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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1614 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
Laut Pressemitteilung gilt die Sperrung in einer Fahrtrichtung für Krafträder außer Mofas und Leichtkrafträdern. Hier noch ein konkretes Bild der Beschilderung: klick Der Landkreis Miesbach und das Landratsamt Rosenheim wissen offenbar nicht, was rechtlich unter Mofa, Kleinkraftrad und Leichtkraftrad zu verstehen ist und dass Mofas und Kleinkrafträder nicht einmal eine Teilmenge von Leichtkrafträdern sind. EDIT: Es gibt dort wohl doch noch ein reines Schild 255 mit den Zusatzzeichen, so dass die Sperrung in dieser Hinsicht formal wirksam ist: klick Bleibt die Frage, was jetzt rechtswirksam für Mofas, Kleinkrafträder und Leichtkrafträder gilt. |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1027 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 ![]() |
Wie begründet es die Behörde,, das die Strecke für die Gegenrichtung nicht gesperrt ist ? Kann sie mit Unfalldaten nachweisen, das überwiegend Motorradfahrer in dieser Fahrtrichtung verunglückt sind ? Und somit nur für diese Richtung Handlungsbedarf besteht.
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1614 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
Wie begründet es die Behörde,, das die Strecke für die Gegenrichtung nicht gesperrt ist ? Das kann man indirekt aus der Pressemitteilung herauslesen: Zitat Während des gesamten Zeitraums bleibt die Strecke für Motorräder in der Gegenrichtung (von Bayrischzell kommend) befahrbar. Damit bleibt auch die Zufahrt zu gastronomischen Betrieben und für weitere Anlieger gewährleistet. Nur nutzt das offenbar nichts: Zitat Von bis zu einem Drittel weniger Gästen sprechen auch Gastronomen entlang der Strecke. In Biker-Kreisen soll die Stimmung sehr schlecht sein; die Rede ist gar von Fahrern, die für Protestzwecke und um ihrem Ärger Luft zu machen, bewusst durch Bayrischzell-Ort fahren. Im ersten Beitrag, den ich jetzt nicht mehr editieren kann, sollte es heißen: Laut Pressemitteilung gilt die Sperrung in einer Fahrtrichtung für Krafträder außer Mofas und Kleinkrafträdern. Beschildert ist aber "Leichtkrafträder frei". |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7667 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Bleibt die Frage, was jetzt rechtswirksam für Mofas, Kleinkrafträder und Leichtkrafträder gilt. Zeichen 255: "Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas" Vom Verbot ausgenommen sind laut ZZ Leichtkrafträder (welche auch Krafträder sind, im Gegensatz zu Kleinkrafträdern und zu Mofas, welche wiederum auch Kleinkrafträder sind). Damit dürfen nur Leichtkrafträder passieren, Kleinkrafträder und Mofas nicht. Da sich eine solche Einschränkung wohl kaum mit den Unfallzahlen begründen lässt, wird das Verbot wohl in Kürze geändert bzw. gekippt ![]() |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2507 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
E-Scooter (eKF) dürfen dort auch nicht langfahren. Für die gilt das Verbot durch Zeichen 255 ebenso, § 12 (2) eKFV.
-------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3095 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Z255, da ist schieben erlaubt?
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 12.07.2025 - 01:51 |