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> Ich fuhr ein TÜV-abgelaufenes abgemeldetes Auto auf der Autobahn, und wurde von der Autobahnpolizei angehalten
Vintage-van-Golf
Beitrag 11.05.2025, 18:10
Beitrag #1


Neuling


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Ich hatte einen alten Golf, aber wegen Kinder war das Auto zu klein, also habe ich es für 300 € im Internet zum Kauf angeboten.
Es meldete sich eine Frau aus Osteuropa und schrieb eine Email mit ihrer Handynummer, und meine Frau hat sofort angerufen.
Wir vereinbarten einen Termin, aber am Handy war plötzlich ein Mann mit akzentfreiem Deutsch.
Der Typ kam auch, schaute sich das Auto an, startete den Motor und fuhr 2 Meter vor und zurück auf dem Parkplatz checkte Ölstand und Wasserstand, und handelte uns auf 220 € runter.
Er bezahlte sofort die 220 € aber ließ mich eine Quittung ausfüllen und unterschreiben, auf der der Name der osteuropäischen Frau stand.
Da ich den Parkplatz brauchte für mein neues Auto, habe ich ihm das Angebot gemacht, dass wenn er Papiere vorlegt, dass er bei der Versicherung war, und eine solche abgeschlossen hat, dann kann und darf ich das Auto überführen, denn ich wollte die Karre auch schnell vom Parkplatz haben.
Nächsten Tag schon schickte er auf die Handynummer meiner Frau über WhatssApp die Versicherungspapiere, kam dann auch, und ich überführte ihm das Auto zur Werkstatt, da er für Ausfuhrkennzeichen einen neuen TÜV bräuchte.
Ich bat ihn hinter mir zu fahren, da der Wagen seit April 2024 TÜV abgelaufen war und ich nicht wollte, dass das gleich die Polizei sieht mit der grünen TÜV Plakette.
Ich bin auch vorsichtig auf der Autobahn gefahren und nicht schneller als 80, das hatte auf der Autobahn auch gut funktioniert und als uns die Polizei überholt hatte, haben die auch tasächlich nichts gerafft und sind weitergefahren. aber kaum von der Autobahn runter blieb das Auto stehen an der Abfahrt Ganz kurz vor der Tankstelle. Es war kein Sprit mehr im Tank.
Der Typ tankte das Auto, aber es ist nicht angesprungen, also machte er Starthilfekabel dran, da die Batterie schon total schwach war und fast jedes Mal Starthilfe brauchte. Aber das wußte der Käufer mit der schwachen Batterie.
Der Wagen ist dann auch sofort angesprungen, machte ein Grrrrrrrrr Geräusch und wieder leuchtete die Öllampe.
Der Typ checkte den Ölpeilstab, und es war kein Öl im Motor.
Also fuhren wir ÖL holen und kippten auf.
Aber immer noch das Grrrrrrr Geräusch, aber da die Werkstatt nur 1 Kilometer weit weg war, wollten wir das vom Meister checken lassen.
Der faselte was von Lagerschaden, und der Typ wollte das Auto zurückgeben und das Geld zurück.
Das verweigerte ich, da es jetzt sein Auto bzw. das der Frau aus der Quittung war.
Ich wollte dann, dass er mich wieder nach Hause mit seinem Auto fährt wie abgesprochen und versprochen, doch das verweigerte er.
Er fragte mich dann noch zweimal, ob ich das Auto zurücknehme und das Geld zurückzahle, und er wollte mich dann auch nach Hause fahren. Wieder verweigerte ich zurecht, denn es ist sein Auto. und ich sagte noch zu ihm, er könne das doch ausschlachten und bekommt so sein Geld zurück.
Dann plötzlich Sinneswandel, ich solle das Auto in die Nähe meines Wohnortes fahren, dort kenne er angeblich einen Exporthändler, der das Auto nimmt, und dann fährt er mich nach Hause.
Also fuhren wir los. Auf Autobahn blieb das Auto plötzlich stehen, aber da er vorne gefahren ist, und ich hinterher,
konnte er auch nicht zurückfahren.
Er hatte dann meine Frau angerufen auf dem Handy, und die sollte den ADAC verständigen wegen abschleppen.
Ich stand auf der Autobahn und das Licht wurde immer schwächer und die WArnblinkanlage glimmpte nur noch, als plötzlich Polizei hinter mir stand, die mich zur nächsten Ausfahrt abschleppte mit Baulicht.
Ich rief meine Frau an, diese hatte den Typen angerufen, und der kam dann auch zum Parkplatz.
Die Polizei hatte die Kennzeichen abgeschraubt und eingezogen und will eine Strafanzeige schreiben.
Den Autoschlüssel, den mir zunächst die Polizei weggenommen hatte, hatte die Polizei dann dem Typen gegeben.
Der muß auch die nächsten Tage wieder zum Auto gefahren sein, legte eine schwarzweiß Kopie des Fahrzeugscheines mit der Telefonnummer meiner Frau auf das Armaturenbrett.
Seitdem bekommt meine Frau Anrufe auf ihrem Diensthandy, und der Typ verweigert trotz Drohung unserseits mit Strafanzeige und Polizei und Drohung mit Anwalt, das Schild mit der Dienstnummer aus dem Auto zu nehmen.
Was können wir tun, damit der Typ den Zettel mit der Dienstnummer meiner Frau aus dem Auto rausnimmt.
Wer kann helfen, denn einen Rechtsanwalt erreichen wir erst Montag.
Der Typ kann doch nicht so dumm sein, sein gekauftes Auto einfach dort stehen zu lassen, denn wenn es abgeschleppt wird, muß er die Rechnung bezahlen.

