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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 01.05.2025 Mitglieds-Nr.: 92477 ![]() |
ich schildere euch mal meine Situation und hoffe auf ehrliche Einschätzungen, Erfahrungen oder Tipps. Ich habe im Mai 2024 nach der Legalisierung mit dem Kiffen angefangen – anfangs aus Neugier, ohne vorher Drogen genommen zu haben. Ca. 2–3 Wochen lang habe ich täglich mehrere Joints geraucht. Damals hatte ich mein Führerschein noch aber kein Auto zu dieser Zeit.. Nach einem heftigen Streit mit meinen Eltern (ich war stark berauscht und habe die Wohnung verwüstet) kam es zur ersten polizeilichen Zwangseinweisung. Dort hatte ich angegeben das ich 12 Joints täglich rauche🤦 Ich war zwei Tage in der Psychiatrie. Diagnosen: F12.2 – Abhängigkeitssyndrom F12.5 – Psychotische Störung Ich bekam das Neuroleptikum Abilify. Im ersten Entlassbericht wurde empfohlen, eine ambulante suchttherapeutische Institutsambulanz aufzusuchen. Zwei Wochen später Zuhause konsumierte ich wieder. Es folgte kurze Zeit später die zweite Zwangseinweisung, diesmal mit richterlichem Beschluss für 24 Tage. Ich bekam eine Abilify-Depot-Spritze. Die Diagnosen blieben gleich. Ich konnte meine Entlassung über einen Richter durchsetzen sonst hätte ich länger bleiben müssen. Nach einer Woche Konsumpause seit dem zweiten Aufenthalt probierte ich HHC, was zu einem massiven Realitätsverlust führte. Ich ließ mich freiwillig einweisen – mein dritter Aufenthalt. Hab seit dem aufgehört zu rauchen. Es ging von heut auf morgen und ich hatte keine Entzugserscheinungen. Diesmal lautete die Diagnose nur noch: F12.5 – kein Abhängigkeitssyndrom mehr. Im dritten Entlassbericht stand nur noch als Empfohlene Maßnahme: Weiterführung der Medikation und Behandlung beim ambulanten Psychiater – keine Empfehlung mehr für eine Suchttherapie. Ich habe das Medikament im Februar 2025 selbstständig abgesetzt, nach etwa 6 Monaten Einnahme. Ich fühle mich seitdem psychisch viel stabiler. Ich habe mit einer Psychiaterin gesprochen, die mir sagte, dass das Absetzen meine persönliche Entscheidung ist – trotz der Empfehlung im Bericht das Medikament zu nehmen. Dann kam Post von der alten Führerscheinstelle. Laut Polizeibericht hätte ich angegeben Dauerkonsument zu sein und gelegentlich Auto zu fahren – ich weiß davon nichts mehr. Die alte FSST forderte ein Entlassbericht (hab den dritten abgegeben) und dann ein ärztliches Gutachten. Ich legte meinem Gutachter den ersten und dritten Entlassbericht vor. Die Fragestellung lautete: Liegt bei Herrn XXX eine Erkrankung vor, die nach Anlage 4 FeV die Fahreignung in Frage stellt (Auffälligkeiten laut Polizeibericht)? Ist Herr XXX (wieder) in der Lage, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der FE-Klassen AM, B, und L gerecht zu werden? Das Gutachten fiel negativ aus. Begründung: mangelnde Therapie-Motivation, akute psychotische Episode + Cannabiskonsum, keine stabile Prognose. Es wurde eine MPU empfohlen. Ich vermute mittlerweile, dass der Fehler beim ersten Gutachten darin lag, dass ich zusätzlich den ersten Entlassbericht mit der Abhängigkeitsdiagnose eingereicht habe(nach dem zweiten Entlassbericht wurde garnicht gefragt), obwohl vielleicht nur der dritte ausgereicht hätte (die bereits aktenkundig ist - von den ersten zwei Aufenthalten weiß niemand was). Der Gutachter schreibt sogar