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> Streckensperrung Sudelfeld für Motorräder, Beschilderung rechtswirksam?
Jupiter
Beitrag 18.05.2025, 16:20
Beitrag #1


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Ist die Sperrung rechtswirksam beschildert?

Laut Pressemitteilung gilt die Sperrung in einer Fahrtrichtung für Krafträder außer Mofas und Leichtkrafträdern.
Hier noch ein konkretes Bild der Beschilderung: klick
Weitere Schilder außer dem abgebildeten in mehrfacher Ausführung soll es dort nicht geben.

Der Landkreis Miesbach und das Landratsamt Rosenheim wissen offenbar nicht, was rechtlich unter Mofa, Kleinkraftrad und Leichtkraftrad zu verstehen ist und dass Mofas und Kleinkrafträder nicht einmal eine Teilmenge von Leichtkrafträdern sind.

EDIT: Es gibt dort wohl doch noch ein reines Schild 255 mit den Zusatzzeichen, so dass die Sperrung in dieser Hinsicht formal wirksam ist: klick
Bleibt die Frage, was jetzt rechtswirksam für Mofas, Kleinkrafträder und Leichtkrafträder gilt.
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mkossmann
Beitrag 18.05.2025, 16:55
Beitrag #2


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Wie begründet es die Behörde,, das die Strecke für die Gegenrichtung nicht gesperrt ist ? Kann sie mit Unfalldaten nachweisen, das überwiegend Motorradfahrer in dieser Fahrtrichtung verunglückt sind ? Und somit nur für diese Richtung Handlungsbedarf besteht.
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Jupiter
Beitrag 18.05.2025, 17:26
Beitrag #3


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Zitat (mkossmann @ 18.05.2025, 17:55) *
Wie begründet es die Behörde,, das die Strecke für die Gegenrichtung nicht gesperrt ist ?

Das kann man indirekt aus der Pressemitteilung herauslesen:
Zitat
Während des gesamten Zeitraums bleibt die Strecke für Motorräder in der Gegenrichtung (von Bayrischzell kommend) befahrbar. Damit bleibt auch die Zufahrt zu gastronomischen Betrieben und für weitere Anlieger gewährleistet.

Nur nutzt das offenbar nichts:
Zitat
Von bis zu einem Drittel weniger Gästen sprechen auch Gastronomen entlang der Strecke. In Biker-Kreisen soll die Stimmung sehr schlecht sein; die Rede ist gar von Fahrern, die für Protestzwecke und um ihrem Ärger Luft zu machen, bewusst durch Bayrischzell-Ort fahren.


Im ersten Beitrag, den ich jetzt nicht mehr editieren kann, sollte es heißen:
Laut Pressemitteilung gilt die Sperrung in einer Fahrtrichtung für Krafträder außer Mofas und Kleinkrafträdern.
Beschildert ist aber "Leichtkrafträder frei".
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hk_do
Beitrag 18.05.2025, 20:40
Beitrag #4


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Zitat (Jupiter @ 18.05.2025, 17:20) *
Bleibt die Frage, was jetzt rechtswirksam für Mofas, Kleinkrafträder und Leichtkrafträder gilt.


Zeichen 255: "Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas"

Vom Verbot ausgenommen sind laut ZZ Leichtkrafträder (welche auch Krafträder sind, im Gegensatz zu Kleinkrafträdern und zu Mofas, welche wiederum auch Kleinkrafträder sind).

Damit dürfen nur Leichtkrafträder passieren, Kleinkrafträder und Mofas nicht.

Da sich eine solche Einschränkung wohl kaum mit den Unfallzahlen begründen lässt, wird das Verbot wohl in Kürze geändert bzw. gekippt whistling.gif


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Söne spitze Steine
Beitrag 19.05.2025, 01:32
Beitrag #5


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E-Scooter (eKF) dürfen dort auch nicht langfahren. Für die gilt das Verbot durch Zeichen 255 ebenso, § 12 (2) eKFV.


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dopero
Beitrag 19.05.2025, 16:22
Beitrag #6


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Z255, da ist schieben erlaubt?
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