiot trotz härtester Umstände ALLEINE aus diesem Drogensumpf befreit und ist nun wieder ein drogenfreier Mensch, der sein altes Leben zuückbekommen möchte.

Und genau dafür sind Gnadengesuche da: Um dem Staat zu zeigen, dass ein Straftäter, der aber eigentlich ein Opfer ist, geläutert wurde und nun wieder ein gesetzestreuer Mensch ist.

So wie er es auch vor dieser ganzen Sache war.

Von daher sollte man durchaus alle Möglichkeiten in Betracht ziehen.

Viele Grüße!


P.S.: Gnadengesuche sind meines Erachtens kostenlos.
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ulm
Beitrag 04.05.2025, 09:39
Beitrag #11


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Gnadengesuche gibt es im Verwaltungsrecht nicht.

Zitat (Oiltron @ 03.05.2025, 23:50) *
Totalidiot ist ein ganz klares Opfer der Cannabis-Legalisierung

Mit der gleichen Argumentation willst Du dann auch den Alkohol-Missbräuchler als Opfer des freien Verkaufs von Alkohol darstellen?
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totalidiot
Beitrag 04.05.2025, 14:33
Beitrag #12


Neuling


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Könnte ich mir eigentlich nicht die Therapie sparen?
Habe eben nochmal nachgeschaut und bin bereits 6+2 Monate abstinent.
In 4 Monaten würde ich nochmals Rückwirkend auf ein halbes Jahr die Haaranalyse machen
und hab mein ganzes Jahr zusammen. Dann noch drei Monate. Sprich ich bräuchte noch insgesamt für 7 Monate
einen Nachweis meiner Abstinenz für 15 Monate. Komm ich da nicht günstiger raus wie wenn ich jetzt eine Therapie anfange
und dann erneut 12 Monate Asbtinenz sammeln muss? Alleine die Zeit die dadurch wieder kaputt geht ist mir zu schade.
Und im Falle beim durchfallen einer MPU. Müsste ich dann wieder 15 Monate Abstinenz sammeln? Oder könnte ich 3 Monate später erneut eine MPU angehen. Das heißt 6+6+3+3 Monate Abstinenz dann müsste ich bei der zweiten MPU 18 Monate Abstinenz nachweißen. Sorry mir geht so viel durch den Kopf… dürfte der MPU Gutachter mangels Therapieverzicht mich durchfallen lassen wenn ohne Therapie 15 Monate vorgegeben sind zum bestehen?
Am besten warte ich jetzt erstmal ab was mein fachärztliches Gutachten sagt.

Liebe Grüße
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Q-Treiberin
Beitrag 04.05.2025, 14:57
Beitrag #13


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Mit Therapie ist in allen Fällen wie Deinem immer besser, nicht nur für die MPU sondern für Dich!

Deine AB-Nachweise gelten theoretisch auch noch für die vierte oder fünfte MPU so lange sie durchgehend durchgeführt wurden.

Aber möchtest Du nicht lieber bei der MPU gefestigt auf „sicheren Füßen“ stehen inkl. Therapie oder nur „beten“ dass es gerade so hinhaut…. mit der Angst dass Du später/danach doch bei Problemen wieder zum Joint greifst?


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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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corneliusrufus
Beitrag 04.05.2025, 22:09
Beitrag #14


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Letztlich schadest Du dir selbst, wenn Du eine mögliche Therapie ausschlägst. Doch: Wie war das noch gleich mit dem Willen und dem Himmelreich? Lernst Du für die Schule oder für das Leben?

Wenn Du durch die MPU fällst, dann wirst Du weiter AN sammeln müssen. Ja, frühestens drei Monate später, so die FEB das MPU-Gutachten erhält, kannst Du eine neue MPU absolvieren. Allerdings kann indirekt sich aus dem MPU-Gutachten anderes ergeben. So beispielsweise die Empfehlung, sich professioneller Unterstützung zu bedienen. Dann mag es sein, dass Du diese ganz allein bezahlst.

Ich gebe Dir eins auf. Was ist Dein inneres Motiv, in kurzer Zeit erst ganz viele schwache Joints zu konsumieren, dann zu einer starken Sorte gegriffen zu haben? Das ist zwar nicht ausreichend begründend, es sieht mutwillig aus. Dann was sind die inneren Motive, weshalb Du nicht nach der ersten offensichtlichen Erkenntnis des Zuviels nicht sofort aufgehört hast?

Wenn die MPU "blöd läuft", dann bleiben diese Motive verborgen. Gleich nicht bestanden. Und womöglich wird dann noch der begründete Verdacht einer Störung oder eines weiteren Defizits aufgeworfen. Dann hast Du danach eine doppelte Fragestellung.

In einer stationären Therapie kannst Du all dies in Ruhe und Gründlichkeit angehen. Tendenziell könntest Du damit auch mehr Nachfragen lenken, weil D vieles eher auf den Konsum wie dessen Behandlung lenken könntest. Ambulant könntest Du in die Schere zwischen günstig, jedoch nicht hinreichend gründlich, zu teuer und hinreichend umfassend laufen. Geschwindigkeit zu einer FE ist zwar als Sekundär- oder Tertiärziel anerkannt, Du bringst es jedoch als Primärziel. Wenn das durchschaut wird, verlängert die MPU deinen Weg.

