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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 07.05.2025 Mitglieds-Nr.: 92484 ![]() |
ich stehe kurz vor dem Termin, bei dem meine Haare untersucht werden sollen. Leider weist ein privater Test noch 0,39 ng/mg Kokain aus. Es ist keine MPU sondern die fachärtzliche Untersuchung. Haare (erneut) abschneiden würde vermutlich zu einem Führerscheinverlust führen, das neue Ergebnis abzuwarten aber ebenso. Ist es möglich "freiwillig" den Führerschein jetzt direkt abzugeben (ohne die fachärztliche Untersuchung) und dann in einigen Monaten den Führerschein neu zu beantragen? Und dann selbstverständlich vorher ein "sauberes" Gutachten zu liefern? Gibt es andere Ideen sich zu wehren? Kosten würde ich nicht scheuen, aber ich kann den Führerschein nicht verlieren. danke für schnelle Hinweise von Leuten, die sich damit auskennen. Euer dummgelaufen |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14083 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
![]() Selbstverständlich kannst Du auch freiwillig auf Deine Fahrerlaubnis verzichten. Bei einem Antrag auf Neuerteilung wird dann eine MPU fällig. Das Nicht-Beibringen des ärztlichen Gutachtens wird als Nicht-Mitwirkung betrachtet und daher wird davon ausgegangen, dass der Konsumvorwurf zutreffend war. Die Frage ist halt eher: Wie lang sind Deine Haare aktuell? Bis wann musst Du Haare vorlegen? Und für wie viele Monate? Wie war in dieser Zeit Dein Konsum? Wurde die "private Analyse" nach forensischen Kriterien durchgeführt? Es kann ggf. sinnvoller sein, zu zocken. |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 627 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Kennt die Führerscheinstelle deine Haarlänge? Wie lang sind diese jetzt?
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13805 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Was war das denn für ein privater Test? Eine Haaranalyse? Ein Teststreifen o. ä.?
Was steht in der Begutachtungsaufforderung, insbesondere welche Feststellungen soll der Arzt treffen bzw. über was aufklären? Je nach Grund des fÄG muss bei freiwilligem Verzicht der FE nicht unbedingt eine MPU erfolgen; es könnte auch erst zur Tatsachenfeststellung ein fÄG vorgeschaltet werden müssen. Es kann sich gestritten werden, wenn noch innerhalb der Frist zur Beibringung eines fÄG auf die FE freiwillig verzichtet wird, ob das als fehlende Mitwirkung ausgelegt werden kann. (Ich wäre da dafür.) Denn es ist nicht die fehlende Mitwirkung, sondern ein anderweitiger Verfahrensausgang, der die Anforderung einer Begutachtung durch die FE-Abgabe erledigt. Es fehlt eine gesetzliche Handhabe in diesen Fällen, dennoch eine Fortsetzung einer Begutachtung zu verlangen. Im Fall des FE-Verzichts noch vor Begutachtungsvorlagenfristende kann meines Ermessens schon deshalb nicht auf eine fehlende Mitwirkung geschlossen werden, weil diese noch innerhalb der Frist hätte durch Begutachtung und Abgabe dieser erledigt werden können. Natürlich stinkt das, weil der Verzicht eine typische Entscheidung ist, eben weil eine anstehende Begutachtung äh schief zu gehen droht. Dennoch gibt es auch andere Begründungen, weshalb jemand sich entscheidet, nicht innerhalb der gestellten Vorlagefrist sich begutachten zu lassen. Beliebt ist da Geldmangel. Ich kann mir auch eine berufliche Anspannung vorstellen, die zum Zeitmangel führt. Das ist die eine Seite. Wenn nun nach der Begutachtungsaufforderung mit zwar kurzer Frist jedoch mindestens vierzehntägiger Frist immer noch Kokainbestandteile gefunden werden, und das bei einem Suchtstoff, der relativ schnell abgebaut wird, dann besteht schon von daher ein deutliches Konsumproblem. Mit anderen Worten, die FEB und die FE sind nur eine Baustelle. Die noch wichtigere ist der Konsum und wie du dich von ihm dauerhaft verabschiedest. Plus die hinter ihm stehenden Konsumgründe, denen nachgegangen werden sollte, um eine erneute Konsumaufnahme zu verhindern. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 07.05.2025 Mitglieds-Nr.: 92484 ![]() |
Die Frage ist halt eher: Wie lang sind Deine Haare aktuell? Bis wann musst Du Haare vorlegen? Und für wie viele Monate? Wie war in dieser Zeit Dein Konsum? Wurde die "private Analyse" nach forensischen Kriterien durchgeführt? Es kann ggf. sinnvoller sein, zu zocken. Hallo, wenn es tatsächlich zur MPU führt, wäre wohl nichts gewonnen es sei denn ich habe keine 12 Monate (oder gar länger?) zu warten, bis ich die MPU machen darf... Zu deinen Fragen: Ich habe seit dem "Erwischen" vor mittlerweile 8 Monaten nix konsumiert, angeblich ist der Test noch immer positiv, weil der Konsum davor über längere Zeit sich in den Zellen absetzt und auch das Abschneider Haare noch nicht ausgereicht hat. Mittlerweile sind sie ca. 3,5 cm lang, so dass der offizielle Test jetzt möglich ist... Der ofizielle Test-Termin wird in den nächsten Tagen kommen...