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> Straßensperrung für Zweiräder in T30 Zone, Fahrbahnschäden
helmet lampshade
Beitrag 18.06.2025, 12:39
Beitrag #1


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Hier in der Umgebung ist eine Unterführung jetzt für Zweiräder wegen Fahrbahnschäden gesperrt worden. Leider konnte ich wegen Gegenlicht keine Aufnahmen der Sperrung mit VZ250 ZZ PkW frei und der schon länger bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h VZ274-10 machen, deshalb vorerst nur Streetview. (Das VZ 254 ist eine überflüssige extra Beschilderung des Gehwegs).
Die Begründung halte ich nicht für besonders tragfähig, die Gemeinde will wohl Unfallhaftung vermeiden. Der Bodenbelag ist wie bei Streetview sichtbar. Die Steine sind locker und klackern beim Überfahren. Ob es schon Unfälle und Stürze gab, weiß ich nicht. Ein paar Fragen dazu: (1) Hätte ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg? (2) Ist die Beschilderung mit VZ250 und ZZ ausreichend (VZ 254 fehlen) insbesondere angesichts des üblichen schlampigen Umgangs mit diesen Schildern und der Einschränkungen ihrer Wirkung gemäß §MSDWGI oder anders: Woran erkennt man, dass §MSDWGI hier nicht gilt? (3) Haftung des Radfahrers bei Alleinunfällen und Unfällen mit PkW
PS Die "Umleitung" für Radfahrer ist auch nicht wirklich viel besser etwas breiter aber deutlich steiler als der Fußweg der gesperrten Unterführung
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Söne spitze Steine
Beitrag 18.06.2025, 19:58
Beitrag #2


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Lose Kopfsteinpflaster können für Einspurer ziemlich gefährlich werden, z.B. daß Du damit seitlich wegrutschst.

Im Artikel steht, daß Fußgänger (eben auch Radschieber) durch die andere Unterführung laufen dürfen. Das ist m.E. zumutbar.

Die Sperrung liegt im Ermessen der Behörde. Sofern dieses halbwegs sachgerecht ausgeführt wird, wird sich da kein Verwaltungsrichter einmischen.



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mir
Beitrag 18.06.2025, 22:26
Beitrag #3


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Die Frage ist, warum ein Warnschild nicht genügt.

Gibt's bei Euch noch Widerspruch? In Bayern ist nur Klage möglich, die Sache dürfte aber länger dauern als die Baustelle andauert.

In der Praxis wird sich kaum jemand dran halten und auch niemand kontrollieren. Und wieder wundern sich dann alle, dass Radfahrer gelernt haben, dass Verkehrsregeln für sie irrelevant sind thread.gif


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ulm
Beitrag 19.06.2025, 06:57
Beitrag #4


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Zitat (helmet lampshade @ 18.06.2025, 13:39) *
(Das VZ 254 ist eine überflüssige extra Beschilderung des Gehwegs).

Aha. Und woher weiss ich, dass es nur für den Gehweg gemeint war?

Warum man da kein "Schleichradler frei" hinhängt, ist mir unklar. Andernorts ist das vollkommen ausreichend.

Wie viele Jahre Investitionsstau sind das eigentlich, dass man jetzt sperrt und dann zwei Jahre bis zur Sanierung braucht?

Zitat (Söne spitze Steine @ 18.06.2025, 20:58) *
Lose Kopfsteinpflaster können für Einspurer ziemlich gefährlich werden, z.B. daß Du damit seitlich wegrutschst.

Und die Umleitungsstrecke hält Du für weniger gefährlich?
Oder reicht dort das selbstgebastelte Gefälleschild als Haftungsfreistellung?
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Mueck
Beitrag 19.06.2025, 08:59
Beitrag #5


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Zitat (helmet lampshade @ 18.06.2025, 13:39) *
Leider konnte ich wegen Gegenlicht keine Aufnahmen der Sperrung mit VZ250 ZZ PkW frei und der schon länger bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h VZ274-10 machen,
Ich hatte die Stelle schon in einem anderen Forum angeschnitten samt Foto

Zitat (helmet lampshade @ 18.06.2025, 13:39) *
Die Begründung halte ich nicht für besonders tragfähig, die Gemeinde will wohl Unfallhaftung vermeiden.
Wie ich dort schrub:
"Ob es, wenn Radwege uneben sind etc., auch so einfach wäre, die zu sperren und den Verkehr über die Fahrbahn zu leiten, wenn man die Versicherung fragen täte, ob sie das Risiko noch für versicherungsfähig hält???
Relevante Gefahren, die schlimmer wären als der normale Wahnsinn manch anderer Radwege, sehe ich da irgendwie ja nicht ...
Daher die prinzipielle Frage nach Versicherungen ... wink.gif "

Zitat (helmet lampshade @ 18.06.2025, 13:39) *
(1) Hätte ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg?
"Nebenan" wird das Straßlach-Urteil als Muster erwähnt.
Die Frage wäre, ob Du die Sache vor Gericht durchziehen könntest, BEVOR die Unterführung saniert ist, die Mühlen der Justiz mahlen langsam ... thread.gif

mgka hat "nebenan" noch nicht verraten, ob er dort schon durchkam ...

