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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 411 Beigetreten: 06.04.2006 Wohnort: D-21614 Buxtehude Mitglieds-Nr.: 18255 ![]() |
Im Landkreis Stade herrscht Uneinigkeit über den Zusatz "Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass sie erlischt, wenn der Inhaber die Bestätigung zum Nachweis der Fachkunde nicht spätestens zum Zeitpunkt der ersten Verlängerung vorlegt." Der Zusatz taucht jetzt bei im Zuge der Verlängerung neu ausgestellten Führerscheinen auf, egal ob der Inhaber bereits Ortskundeprüfungen abgelegt oder die Fachkunde für Unternehmer nachgewiesen hat. Eine nachgewiesene Ortskunde wird nicht mehr eingetragen. Soll das so richtig sein? Kann bitte jemand Licht ins Dunkel bringen? Gruß Deden -------------------- |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14083 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Wie wäre es mit einer kurzen E-Mail an die Fahrerlaubnisbehörde Stade?
Nur die können abschließend erklären, was sie damit meinen oder ob dieser Absatz ein Versehen ist. |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 411 Beigetreten: 06.04.2006 Wohnort: D-21614 Buxtehude Mitglieds-Nr.: 18255 ![]() |
Wie wäre es mit einer kurzen E-Mail an die Fahrerlaubnisbehörde Stade? Es gab unterschiedliche Aussagen. Daher die Frage im Forum. Heute kam Bewegung in die Sache und wir erwarten Klärung in den nächsten Tagen. Danke und Gruß Deden -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.05.2025 - 00:51 |