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> Halteverbot Nachschaupflicht, Bis wohin gilt das Schild hier
trunax
Beitrag 29.05.2025, 18:46
Beitrag #1


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Hallo Gemeinde,
ich möchte eure Meinung zu dieser Reportage von Mdr wissen.
Ich sehe auch so, das hier die Beschilderung besser realisiert werden konnte. Mich würde aber auch interessieren, bis wohin gilt das Schild im Video? Es wurde ja nicht aufgehoben. (Gemeint im Video ist nur ein Abschnitt der Parklfläche. )

https://youtu.be/pCByxSqLrNU?si=lDAwzSxAi9Zm0XIW


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ulm
Beitrag 29.05.2025, 20:39
Beitrag #2


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Was macht denn dieser Anwalt beruflich? think.gif

Leider ist die Stelle im Video nicht ordentlich gezeigt worden.

Nach dem, was ich im Video identifiziert habe, ist in dem Bereich des eingeschränkten Haltverbot gar keine Parkbucht vorhanden. Damit würden alle Fahrzeuge nicht am rechten Fahrbahnrand stehen, da sie quer parken.
Alleine dafür ist ein Ticket gerechtfertigt.
Und das sollte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht wissen.

Sollte dort tatsächlich eine Bucht vorhanden sein ähnlich den davor liegenden Gassen, dann sind das Parkplätze und ein Haltverbot gilt nur für die Fahrbahn.
Und das sollte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht wissen.

Klar ist, dass es blöd ausgeschildert ist.
Aber die Qualität des Fernsehbeitrages liegt noch deutlich darunter.
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trunax
Beitrag 30.05.2025, 07:19
Beitrag #3


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Das ist dies Stelle,
https://maps.app.goo.gl/8df6S25WV92hfaEq7

Wenn das Hochhaus rechts ist, sieht man hinten orangenes Flachgebäude und auch 2 Schilder. Eins davon ist es ( links)

(Interessant, wie die Eltern dort parken? Sondergenehmigung? Weil sonst stehen sie genau so im "Parkverbot")
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ulm
Beitrag 30.05.2025, 08:28
Beitrag #4


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Zitat (trunax @ 30.05.2025, 08:19) *
(Interessant, wie die Eltern dort parken? Sondergenehmigung? Weil sonst stehen sie genau so im "Parkverbot")

Ganz einfach: Gar nicht!
Haben die Kinder keine Füße, um selbst zu laufen? Haben die Eltern keine Füße, um die Kinder ggf. zu begleiten? Es ist eine Grundschule, also wohnortnah. Da hat wahrscheinlich niemand mehr als 2.000 Meter zu laufen.
...und wenn es im Ausnahmefall mal notwendig ist, ein Kund zu fahren, weil es einen Kuchen mitbringt oder Bastelmaterial für den Kunstunterricht, so ist im eingeschränkten Haltverbot das Ein- und Aussteigen erlaubt.
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GM_
Beitrag 30.05.2025, 11:39
Beitrag #5


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Blick von oben.

Von der Straßenseite her könnte man sich tatsächlich denken, dass dies eine Fahrbahn sein soll und nur links Parkbuchten sind, nicht rechts. So gedacht wäre auch der von hinten kommende verpflichtet, auf der Fahrbahn zurück zu gehen und nach einem Parkverbot zu suchen.

Andererseits kannman von hinten her kommend kaum erkennen, dass zur linken Hand keine Parkbuchten sein sollen, insbesondere wenn man sich die 90° Ecke am südlichen Ende ansieht: Keine Fahrbahn hat solche 90° Ecken, von hinten kommend sieht das aus als seien links genauso Parkbuchten wie rechts.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Margirus
Beitrag 30.05.2025, 14:00
Beitrag #6


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Ich frage mich wo hier die Verhältnismässigkeit gegeben sein soll, um ein KFZ abzuschleppen! Damit die faule Mutti direkt vor dem Eingang parken kann? Unglaublich.
Würden wir das so handhaben könnten wir rund um die Uhr abschleppen. Vollkommen am Ziel vorbei denen ihr Ordnungsamt.
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ulm
Beitrag 30.05.2025, 14:20
Beitrag #7


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Negative Vorbildwirkung
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trunax
Beitrag 03.06.2025, 10:23
Beitrag #8


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Würde ich auch bejahen. Ich sehe nur das Problem, dass die Eltern von Schulkindern machen dann genau das auch.
Die stehen dann im Parkverbot und, wenn andere Fahrer nicht genauer schauen, stellen sie sich mit ihren Autos dazu.
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