Zitat (helmet lampshade @ 18.06.2025, 13:39) *
(2) Ist die Beschilderung mit VZ250 und ZZ ausreichend (VZ 254 fehlen)
Im Prinzip ist es ausreichend ...
259 hat man vergessen:

"§ 25 (2) im Hinterkopf behalten ...

"Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden."

... denn der Gehweg ist ja eigentlich zu schmal zum Schieben ..."



Zitat (ulm @ 19.06.2025, 07:57) *
Warum man da kein "Schleichradler frei" hinhängt, ist mir unklar. Andernorts ist das vollkommen ausreichend.
Beim Gehweg? Ich laufe da öfters als Fußgänger und will, die Treppe von der Haltestelle runter, doch nicht von Rüpelradlern umgemäht werden!!1!
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mkossmann
Beitrag 19.06.2025, 11:09
Beitrag #6


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Zwei Punkte die mir aufgefallen sind:
Wieso wurde die Fahrrbahn der Unterführung gepflastert und nicht asphaltiert, wie die zuführenden Fahrbahnen. Wollte man da sparen und das kommt jetzt als Boomerang zurück ?
Und es wird genau der Verkehr weiter erlaubt, der wohl hauptverantwortlich ist für den schlechten Zusatnd der Unterführung.
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dopero
Beitrag 19.06.2025, 13:02
Beitrag #7


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Zitat (mkossmann @ 19.06.2025, 12:09) *
Und es wird genau der Verkehr weiter erlaubt, der wohl hauptverantwortlich ist für den schlechten Zusatnd der Unterführung.

Sehe ich genau so.
Der schwere Kraftfahrzeugverkehr verursacht die Schäden und müsste deswegen hier ausgeschlossen werden.
Dann für Zweiräder einmal mit der Rüttelplatte drüber gehen, damit wieder alles soweit eben ist. Das sollte für die Übergangszeit bis zur Sanierung als Sofortmaßnahme ausreichen.
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F117
Beitrag 19.06.2025, 17:28
Beitrag #8


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Dass dadurch die Umweltbelastung unnötig erhöht wird wegen der erforderlichen Umwege, lasst ihr bei der Verteufelung des Autoverkehrs gern außen vor ...


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It's a lie we don't believe anymore!"

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Mueck
Beitrag 19.06.2025, 18:31
Beitrag #9


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Zitat (mkossmann @ 19.06.2025, 12:09) *
Wieso wurde die Fahrrbahn der Unterführung gepflastert und nicht asphaltiert, wie die zuführenden Fahrbahnen. Wollte man da sparen und das kommt jetzt als Boomerang zurück ?
Das habe ich mich im anderen Forum auch schon gefragt, genauer: wie das in die Fugen des Pflasters eindringende Wasser in die höher liegenden Abflüsse kommen soll, kein Wunder m.E., dass die Steine irgendwann aufschwimmen. Asphaltieren und gut is' ... Ich weiß nicht, wie alt das Teil ist, evtl. streitet man sich noch um Gewährleistungen für genau solche Planungsfehler?


Zitat (dopero @ 19.06.2025, 14:02) *
Dann für Zweiräder einmal mit der Rüttelplatte drüber gehen, damit wieder alles soweit eben ist. Das sollte für die Übergangszeit bis zur Sanierung als Sofortmaßnahme ausreichen.
Wenn die Steine lose sind und jederzeit wieder aufschwimmen können wegen Entwässerungsproblem: ob rütteln reicht? Jedenfalls klackert es auch fröhlich, wenn durchgeradelt wurde ...


Zitat (F117 @ 19.06.2025, 18:28) *
Dass dadurch die Umweltbelastung unnötig erhöht wird wegen der erforderlichen Umwege, lasst ihr bei der Verteufelung des Autoverkehrs gern außen vor ...
Dass durch unattraktiveren Radverkehr (Umwege, steile Rampe auf der Umleitung nicht mehr für jeden schaffbar) wieder mehr auf das Auto umsteigen, lassen die Autofahrer gerne außen vor ...
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F117
Beitrag 20.06.2025, 12:30
Beitrag #10


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Das "mehr umsteigen" ist obsolet, wenn der Kfz-Verkehr für die Schäden verantwortlich gemacht wird. Aber geschenkt. Wir stellen den gesamten Verkehr auf Fahrräder um. Im Sinne des Umweltschutz.