AN sind die Eintrittskarte zur MPU. Mehr nicht. Sie tragen Dich nicht automatisch durch die MPU. Bei Tragfähigem ist noch so ziemlich ein Ausfall.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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MsTaxi
Beitrag 05.05.2025, 20:20
Beitrag #15


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Hallo,

Bist du dir sicher, dass du die ICD 10-Kodierung richtig zitiert hast? Steht da F 12.2 oder F 12.5? Ersteres steht für das Abhängigkeitssyndrom, letzteres für die psychotische Störung.

Natürlich steht es dir frei, deine Neuroleptika nicht mehr zu nehmen, es prügelt dich ja keiner so lange, bis du es tust, aber dass du es ohne Rücksprache mit einem Facharzt tust, zeigt einem Gutachter nur, dass du bereit bist, weiterhin deine Hirnchemie aus dem Takt zu bringen. Was einem keine Browniepunkte einbringt, wie du dir vorstellen kannst.

Im übrigen gehe ich sehr mit @corneliusrufus' letztem Post mit.


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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totalidiot
Beitrag 06.05.2025, 06:25
Beitrag #16


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Hallo ja ich hab für die ersten beide Entlassbriefe beide Diagnosen bekommen und beim dritten Entlassbrief nur F12.5.
Ich würde so gerne eine Therapie machen da ich aber ein einjähriges Kind habe und Miete zahlen muss hat meine Arbeit leider die höchste Priorität.. Ich war letztes Jahr schon 3 Monate krank geschrieben. Ich will auch nicht noch meine Arbeit und meine Frau verlieren denn sie macht es nicht wieder mit alleine gelassen zu werden. Ich befinde mich aktuell in einer mentalen Sackgasse und weiß mir selber nicht mehr zu helfen..
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corneliusrufus
Beitrag 06.05.2025, 17:24
Beitrag #17


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Pekuniär erhieltest Du, so du angestellt bist, während einer stationären Therapie erhältst du zunächst Entgeltfortsetzung, danach Krankengeld oder Übergangsgeld. Kleinere Unternehmen erhalten einen Großteil der Entgeltfortzahlung von der Krankenkasse zurück. Und: Meist ist es sowohl dem Arbeitsgeber als auch dem/der Lebenspartner/in lieber, Du kümmerst Dich um Deine gesundheitlichen Probleme, als dass sie später allen völlig unplanbar (und dann meist viel massiver) vor die Füße fallen. Und in vielen Therapiestätten wird ein Besuch, gar eine Teilnahme an speziellen Veranstaltungen, der Lebenspartner gewünscht! Gegen Therapieende sind auch Wochenendheimfahrten meist Programm. Und typisch dauert so eine Therapie auch nur acht Wochen. Das ist von den Inhalten wenig Zeit, doch das ist ein anderes Thema.

Wenn Dein Chef mauert, fällt mir auch noch ein Bonus für ihn ein. Wenn er sich wirklich querstellen wollte, dann bist Du dort wohl nicht gut aufgehoben.

Also, spreche mit Deine Frau. Mit ihr im Rücken redest Du mit Deinem Chef. Hast Du schon mit Deinem Hausarzt über das Thema Drogen, Konsum, Konsumform und Therapie gesprochen? Wenn nicht hole das alsbald nach.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Oiltron
Beitrag 06.05.2025, 20:18
Beitrag #18


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Zitat (totalidiot @ 06.05.2025, 07:25) *
Ich würde so gerne eine Therapie machen da ich aber ein einjähriges Kind habe und Miete zahlen muss hat meine Arbeit leider die höchste Priorität.. Ich war letztes Jahr schon 3 Monate krank geschrieben. Ich will auch nicht noch meine Arbeit und meine Frau verlieren denn sie macht es nicht wieder mit alleine gelassen zu werden. Ich befinde mich aktuell in einer mentalen Sackgasse und weiß mir selber nicht mehr zu helfen..


Mach Dir keine Sorgen, wir finden eine für Dich angenehme und passende Lösung.

Was genau macht Deine Frau eigentlich beruflich?

Ideal in Deiner jetzigen Situation wäre, wenn Du in Elternzeit gehst und Deine Frau das Geld verdient.

So hast Du genug Zeit, zu Dir selbst zu finden und Dich ohne Druck von innen oder außen zu erholen und zu stärken.

Einen Führerschein hat Deine Frau ja,so dass sie bei Bedarf auch beruflich flexibel ist. Und wenn Du Deiner Frau wirklich wichtig bist und sie auch nicht alleine gelassen werden will, sollte das auch problemlos funktionieren.

Wie wäre es mit dieser Lösung?
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MsTaxi
Beitrag 07.05.2025, 13:48
Beitrag #19


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@Oiltron

Dein Sarkasmus ist weder wertschätzend noch hilfreich.