(!!!) Ich denke die private Analse bei einem anständigen Labor wird alle Kriterien erfüllt haben... kostete mehrere hundert EUR. Was meinst Du mit zocken? danke Was war das denn für ein privater Test? Eine Haaranalyse? Ein Teststreifen o. ä.? Was steht in der Begutachtungsaufforderung, insbesondere welche Feststellungen soll der Arzt treffen bzw. über was aufklären? Hallo und danke Dir für deine ausführliche Antwort. Der Auftrag des fÄG liegt darin innerhalb der von der Führerscheinstelle gesetzten Frist durch einen Haartest und einen (oder manchmal auch zwei) Urintests festzustellen, ob a) Test positiv bzw. b) falls Test negativ, meine Geschichte auf Glaubwürdigkeit zu prüfen (da ich ja im Besitz von 0,1 g erwischt wurde) - so zumindest mein Verständnis davon. Auch wenn es mich überrascht, dass der Arzt dann plötzlich Glaubwürdigkeit prüfen muss. Aber seine "Feststellungen" gehen dann wohl als Empfehlung an die Führerscheinstelle. Bisher wurden ja keine offiziellen Tests gemacht, in den kommenden Tagen wird meine erste offizielle Untersuchung bei einer Gutachterstelle sein und dann wird es laut deren Aussage auch direkt zur Haarprobe und dem "Gespräch" kommen. Die Idee aus diversen Gründen diese Untersuchung nun abzusagen, war genau die Idee... und dann ggf. mit "nur" dem fÄG in ein paar Monaten zu sagen, "jetzt bin ich bereit". was denkst Du? achso, der Test war bei Bavaria Science - dort schickt man seine Haare hin und einige Tage später erhält man sein Gutachten / Testergebnis. Das wirkt definitiv sehr professionel. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 08.05.2025, 12:53
Bearbeitungsgrund: Unnötige Vollzitate und Doppelposting entfernt
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13805 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Okay. Du hast Dir die Haare selbst entnommen und an das Labor geschickt. Da besteht der mögliche Fehler, dass dein/e Finger/Hand mit Kokainspuren kontaminiert waren. Solche werden damit ebenfalls gemessen.
Dann, die Regel ist das Haar wächst etwa 1 cm pro Monat. Bei Haarlängen von 3,5 cm kann ich folglich ungefähr 3,5 Monate in die Vergangenheit gucken. Du sagtest, dein letzter Konsum war vor 8 Monaten. Nun kann noch etwas nachträglich einwachsen. Da sich Kokain jedoch relativ schnell abbaut, anders als Cannabis mit seinem THC-COOH und Wechselwirkungen mit dem Fettgewebe. Daraus ergibt sich näherungsweise eine Lücke von 4 Monaten. Oder mit anderen Worten, ohne Konsum müsste dein Haar längst Kokainfrei sein ... . Hm, du könntest noch einen hohen Anteil von belastetem totem Althaar haben. Da könnte eine Haarbürste gegebenenfalls helfen. Für weiteres müsstest du eigentlich deine FEB fragen, nämlich wie diese auf einen FE-Antrag nach FE-Verzicht reagieren will. Diese könnte auf den Gedanken kommen, eine MPU anzuordnen im Bewusstsein, dass der Klageweg dann länger dauert als ein Weg durch eine MPU. Wenn Du recht sicher bist, dass im ÄG Kokainspuren gefunden werden, so würde ich mir das Geld sparen für solches. Denn wenn du später klagen wolltest, lägen immerhin keine Werte vor, zu deren Vorlage dich sonst das Verwaltungsgericht auffordern könnte. Und ohne Kokainspuren geht es in der Tat im ÄG um die Prüfung der Glaubwürdigkeit bei Besitz und behauptetem Nichtkonsum. Die Fakten wie die Möglichkeiten liegen alle auf dem Tisch. Entscheiden musst du. Einen Trost habe ich, auch wenn der oft erst nachträglich verstanden wird: Eine längere Phase ohne FE hilft, die Wertigkeit dieser zu schätzen und ferneren Konsum zu lassen. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17519 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Bei einem Antrag auf Neuerteilung wird dann eine MPU fällig. Das Nicht-Beibringen des ärztlichen Gutachtens wird als Nicht-Mitwirkung betrachtet und daher wird davon ausgegangen, dass der Konsumvorwurf zutreffend war. Ist das wirkliche so?Vor Jahren hat unser Eisbär mal geschrieben, dass nach Neuantrag aufgrund Verzicht dann auch nur wieder ein fäG gefordert werden dürfte…. ![]() Ich hab es damals auch nicht verstanden, aber er hatte irgendwelche Begründungen parat…. ![]() -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14083 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Ich weiß.
Doch die gelebt Praxis scheint nach meinem Kenntnisstand auf die MPU-Forderung zu laufen, auch bei einem freiwilligen Verzicht. Und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht? Nochmal zwei Jahre Zeit verlieren? |
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Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13805 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Da der Fall einfach ist, eine bloße Rechtsauslegung bei klarer Faktenlage, würde ich eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichts innerhalb eines Jahres erwarten, vielleicht schon in neun Monaten. Die Frage ist für mich eher, wenn sich eine FEB für den MPU-Weg entscheidet (oder diese als Anweisung einer vorgesetzten Behörde ausführt), ob dann im Fall der gerichtlichen FEB-Niederlage noch die zweite Instanz angerufen wird. Weil dann werden es so zwei bis drei Jahre, ggfs. auch länger.
Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.05.2025 - 00:57 |