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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 31.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92435 ![]() |
Ich wurde vor sieben Monaten geblitzt, nehme ich zumindest an. Bis heute habe ich weder ein Anhörungsbogen noch einen Bußgeldbescheid bekommen. Die Verjährungsfrist beträgt drei Monate, wenn ich es richtig verstehe? Und wenn ein Anhörungsbogen kommt, verlängert sich das Ganze um weitere drei Monate also auf insgesamt maximal sechs Monate richtig? Jetzt sind ja schon die sechs Monate rum und ein Monat extra. Es ist jetzt sieben Monate her und ich würde gerne wissen, ob ich mir jetzt noch Sorgen machen muss oder nicht? Wie gesagt, ich habe keinerlei Post in diesen sieben Monaten bekommen Danke |
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17569 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Wenn Du auch Halter des Fahrzeuges bist ist die Sache gegessen.
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 31.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92435 ![]() |
Nein bin nicht der Halter es war ein Mietwagen wo ich wahrscheinlich geblitzt wurde
Aber die Mietwagen firma hat sich auch bis heute nicht gemeldet Lg |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2685 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Die Verjährungsfrist beträgt drei Monate, wenn ich es richtig verstehe? Ja, das richtig. Die Verjährung kann allerdings gehemmt und die Verjährungsfrist dadurch verlängert werdenUnd wenn ein Anhörungsbogen kommt, verlängert sich das Ganze um weitere drei Monate also auf insgesamt maximal sechs Monate richtig? Ncht ganz richtig. Die Anhörung als Betroffener (Beschuldigter im Ordnungswidrigkeitsverfahren) hemmt die Verjährung. dadurch wird die Verjährungsfrist aber nicht verdoppelt, sondern sie beginnt erneut zu laufen. Es sind dann also wieder 3 Monate. Dafür reicht aber schon die Anordnung der Anhörung. Der Anhörungsbogen muss dem Empfänger also nicht zugestellt werden, um die Verjährung zu unterbrechen.Jetzt sind ja schon die sechs Monate rum und ein Monat extra. Es ist jetzt sieben Monate her und ich würde gerne wissen, ob ich mir jetzt noch Sorgen machen muss oder nicht? Es gibt zwar keine Garantie, dass eine etwaige Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist, aber die Wahrscheinlichkeit ist doch schon sehr groß. Daher würde ich mir keine Sorgen machen. Würde ja auch nichts ändern. |
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 31.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92435 ![]() |
Danke für die Antworten
Wielange muss ich mir da noch Sorgen machen? Ich dachte wenn nach 3 Monaten nicht kommt weder Bescheid noch Anhörung is es verjährt Und bei mir sind ja sogar 7 Monate rum ohne einen Brief zu bekommen Ich habe weder einen Bußgeldbescheid noch eine Anhörung bekommen |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 475 Beigetreten: 24.08.2015 Wohnort: DO Mitglieds-Nr.: 76950 ![]() |
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Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 31.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92435 ![]() |
Vielleicht mag mir das einer ja mal komplett erklären mit der Verjährung und obs bei mir zutrifft also obs verjährt ist
Lg |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2124 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
<Blitz> ... Wer isses denn? Aha, Vermietfahrzeug ... Post an Vermieter ... Vermieter: Welcher Kunde? Aha, Leon372736 ... Sie haben Post! 30 Euro Auslagen, Ticket folgt. Das dauert vom "Kuckuck!" bis zum Klappern am Briefschlitz 3-4 Wochen. Maximal. Aus Erfahrung ...
![]() -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6676 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Vielleicht mag mir das einer ja mal komplett erklären mit der Verjährung und obs bei mir zutrifft also obs verjährt ist Lg Der Betroffene, also Fahrer, muss innerhalb von drei Monaten angehört werden,wobei die Anhörung nicht zugestellt wird,also den Empfänger nicht erreichen muss. Spätestens nach weiteren drei Monaten muss der Bescheid erlassen werden und innerhalb von weiteren 14 Tagen zugestellt werden. Wenn also nichts besonderes vorgefallen ist, kannst du dich beruhigt zurücklegen.für weitere verjährungsunterbrechende Handlungen sehr ich keinen Anhaltspunkt. -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.07.2025 - 10:51 |