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totalidiot
Beitrag 03.07.2025, 18:09
Beitrag #20


Neuling


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Hi,

ich bin nächsten Monat ein Jahr nachweislich clean von Cannabis. Zuvor hatte ich eine Cannabisabhängigkeit und eine psychotische Episode durch Cannabinoide als Diagnose bekommen.

Ich überlege jetzt, eine stationäre Therapie zu machen, bin mir aber unsicher ob eher eine Entwöhnungstherapie oder eine Suchttherapie für mich geeignet ist obwohl ich aktuell stabil bin und keinen Rückfall hatte.
Habe zwei Berater der eine meint Suchttherapie und der andere meint Entwöhnungstherapie.
Ich blick langsam echt nicht mehr durch.

Hat jemand Erfahrungen damit oder einen Rat, welche Therapieform in so einem Fall passt?

Viele Grüße
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Q-Treiberin
Beitrag 03.07.2025, 18:32
Beitrag #21


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Geht es um diese Sache? http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...=137195&hl=
Dann bleibe bitte auch in dem Thread damit die Zusammenhänge sichtbar bleiben!

Ich hab die Moderation gebeten die beiden Threads zusammenzuführen.


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ulm
Beitrag 03.07.2025, 18:37
Beitrag #22


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Moderativer Hinweis:
Ein User + ein Problem = ein Thread
Nur so erkennen die hilfsbereiten Forenteilnehmer die Zusammenhänge und können zutreffendere Antworten geben ohne vorher Rückfragen stellen zu müssen.
Die Threads wurden daher verbunden.
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corneliusrufus
Beitrag 03.07.2025, 20:18
Beitrag #23


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Ich kenne beides Begriffe als typisches Synonym für dieselbe Sache. Natürlich kann das auch anders aufgedröselt werden. Dann komme ich auch auf unterschiedliche Bedeutungen.

Kläre, was die beiden mit ihren Begriffen meinen. Was also deren Therapievorschlag im Ideal leisten soll. Diese Therapiezielsetzungen lassen sich vergleichen.

Ich finde es toll, dass Du soweit clean bist! Große Leistung von Dir. Nun geht es darum, das Handwerkszeug zu erwerben, dass Du auch weiterhin clean bleiben kannst. Dich vom schnellen Griff zu Cannabis als "Problemlöser" zu entwöhnen und Dich an alternative Lösungen und die damit verbundenen Handlungen zu gewöhnen. Wenn eine Abhängigkeitsdiagnose gestellt worden ist, sollst Du lernen, mit Deiner lebenslangen Sucht umzugehen, auch in Krisen clean zu bleiben, zu erkennen, dass Du ihren Ansinnen nach Konsum widerstehen kannst, Herr in deinem eigenen Kopf bleibst.

Ich hoffe, Du erkennst, dass beide Beschreibungen viele Gemeinsamkeiten haben bis hin zu unterschiedlicher Name für das gleiche darstellen können.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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totalidiot
Beitrag 07.07.2025, 10:46
Beitrag #24


Neuling


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Danke @corneliusrufus für deine Antwort jetzt habe ich noch eine Frage
Ich bin etwas besorgt über meinen Abstinenznachweis da ich folgendes in meiner Anordnung gelesen habe
„Ein Drogenscreening im Urin zeigte sich positiv auf Cannabinoide, Benzodiazepine und Fentanyl.“
Ich hatte einen Drogenstandard Test im Februar gemacht welches auf THC, Opiate, Methadon, Cocain, Ampethamine und Benzos getestet worden ist.
Laut meiner Recherche jetzt gehört Fentanyl garnicht zur Opiaten Gruppe sondern zur Opioiden Gruppe.
Werde ich bei der Begutachtung Probleme deswegen bekommen und kann den Nachweis in die Tonne treten?
Oder kann ich zwecks Rückstellprobe noch rückwirkend auf Fentanyl testen lassen.

Ich selbst habe nie Fentanyl konsumiert und die Ärzte meinten zu mir das könnte ein falsch positiver Test sein. Den Eintrag können die nicht mehr rausnehmen aus dem Entlassbericht das habe ich schon versucht abzuklären mit meiner Klinik. Ich befinde mich in einer Teufelsspirale gerade und weiß mir selber langsam nicht mehr zu helfen.
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corneliusrufus
Beitrag 07.07.2025, 15:33
Beitrag #25


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Da sind drei Möglichkeiten des Umgangs damit. So muss die FEB nach FE-Antrag die MPU-Fragestellung formulieren. Daraus ergibt sich, welche Drogenfreiheitsnachweise zu erbringen sind. Leider ist das zu spät, wenn Du jetzt mit AN beginnst. Du könntest folglich bei der FEB nachfragen, was sie zukünftig beabsichtigen will.

Die nächste Möglichkeit ist, dein zukünftiges Wunsch-MPI zu befragen. Was die erwarten.

Der dritte Weg, zu dem ich rate, beziehe die Opioide/Fentanyl in deine AN mit ein. Damit bist du immer auf der sicheren Seite. Alternativ müsstest du die damalige Probe nochmals auf Opioidfreiheit untersuchen lassen, um einen Gegenbeweis zu haben. Den würde ich mit FE-Antrag bei der FEB einreichen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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