![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 09.05.2025 Mitglieds-Nr.: 92486 ![]() |
als Radpendler nutze ich beinahe täglich einspurige Einbahnstraßen in denen max. Temo 30 erlaubt sind und die ,entgegen der Kraftfahrzeug Fahrtrichtung, für Radfahrer freigegeben sind. Parken ist nur auf der rechten Seite erlaubt. Einige Kraftfahrzeugführende sind so nett und nutzen Einfahrten oder Parklücken um Radfahrer vorbei zu lassen. Manche halten Stur drauf, so dass man auf den glücklicherweise niedrigen Gehweg ausweichen muss. Kann mich jemand aufklären, wie ist das geregelt? beste Grüße Peter |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14083 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
![]() §6 StVO Zitat Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. In der Realität wird leider zu oft versucht, das Recht des Stärkeren durchzusetzen... ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19635 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
In einer für Radfahrer freigegebenen Einbahnstraße gelten die normalen Regeln. Der Radfahrer ist ganz normaler, legitimer Gegenverkehr.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
|
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 09.05.2025 Mitglieds-Nr.: 92486 ![]() |
Hallo Ihr beiden,
ich war mir nicht sicher ob §6 auch in dieser Situation gilt. Herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung. Grüß, Peter |
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5917 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Um durbans Antwort noch etwas zu verstärken: Stell dir die Freigabe in Gegenrichtung nicht als Sonderregel für den Radverkehr vor, wie z.B. bei freigegebenen Gehwegen, auf denen man trotzdem Schritttempo einhalten muss!
Tatsächlich stellt die Freigabe seit einigen Jahren den Normalfall dar (sie soll nur dann nicht angeordnet werden, wenn sie verkehrstechnisch nicht zu vertreten ist). Es handelt sich damit regelmäßig um "ganz normale" Straßen, auf denen lediglich für bestimmte Verkehrsarten eine Richtung gesperrt ist. Nicht die Freigabe ist die Ausnahme oder der Sonderfall, sondern das Verbot! Leider suggeriert die Bezeichnung aufgrund der historischen Entwicklung dieser Verkehrskonzepte immer noch das Gegenteil und bestimmt damit auch das Mindset. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
|
|
![]()
Beitrag
#6
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 09.05.2025 Mitglieds-Nr.: 92486 ![]() |
Hallo Martin,
das ist interessant. Vielen Dank |
|
|
![]()
Beitrag
#7
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7884 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
|
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.05.2025 - 00:52 |