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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 30.05.2025 Mitglieds-Nr.: 92524 ![]() |
es freut mich sehr, eurer sehr hilfreiches Forum gefunden zu haben ![]() Ich habe eine Frage zu der Beantragung des Internationalen Führerschein, weil ich eine Reise nach Thailand plane. Hierzu müsst ihr wissen, dass ich 2022 eine MPU abgelegt habe, da ich mit 1,8 Promille beim Ausparken ein anderes Auto gerammt habe. Die MPU habe ich mit Abstinenz bestanden und bin laut Gutachten abstinenzpflichtig. Hab damals auch viel hier im Forum gelernt, ohne mich jemals anzumelden. Im April 2024 kam es jedoch zu einer Auseinandersetzung vor einer Diskothek, bei der mich der Türsteher massiv weggestoßen hatte, so dass ich auf den Boden gestürzt bin. Er hat mich auch beleidigt. Auslöser davon war, dass ich recht alkoholisiert war und dem Türsteher wahrscheinlich zu viel geredet habe, weil ich nicht locker gelassen habe, dass ich nicht in die Diskothek zu meinen Kollegen reingelassen werde. Dieses Verhalten hat mich dann wütend werden lassen und ich habe vier Mal die Polizei -zunächst auf der Wache, dann unter dem Notruf- angerufen, weil ich durch meine Anzeige den Türsteher "bestrafen" wollte und über die Behandlung außer mir war. Körperlich angegangen oder ähnliches habe ich den Türsteher nicht. Die Polizei kam erst recht spät, weil sie wohl wichtigere Dinge zu tun hatte. Die Polizisten waren bei Ankunft dann auch maximal genervt und nicht gegenüber dem Türsteher sondern mir maximal konfrontativ. Aussage: "Sie sind ja richtig voll", "Sie machen so einen Stress wegen so einer Kleinigkeit". Die Polizei hat widerwillig meine Anzeige aufgenommen und ich musste nicht blasen. Inzwischen ist die Anzeige eigestellt worden. Seit dem Vorgang hatte ich große Angst, dass die Führerscheinstelle von dem Vorfall erfährt und ich deswegen erneut zur MPU muss. Meinen Alkoholkonsum habe ich seit dem Vorfall reduziert (ich habe sowieso nur an Wochenenden getrunken, dann aber recht viel), bin aber auch nach der "heilvollen" Erfahrung der MPU wirklich kein einziges Mal mehr alkoholisiert gefahren. Da einige Zeit seit April 2024 vergangen ist, hoffe ich sehr, dass die Führerscheinstelle nicht von dem Vorfall erfahren hat oder er untergangenen ist und mir keine Konsequenzen drohen. Durch die notwendige Beantragung des internationalen Führerschein geht bei mir jedoch aktuell die ganze Angst wieder von vorne los und ich habe die Sorge, dass durch die Beantragung die Führerscheinstelle gerade auf die Sache aus April 2024 gestoßen wird und sie mir den Führerschein wieder weg nimmt, obwohl ich nie wieder alkoholisiert gefahren bin und meine Lektion gelernt habe. Deshalb möchte ich euch fragen, ob ihr wisst, ob die Führerscheinstelle bei dem internationalen Führerschein überhaupt die Führerscheinakte prüft? Ganz vielen Dank für eure Hilfe!! Weiß aktuell wirklich in der Sache nicht weiter und bin kurz davor den Urlaub abzusagen. Und falls es wichtig ist, der Vorfall war in Niedersachsen. |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 482 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 ![]() |
Du hast keinen Alkoholtest gemacht. Es gibt somit keinen Beweis, dass du betrunken warst. Man kann auch nüchtern in die Disko gehen.
Ich sehe rechtlich keine Grundlage, irgendwas anzuzweifeln. |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 30.05.2025 Mitglieds-Nr.: 92524 ![]() |
Vielen Dank für deine Einschätzung!
Ich mach mir nur so Sorgen, weil die Polizisten ja auch ohne test gemerkt haben, dass ich alkoholisiert war und man es mir auch deutlich anmerken konnte. Jetzt nicht aggressiv oder unfähig zu laufen, aber gelallt habe ich bestimmt und mehr als sonst aufgebracht war ich auch. Mein damaliger Verkehrspsychologe hat mir bei der Nachbesprechung des positiven Gutachtens gesagt, dass ab sofort lebenslang jede Alkoholisierung die die Führerscheinstelle mitbekommt, dazu führt, dass ich den Führerschein wieder abgeben muss. Auch wenn keine Alkoholabhängigkeit vorliegt, weil ich mich einfach disqualifiziert habe, dass ich einen Führerschein besitzen und Alkohol trinken darf, weil mir niemand mehr vertrauen wird, dass ich nicht alkoholisiert fahre. |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 174 Beigetreten: 26.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90777 ![]() |
Mein damaliger Verkehrspsychologe hat mir bei der Nachbesprechung des positiven Gutachtens gesagt, dass ab sofort lebenslang jede Alkoholisierung die die Führerscheinstelle mitbekommt, dazu führt, dass ich den Führerschein wieder abgeben muss. Das ist so nicht richtig. Zwar wird bei Dir Alkoholmissbrauch vorgelegen haben, so lange Du aber nicht wieder Alkohol missbrauchst, droht Dir auch keine neue MPU bzw. eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Missbrauch ist dabei immer noch gem. Anlage 4 Nr. 8.1 FeV, dass das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht sicher getrennt werden können. Dass bei diesem Prüfmaßstab eine nicht gemessene Alkoholisierung (wie du schilderst ohne aggressives Verhalten ?) dazu geeignet ist, einen Missbrauch zu substantiieren halte ich für abwegig. Indem Du die Polizei gerufen hast, hast du im Gegenteil Verantwortungsbewusstsein demonstriert und Dich entsprechend der Rechtsordnung verhalten. Mach Dir da keine Sorgen! Dass Dir lebenslänglich die Entziehung droht ist schlicht falsch. Spätestens 10 Jahre nach der Neuerteilung kann Dir nichts mehr wegen der TF 2022 passieren. Was macht Dein Verkehrspsychologe beruflich? Und warum gab es überhaupt eine Nachbesprechung des Gutachtens? -------------------- “There is nothing deep down inside us except what we have put there ourselves.”
"Truth is what your contemporaries let you get away with." |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 15.08.2025 - 01:44 |