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> VKU 1,39Promille mit Beifahrer, Alkoholeinfluss
Fußgänger2025
Beitrag 22.06.2025, 18:12
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich bin am 29.03.2025 lum 22:45 Uhr leider mit 1,39 Promille bak, mit Beifahrer gegen einen Baum geprallt, Auto natürlich Totalschaden.

Führerscheinentzug per sofort durch die Polizei

1Tag KH Aufenthalt, keinerlei Verletzungen, weder bei mir oder dem Beifahrer

Keine Anzeige seitens des Beifahrers

Seitdem freiwillig geleistet:

Sofort Suchtberatung aufgesucht und mehrere Termine , Einzelgespräche durchgeführt

MPU / Verkehrspsychologe, Erstgespräch

Blutabnahme Cdt / ggt bestimmen lassen (einmalig, die nächsten Termine folgen ) - bisher alle Werte i.O


Keine Vorstrafen

Keine Punkte

Anwaltlich vertreten


Nun kam der Strafbefehl, leider kenne ich mich nicht aus und meine Anwältin ist derzeit nicht wirklich erreichbar, die Staatsanwaltschaft ging am Freitag auch nicht ans Telefon

Kann mir das jemand ausklabüstern ? - ab wann kann ich einen Antrag auf Neuerteilung stellen, ab wann besteht die Möglichkeit meinen Führerschein zu bekommen



Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie eine Geldstrafe von 40
Tagessätzen festgesetzt. Die Höhe eines Tagessatzes beträgt 30,00 E, die
Geldstrafe insgesamt mithin 1.200,00 e.
Es wird Ihnen gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Teilbeträgen in
Höhe von 100,00 E, beginnend am 05. Werktag des auf die Rechtskraft
dieser Entscheidung folgenden Monats, zu zahlen.
Diese Vergünstigung entfällt, sofern die Zahlungen nicht rechtzeitig oder
nicht in voller Höhe erfolgen.
Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ihr Führerschein wird
eingezogen. Der zuständigen Verwaltungsbehörde wird untersagt, Ihnen
vor Ablauf einer Frist von 10 Monaten eine neue Fahrerlaubnis zu
erteilen. Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Strafbefehls. In die
Frist wird die Zeit einer wegen der Tat angeordneten vorläufigen
Entziehung der Fahrerlaubnis oder Sicherstellung bzw. Beschlagnahme
Ihres Führerscheins eingerechnet, soweit sie nach Erlass des
Strafbefehls verstrichen ist.
Sie haben die Kosten des Verfahrens und lhre notwendigen Auslagen zu
tragen (5 465 Abs. 1 StPO).








Dankeschön!

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Q-Treiberin
Beitrag 22.06.2025, 19:25
Beitrag #2


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Ab Datum Strafbefehl darf Dir die nächsten 10 Monate keine neue FE erteilt werden.
Neuantrag kannst Du sechs Monate vor Ende der Sperrfrist stellen.

Ob eine MPU notwendig wird hängt u.a. davon ab ob Du vor Ort bzw. bei der Untersuchung des Arztes Ausfallerscheinungen gezeigt hast.

Ohne Ausfallerscheinungen >> MPU sehr gut möglich
Mit Ausfallerscheinungen >> MPU geringer möglich, ein Fall wo ein guter Anwalt evtl. was bewirken könnte (ansonsten ist er bis jetzt rausgeschmissenes Geld!)


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Fußgänger2025
Beitrag 22.06.2025, 19:49
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
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Vielen Dank,

Mich verwirrt halt

"Frist wird die Zeit einer wegen der Tat angeordneten vorläufigen
Entziehung der Fahrerlaubnis oder Sicherstellung bzw. Beschlagnahme
Ihres Führerscheins eingerechnet, soweit sie nach Erlass des
Strafbefehls verstrichen ist."

Beamtendeutsch 😒
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Q-Treiberin
Beitrag 22.06.2025, 20:37
Beitrag #4


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Jo, ist es.

Heißt aber nur, dass die vorläufige Entziehung Deiner FE bereits „angerechnet“ wurde. Der Richter hat Dir mehr als zehn Monate Sperrfrist gegeben, dabei den vorläufigen Entzug mit eingerechnet und somit bleiben zehn Monate ab Erlass des Strafbefehls noch „übrig“.


