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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2479 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Die Mitbenutzung einer für Radverkehr durch ZZ1022-10 freigegebenen durch E-Scooter ist zwar gang und gäbe (sonst kriechen dem E-Scooterfahrer die Autofahrer ins Heck), hat aber im Falle eines Unfalls theoretisch Einfluß auf die Haftungsquote. Gibt es dazu Rechtsprechung aus der Praxis? Urteilen Gerichte eher nach den Buchstaben des Gesetzes, oder in einer weitgehenden Gleichstellung eKF und Radverkehr? -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 728 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 ![]() |
Gerichte orientieren sich natürlich in erster Linie an den Gesetzen. Ich möchte in diesem Fall auch explizit darauf hinweisen, das z.B. unter Z. 239 die Höchstgeschwindigkeit bei Schrittgeschwindigkeit liegt. Busspur wäre ein Sonderfall, aber auf einem Gehweg spricht einfach alles gegen den das eKF
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2479 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Die (Nicht-) Benutzung des Gehwegs mit (wenn ja, dann) Schrittempo, ist klar.
Es geht hier vorrangig um die Mitbenutzung der Busspuren. -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.05.2025 - 00:54 |