Die Polizei sagte noch zu mir, dass ich eigentlich gar nicht mit dem Auto hätte fahren dürfen, da es abgemeldet sei, aber das wusste ich ja, dass es bei meiner Versicherung abgemeldet ist.

Was erwartet mich nun, und wie am besten reagieren?
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hk_do
Beitrag 11.05.2025, 19:28
Beitrag #2


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Warte bis Montag.

Und gehe dann zum Anwalt.

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mir
Beitrag 11.05.2025, 19:45
Beitrag #3


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Sehe ich auch so. Das lief ja ziemlich hemdsärmelig.

Als Erklärung vorab:

Du bist als Fahrer ohne ausreichend Sprit mit abgelaufenem TÜV und einem nicht mehr verkehrssicheren Auto auf die Autobahn gefahren. Mag sein, dass das nicht mehr Dein Eigentum war (wobei es durchaus Argumente dagegen gibt), aber Du hast auch als Fahrer die Verantwortung dafür.

Die Sache mit Whatsapp und den Papieren ist auch schwierig. Es ist recht einfach möglich, Papiere nach dem Scannen zu manipulieren. Verlassen darauf kannst Du Dich nur, wenn Du eine Bestätigung der Versicherung hast. Die Gesamtumstände bei Deinem Verkauf, insbesondere das Dazwischentreten des unbekannten Manns, sind hier auch so, dass Vertrauen eher nicht gerechtfertigt ist.

Zudem schuldest Du dem Käufer, so nichts anderes vereinbart war, ein mangelfreies Fahrzeug. Für den Nachweis, dass etwas anderes vereinbart war, bist Du verantwortlich. Der Kaufpreis mag ein Indiz sein, aber ein niedriger Kaufpreis alleine bedeutet auch nicht unbedingt, dass der Käufer das Fahrzeug nur zum Ausschlachten kaufen wollte. Immerhin gilt die Beweislastumkehr nur bei Verbrauchsgüterkauf. Dass der Schaden aber bereits vor der Übergabe bestand, liegt auf der Hand. Wenn's fies wird, verlangt der Käufer von Dir die Reparatur.

Wegen der Telefonnummer hast Du einen Anspruch auf Entfernung. Dazu müsstest Du halt die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen. Schwierig ist aber, wer überhaupt nun der neue Eigentümer ist, welches Recht gilt, wie Du überhaupt eine Klage zustellst. Du hast an die osteuropäische Frau verkauft, aber nur mit einem Mann Kontakt, der seine Vertretungsberechtigung nicht dargelegt hat. Da ist fraglich, ob es die Frau überhaupt gibt, aber der Mann kann jederzeit darauf verweisen, dass er gar nicht der Käufer ist, sondern er nur die Frau vertreten hat. Hast Du den Ausweis des Mannes gesehen?

Wahrscheinlich ist es einfacher, den Arbeitgeber um eine neue Nummer zu bitten, was aber vermutlich Nachfragen nach sich zieht. Man sollte halt seine dienstlichen Kommunikationsmittel nur für dienstliche Zwecke nutzen.

Da ist so ziemlich alles schief gelaufen.

Das Bußgeld wegen des überzogenen TÜV kostet so um die 60-80 € + Gebühren.

Wenn das Fahrzeug nicht versichert war, kommt eine Geldstrafe bis zu 6 Monatseinkommen, sofern man noch von fahrlässiger Begehung ausgeht. Ausgeschöpft wird dieser Rahmen sicher nicht. Eventuell entfällt dann das Bußgeld.

Viel Glück!


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Der-Fremde
Beitrag 11.05.2025, 19:47
Beitrag #4


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Zitat (Vintage-van-Golf @ 11.05.2025, 19:10) *
dass er bei der Versicherung war, und eine solche abgeschlossen hat, dann kann und darf ich das Auto überführen,

So (mit den alten Kennzeichen dran)darf man nur bis nur nächsten Zulassungsstelle fahren. Andere Fahrten sind nicht erlaubt.

Kurz zusammengefasst: Es wäre seine Sache gewesen wie er das Auto da wegbekommt(vom Parkplatz). Das Auto noch irgendwo hin fahren hätte ich nicht gemacht.