--------------------
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auchdasnoch
Beitrag 23.06.2025, 07:27
Beitrag #5


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Das ist das Gericht aber sehr milde gewesen.

Zitat (Q-Treiberin @ 22.06.2025, 20:25) *
Ob eine MPU notwendig wird hängt u.a. davon ab ob Du vor Ort bzw. bei der Untersuchung des Arztes Ausfallerscheinungen gezeigt hast.

Ohne Ausfallerscheinungen >> MPU sehr gut möglich
Mit Ausfallerscheinungen >> MPU geringer möglich, ein Fall wo ein guter Anwalt evtl. was bewirken könnte (ansonsten ist er bis jetzt rausgeschmissenes Geld!)
Na, da die Fahrt an einem Baum endete, ist wohl von Ausfallerscheinungen auszugehen. Ganz egal, was der Arzt evtl. festgestellt hat, oder aber auch nicht.


Zitat (Q-Treiberin @ 22.06.2025, 21:37) *
Heißt aber nur, dass die vorläufige Entziehung Deiner FE bereits „angerechnet“ wurde.
Nö, das heißt, dass die Sperrfrist, wie Du ja an anderer Stelle richtig erwähnt hast, ab Datum Strafbefehl läuft, und nicht erst ab Rechtskraft des Strafbefehls..
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Fußgänger2025
Beitrag 23.06.2025, 10:22
Beitrag #6


Neuling


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Vielen dank euch erstmal !


Also letztlich kann man die Strafe mit 13 Monaten Sperre zusammenfassen, da die 3 Monate seid Entzug des Führerscheins ja schon vorbei sind.


und ja, das Gericht war, vor allem was die Strafzahlung angeht sehr Milde, ich rechnete mit deutlich mehr.


MPU: Mein Berater / Verkehrspsycholge meinte, das es eine 50/50 Chance ist, diese nicht durchführen zu müssen (daher auch meine freiwilligen Bluttests alle 6 Wochen)..

alles ein wirrwar..
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auchdasnoch
Beitrag 23.06.2025, 10:54
Beitrag #7


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Zitat (Fußgänger2025 @ 23.06.2025, 11:22) *
MPU: Mein Berater / Verkehrspsycholge meinte, das es eine 50/50 Chance ist, diese nicht durchführen zu müssen

Ganz schön clever. Mit der Antwort kann er nie falsch liegen, Dich aber als Kunden für die prophelaktische MPU-Vorbereitung halten, denn es könnte ja zu 50% ...


Zwingend vorgeschrieben ist die MPU ab 1,6‰, sowie bei Wiederholungstätern. Beides trifft für dich nicht zu.
Angeordnet werden kann eine MPU ab 1,1‰ bis unterhalb 1,6‰, wenn keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Du hattest einen Unfall, der mutmaßlich mit dem vorangegangen Alkoholkonsum in Zusammenhang zu bringen ist. Fachleute sprechen da von alkoholbedingten Ausfallerscheinungen. Wie kommt Dein Berater nun auf 50/50?
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Fußgänger2025
Beitrag 23.06.2025, 15:13
Beitrag #8


Neuling


Gruppe: Neuling
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Gute Frage, die sich wohl selbst beantwortet 😅


Dennoch, diese schwebe das man nicht weiß wo die Reise hingehen würde ist echt zermürbend.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 23.06.2025, 18:36
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Energieberater_85
Beitrag 10.07.2025, 13:39
Beitrag #9


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Hallo Fußgänger,

wurden denn Ausfallerscheinungen dokumentiert?

Dein Fall erinnert mich sehr an meinen. 1,4 Promille, Unfall, Baum, Totalschaden. Ich musste daraufhin zur MPU, weil bei mir keinen Ausfallerscheinungen vorhanden waren.
Der Unfall alleine reicht nicht als alkoholbedingte Ausfallerscheinung. Hast du dir vielleicht mit dem Finger ins Auge gepiekt anstatt die Nase zu treffen? Dann wäre es relativ eindeutig.

Sollten diese bei dir festgestellt werden halte ich eine MPU für relativ unwahrscheinlich.
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