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#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1030 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 ![]() |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6684 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Wenn sich nichts geändert hat, sind die unverzüglich zu entfernen
-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Beitrag
#3
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 15.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90940 ![]() |
Vielleicht ist die Brandursache noch nicht zu 100 geklärt?
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14165 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
...und auch das wäre kein Grund.
Es geht hier um Umweltschutz, Kreislaufwirtschaftsgesetz und (wenn es öffentlicher Grund ist) Sondernutzung. Es bleibt beim unverzüglichen Entfernen. |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7721 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Ich bilde mir ja immer noch ein, früher hätte in solchen Fällen die Polizei immer den Abschlepper bestellt, wenn der Halter nicht anwesend war oder das aus anderen Gründen nicht selbst erledigen konnte.
Seit Jahren tut sie das aber in der Regel nicht mehr, denn bei so einem ausgebrannten Auto gibt es ja kein Eigentum mehr zu sichern, und die Gefahr für die Öffentlichkeit wird offensichtlich nicht für so groß gehalten, dass das Land das Risiko eingehen möchte, am Ende auf den Abschleppkosten sitzen zu bleiben. Für Autowracks ist ja nunmal auch nicht das Land, sondern die Kommune zuständig ![]() Aus Sicht des Halter ist da jetzt erstmal die Frage, ob er denn überhaupt schon von seinem "Glück" weiß. Üblicherweise werden in solchen Fällen nicht gerade kriminaltechnische Untersuchungen angestellt, um eine Fahrgestellnummer wieder sichtbar zu machen. Und auch wenn der Halter schon informiert ist, wartet der vielleicht erstmal noch auf eine (positive) Reaktion von seiner Versicherung... Was die Umwelt angeht: was soll denn da noch groß passieren, wenn alle noch nicht verbrannten Betriebsmittel schon mit dem abfließenden Löschwasser ausgewaschen wurden? Das was hinterher noch übrig ist und beim nächsten Regen abfließt macht den Braten nicht mehr fett. Ich würde da schon eher das Risiko durch bzw. für spielende Kinder sehen. |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, hk_do,
Ich bilde mir ja immer noch ein, früher hätte in solchen Fällen die Polizei immer den Abschlepper bestellt, wenn der Halter nicht anwesend war oder das aus anderen Gründen nicht selbst erledigen konnte. wenn der Halter bekannt und greifbar ist, ist es in aller Regel kein Problem, das Fahrzeug im Polizeiauftrag auch ohne sofortigen Abschleppauftrag des Halters / Fahrers abzuschleppen, da man die Kosten dann durch die Verwaltung wieder eintreiben kann. Problematisch ist es, wenn es sich um ein abgemeldetes Fahrzeug handelt und der tatsächliche letzte Eigentümer nicht zu ermitteln ist. Lässt die Polizei dann das Fahrzeug umgehend abschleppen, ohne, dass aktuell eine Gefahr von diesem Schrott ausgeht, kann es sein, dass sie auf den Kosten sitzen bleibt und das ist bei dem oft klammen Budget der Polizei nicht so optimal. Hier wird dann eher versucht, das Ganze über die zuständige Kommune zu veranlassen, aber auch da dauert es erfahrungsgemäß oft einige Zeit, bis irgendjemand sich zuständig fühlt. ![]() Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7721 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
wenn der Halter bekannt und greifbar ist, ist es in aller Regel kein Problem, das Fahrzeug im Polizeiauftrag auch ohne sofortigen Abschleppauftrag des Halters / Fahrers abzuschleppen, da man die Kosten dann durch die Verwaltung wieder eintreiben kann. Da wird es in der Praxis vermutlich keine Probleme geben, da die meisten Halter ohnehin ein Abschleppunternehmen beauftragt hätten, und sie sich nun halt einfach nicht mehr drum kümmern müssen. Das geht aber trotzdem nur so lange gut, bis mal jemand nicht freiwillig zahlt. Vielleicht trägt er vor, er hätte das Wrack lieber selbst mit Hilfe von Bekannten abgeholt und dann wären ihm keine Kosten (in dieser Höhe) entstanden. Zitat Lässt die Polizei dann das Fahrzeug umgehend abschleppen, ohne, dass aktuell eine Gefahr von diesem Schrott ausgeht, kann es sein, dass sie auf den Kosten sitzen bleibt und das ist bei dem oft klammen Budget der Polizei nicht so optimal. denn so dringend kann das ja nicht sein, wenn die Polizei bei eigenem Kostenrisiko nicht unverzüglich abschleppen lässt! Zitat Hier wird dann eher versucht, das Ganze über die zuständige Kommune zu veranlassen, aber auch da dauert es erfahrungsgemäß oft einige Zeit, bis irgendjemand sich zuständig fühlt. ![]() Wenn die Gemeinde zuständig ist: warum lässt dann nicht die Polizei abschleppen und holt sich am Ende das Geld von der Gemeinde wieder? Die Dringlichkeit einer Maßnahme vom eigenen Kostenrisiko abhängig zu machen ist, mit Verlaub, kein sauberes Verwaltungshandeln! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.08.2025 - 14:48 |