Hab ihr auch einen richtigen Kaufvertrag gemacht? Oder gibt es nur die Quittung?
Bei einen richtigen Kaufvertrag von Privat zu Privat, kann er das Auto nicht zugeben. Außer du hast arglistig Mängel verschwiegen.
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mir
Beitrag 11.05.2025, 20:02
Beitrag #5


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Zitat (Der-Fremde @ 11.05.2025, 20:47) *
Bei einen richtigen Kaufvertrag von Privat zu Privat, kann er das Auto nicht zugeben. Außer du hast arglistig Mängel verschwiegen.


Das ist ein verbreiteter Irrtum. Auch bei Privatverkäufen gilt, dass der Verkäufer einen mangelfreien Kaufgegenstand schuldet. Man kann bei Privatverkäufen etwas anderes vereinbaren, aber wenn man das nicht tut, muss sie mangelfrei sein - nachzulesen in § 433 BGB. Im § 434 wird dann beschrieben, was ein Mangel ist. Unter anderen muss sich die Sache für die gewöhnliche Verwendung eignen - und das ist bei Autos, dass man damit fahren kann.

Man kann hier höchstens Glück damit haben, dass ein Gericht das angesichts des Kaufpreises meint, dass die gewöhnliche Verwendung bei einem Auto dieser Preiskategorie dann doch eher Ausschlachten sei. Die Rechtsprechung werde ich dazu jetzt nicht durchforsten, das soll mal der Anwalt des TE machen, wenn es zu dem Problem kommt. Aber ich vermute ja eher, dass der Mann nicht mehr ermittelbar sein wird.

Oder das ganze ist eine (aber unterhaltsame) Geschichte aus dem Paulanergarten. Auch möglich.


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hk_do
Beitrag 11.05.2025, 21:11
Beitrag #6


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Zitat (mir @ 11.05.2025, 20:45) *
Wegen der Telefonnummer hast Du einen Anspruch auf Entfernung. Dazu müsstest Du halt die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen. Schwierig ist aber, wer überhaupt nun der neue Eigentümer ist, welches Recht gilt, wie Du überhaupt eine Klage zustellst.


Da die Polizei laut Plot "dem Mann" die zunächst sichergestellten Fahrzeugschlüssel übergeben hat ist davon auszugehen, dass die zum einen seine Personalien festgestellt und zum anderen seine Verfügungsberechtigung überprüft sowie zum weiteren beides aktenkundig gemacht haben.

Der Anwalt wird wissen, wie er an die Informationen (Personalien und Art der Beteiligung nach Ansicht der Polizei) herankommt.

Und was dann damit anzufangen ist.

Zitat (Der-Fremde @ 11.05.2025, 20:47) *
Zitat (Vintage-van-Golf @ 11.05.2025, 19:10) *
dass er bei der Versicherung war, und eine solche abgeschlossen hat, dann kann und darf ich das Auto überführen,

So (mit den alten Kennzeichen dran)darf man nur bis nur nächsten Zulassungsstelle fahren. Andere Fahrten sind nicht erlaubt.


Das kann man so pauschal nicht sagen.

Erstmal wäre zu prüfen, ob die Bedingungen des §12(4) FZV eingehalten wurden:
- war das Kennzeichen vorab zugeteilt (wohl eher nicht) oder für die Wiederzulassung reserviert? (*)
- war die Fahrt vom behaupteten Versicherungsschutz abgedeckt (**)

Dann stellt sich im nächsten Schritt die Frage, ob die Grenzen der o.g. Vorschrift eingehalten wurden:
- räumlich? (innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks)
- Zweck der Fahrt? ("Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung"; ist laut Plot hier offensichtlich gegeben, denn es sollte eine HU durchgeführt werden).

Wenn der Versicherungsschutz gegeben war und "nur" die Grenzen des §12(4) überschritten wurden würde ich eher zu einer OWi tendieren. Nummer 803600/803500 für Fahrer bzw. Halter. Jeweils 70 Euro plus Porto und Verpackung, für den Fahrer zusätzlich einen Punkt.

Die abgelaufene HU ist kein Verstoß, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist.

Wenn jedoch der Versicherungsschutz nicht gegeben war liegt eine Straftat vor, dazu hatte @mir ja schon ausgeführt.

(*)
Hier wäre die Vorschrift auch noch auszulegen:
Muss das Kennzeichen wirklich für Halter und Fahrzeug reserviert sein, wie es der Wortlaut des §16 nahelegt? Nach meinem Verständnis wäre eine personenbezogene Reservierung wichtig, da ja nur dann über das Kennzeichen der Halter identifiziert werden kann. Blöd nun allerdings, dass vom Plot her inzwischen jemand anderes Halter sein sollte. think.gif

(**)
also insbesondere:
War das eine echte Versicherungsbestätigung und war die überhaupt für die Fahrt mit ungesiegelten Kennzeichen gültig?
(und: auf wen war sie ausgestellt, und gab es Einschränkungen zur Person des Halters??)



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Goetz
Beitrag 17.05.2025, 14:59
Beitrag #7


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Zitat (mir @ 11.05.2025, 21:02) *
Geschichte aus dem Paulanergarten



würde dorthin passen, daß Einer sich auf 220 € runterhandeln lässt, und zum Dank dafür den Schrolf auch noch "liefert". laugh2.gif
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