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dopero
Beitrag 20.06.2025, 15:06
Beitrag #11


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Zitat (F117 @ 19.06.2025, 18:28) *
Dass dadurch die Umweltbelastung unnötig erhöht wird wegen der erforderlichen Umwege, lasst ihr bei der Verteufelung des Autoverkehrs gern außen vor ...

Darum geht es hier aber nicht, auch wenn das vermutlich manche Autofahrer gerne so sehen wollen.
Es geht darum, die Benutzer der Unterführung durch die Maßnahme der Sperrung möglichst wenig einzuschränken. Durch einen Umweg wird der Radverkehr deutlich mehr Belastet als der Autoverkehr, der zudem für die Schäden mitverantwortlich ist und diese bis zur Sanierung auch noch weiter verschlechtern könnte.
Das Argument der Umweltbelastung könnte imho wirklich nach hinten los gehen. Ich wäre auch so ein Kandidat der auf das Auto umsteigen würde, wenn ich gezwungen wäre dort mein Fahrrad zu schieben.
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mgka
Beitrag 23.06.2025, 06:37
Beitrag #12


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Zitat (Mueck @ 19.06.2025, 09:59) *
mgka hat "nebenan" noch nicht verraten, ob er dort schon durchkam ...

Bin noch nicht vorbeigekommen. Aber als Betroffener würde ich sofort Widerspruch erheben. Wenig Arbeit für den Antragsteller, dafür umso mehr für die Behörde. Und ja, zumindest ich würde nach Ablauf der drei Monate dann vermutlich sehr zügig klagen. Meine (einzige) Erfahrung mit dem VG Karlsruhe ist zumindest nicht schlecht, das ging alles zügig da.


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helmet lampshade
Beitrag 23.06.2025, 09:54
Beitrag #13


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Ein Foto der Beschilderung.
Angehängte Datei  49759850ta.jpg ( 182.42KB ) Anzahl der Downloads: 13


Die Beschilderung des linksseitigen Weges hat über die Jahre alles mitgemacht: Zuerst VZ240 dann VZ 237 ZZ Radfahrer frei und dann VZ237

Für Sturzgefährlicher halte ich z.B diese Rinne mit Schlaglöchern, die ca 1km südlich entlang der K3579 liegt


Wenn es einen nicht schon vorher aus dem Sattel gekegelt hat
Angehängte Datei  49760011ij.jpg ( 323.97KB ) Anzahl der Downloads: 2

Möglicherweise liegt ja das Problem darin, dass Radfahrer die einzigen waren oder noch sind, die sich grob an das Tempolimit gehalten haben whistling.gif

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 23.06.2025, 15:00
Bearbeitungsgrund: Bildgröße angepasst
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mgka
Beitrag 23.06.2025, 11:54
Beitrag #14


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Spannend die Kombi aus VZ250 und ZZ 1024-10.
Für welche Kraftfahrzeuge gilt eigentlich ZZ? Auch für Kfz über 2.8t oder 3.5t?


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ulm
Beitrag 23.06.2025, 15:02
Beitrag #15


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Nur Personenkraftwagen dürfen durch,
kein Motorräder, keine Lkw, keine Busse.

Und alles über 2,90 Meter auch nicht.
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mgka
Beitrag 23.06.2025, 17:22
Beitrag #16


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Zitat (ulm @ 23.06.2025, 16:02) *
kein Motorräder, keine Lkw, keine Busse.

Und Traktoren? Die könnte ich mir hier nämlich durchaus vorstellen.


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hk_do
Beitrag 23.06.2025, 21:22
Beitrag #17


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Traktoren sind Fahrzeuge.

Traktoren sind keine PKW.

damit dürfte die Frage doch geklärt sein wavey.gif


Ich halte die Freigabe nur für PKW im Übrigen für nicht begründbar, und deswegen auch für angreifbar.

Zumal ja sogar im Text steht, dass man eigentlich nur Zweiräder ausschließen wollte. Möglicherweise hat man auch einfach die Sinnbilder verwechselt (wobei ich im VZKat kein "Kraftwagen frei" finde?).

Ob man aber wirklich Fuhrwerke ausschließen wollte, vielleicht gar ganz bewusst wergen der Gefahr des Umknickens der Zugtiere? think.gif

Vermutlich nicht, denn wer denkt da heute schon drüber nach whistling.gif

Eigentlich wäre also wohl ein Zeichen in Stil des VZ260 mit den Sinnbildern "Fahrrad" und "Kraftrad" richtig gewesen. Aber auch das hat im VZKat keine Nummer, und ist ggf. deswegen beim Dienstleister nicht so einfach zu bestellen...

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