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> Verjährt der Blitzer nach spätestens 6 Monaten?
Leon372736
Beitrag 27.05.2025, 16:32
Beitrag #1


Neuling


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Guten Abend,

Ich wurde vor sieben Monaten geblitzt, nehme ich zumindest an. Bis heute habe ich weder ein Anhörungsbogen noch einen Bußgeldbescheid bekommen.


Die Verjährungsfrist beträgt drei Monate, wenn ich es richtig verstehe? Und wenn ein Anhörungsbogen kommt, verlängert sich das Ganze um weitere drei Monate also auf insgesamt maximal sechs Monate richtig?


Jetzt sind ja schon die sechs Monate rum und ein Monat extra. Es ist jetzt sieben Monate her und ich würde gerne wissen, ob ich mir jetzt noch Sorgen machen muss oder nicht?

Wie gesagt, ich habe keinerlei Post in diesen sieben Monaten bekommen


Danke

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Q-Treiberin
Beitrag 27.05.2025, 19:30
Beitrag #2


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Wenn Du auch Halter des Fahrzeuges bist ist die Sache gegessen.


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Leon372736
Beitrag 27.05.2025, 21:18
Beitrag #3


Neuling


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Nein bin nicht der Halter es war ein Mietwagen wo ich wahrscheinlich geblitzt wurde

Aber die Mietwagen firma hat sich auch bis heute nicht gemeldet

Lg
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auchdasnoch
Beitrag 28.05.2025, 12:26
Beitrag #4


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Zitat (Leon372736 @ 27.05.2025, 17:32) *
Die Verjährungsfrist beträgt drei Monate, wenn ich es richtig verstehe?
Ja, das richtig. Die Verjährung kann allerdings gehemmt und die Verjährungsfrist dadurch verlängert werden


Zitat (Leon372736 @ 27.05.2025, 17:32) *
Und wenn ein Anhörungsbogen kommt, verlängert sich das Ganze um weitere drei Monate also auf insgesamt maximal sechs Monate richtig?
Ncht ganz richtig. Die Anhörung als Betroffener (Beschuldigter im Ordnungswidrigkeitsverfahren) hemmt die Verjährung. dadurch wird die Verjährungsfrist aber nicht verdoppelt, sondern sie beginnt erneut zu laufen. Es sind dann also wieder 3 Monate. Dafür reicht aber schon die Anordnung der Anhörung. Der Anhörungsbogen muss dem Empfänger also nicht zugestellt werden, um die Verjährung zu unterbrechen.


Zitat (Leon372736 @ 27.05.2025, 17:32) *
Jetzt sind ja schon die sechs Monate rum und ein Monat extra. Es ist jetzt sieben Monate her und ich würde gerne wissen, ob ich mir jetzt noch Sorgen machen muss oder nicht?
Es gibt zwar keine Garantie, dass eine etwaige Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist, aber die Wahrscheinlichkeit ist doch schon sehr groß. Daher würde ich mir keine Sorgen machen. Würde ja auch nichts ändern.
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Leon372736
Beitrag 28.05.2025, 13:41
Beitrag #5


Neuling


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Danke für die Antworten


Wielange muss ich mir da noch Sorgen machen?


Ich dachte wenn nach 3 Monaten nicht kommt weder Bescheid noch Anhörung is es verjährt

Und bei mir sind ja sogar 7 Monate rum ohne einen Brief zu bekommen


Ich habe weder einen Bußgeldbescheid noch eine Anhörung bekommen


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uwe112
Beitrag 28.05.2025, 14:03
Beitrag #6


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Zitat (Leon372736 @ 27.05.2025, 21:18) *
Aber die Mietwagen firma hat sich auch bis heute nicht gemeldet


Evtl. liegt es daran,das die es noch nicht an Dich weitergeleitet haben,ist aber nur eine Vermutung.

Oder Du bist gar nicht geblitzt worden,wie Du im Eingangspost vermutest.
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Leon372736
Beitrag 29.05.2025, 17:10
Beitrag #7


Neuling


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Vielleicht mag mir das einer ja mal komplett erklären mit der Verjährung und obs bei mir zutrifft also obs verjährt ist

Lg
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F117
Beitrag 30.05.2025, 00:11
Beitrag #8


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<Blitz> ... Wer isses denn? Aha, Vermietfahrzeug ... Post an Vermieter ... Vermieter: Welcher Kunde? Aha, Leon372736 ... Sie haben Post! 30 Euro Auslagen, Ticket folgt. Das dauert vom "Kuckuck!" bis zum Klappern am Briefschlitz 3-4 Wochen. Maximal. Aus Erfahrung ... thread.gif


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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HaWeThie
Beitrag 15.06.2025, 11:12
Beitrag #9


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Zitat (Leon372736 @ 29.05.2025, 18:10) *
Vielleicht mag mir das einer ja mal komplett erklären mit der Verjährung und obs bei mir zutrifft also obs verjährt ist

Lg

Der Betroffene, also Fahrer, muss innerhalb von drei Monaten angehört werden,wobei die Anhörung nicht zugestellt wird,also den Empfänger nicht erreichen muss.
Spätestens nach weiteren drei Monaten muss der Bescheid erlassen werden und innerhalb von weiteren 14 Tagen zugestellt werden.
Wenn also nichts besonderes vorgefallen ist, kannst du dich beruhigt zurücklegen.für weitere verjährungsunterbrechende Handlungen sehr ich keinen Anhaltspunkt.


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