selbst, dass ich „noch zusätzlich einen Entlassbrief vorbeigebracht“ habe – das wirkt so, als wäre es vielleicht gar nicht nötig gewesen. Die alte Führerscheinstelle wollte, dass ich das Gutachten an die neue Führerscheinstelle schicke (ich war inzwischen umgezogen). Da ich das negative Gutachten nicht abgegeben habe, weiß die neue Führerscheinstelle bis heute nichts davon, dass bereits ein Gutachten gemacht wurde. Ich sagte dort, ich hätte kein Gutachten gemacht, weil ich es mir nicht leisten konnte. Glück gehabt: Die neue Stelle gibt mir noch einmal die Chance auf ein neues ärztliches Gutachten, ohne direkte MPU! Ich habe mittlerweile freiwillig den Führerschein abgegeben, ein halbes Jahr Haaranalyse gemacht (clean) und die Wiedererteilung beantragt. Ich warte aktuell darauf, wo ich das neue Gutachten machen kann. Meine aktuelle Strategie: Ich möchte diesmal nur den dritten Entlassbericht zeigen – der enthält keine Abhängigkeitsdiagnose, sondern nur den Hinweis auf Weiterbehandlung beim Psychiater. Ich bin clean aber aktuell nicht in Therapie. Ich nehme auch keine Medikamente mehr. Ich arbeite mittlerweile mit einem MPU-Berater, dem ich alle Entlassberichte gezeigt habe. Für ihn ist klar: 15 Monate Abstinenznachweis, aber Therapie ist nicht zwingend notwendig, wenn ich mich Abstinent zeige. Ich habe ihm viel Geld bezahlt, damit er mir einen klaren Fahrplan aufstellt jetzt will ich auch sicher sein, dass ich auf dem richtigen Weg bin. Mein Berater weiß von meinem Plan und er meint ich könnte es versuchen es ist aber keine Garantie das ich bestehe. Ich habe für den ganzen Führerschein-Wahnsinn bereits extrem viel Geld bezahlt. ⸻ Meine Fragen an euch: • Kann ich das Gutachten auch bestehen, wenn ich nur den letzten Entlassbericht vorlege? • Sollte ich dem neuen Gutachter sagen, dass ich Abilify selbstständig abgesetzt habe – oder das mit einem Psychater abklären? Wenn das zweite Gutachten wieder negativ ausfällt und dann eine MPU folgt: • Negatives Gutachten abgeben oder Antrag zurückziehen? Bin ich dann nicht wieder am gleichen Punkt wie jetzt? • Kann ich innerhalb meiner laufenden Abstinenzzeit mit einer Therapie beginnen? • Oder muss ich dann die 15 Monate Abstinenz komplett neu beginnen, weil Therapie und Abstinenzzeit nicht parallel laufen dürfen? Ich will unbedingt vermeiden, dass ich 15 Monate Abstinenz durchziehe und am Ende heißt es: “Keine Therapie = nicht geeignet.” • Habt ihr Tipps, worauf ich beim neuen Gutachten besonders achten sollte? Falls jemand einen guten Gutachter kennt könnt ihr gerne mich anschreiben. Liebe Grüße |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 89 Beigetreten: 12.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90405 ![]() |
Hallo totalidiot,
erstmal ein herzliches Willkommen im Forum! Deine Geschichte ist zwar spannend, aber ich sehe da aktuell keine großen Probleme. Kannst Du noch was zu Deiner aktuellen persönlichen Situation sagen (Alter, berufliche Notwendigkeit des Führerscheins, derzeitiger Status und zukünftige Prognose Alkohol- / Drogenkonsum)? Viele Grüße! |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 876 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
Ich wundere mich warum man sich selber so einen abwertenden Nick verpasst für das Forum.
anfangs aus Neugier Und im weiteren Verlauf? ...Oder muss ich dann die 15 Monate Abstinenz komplett neu beginnen, Ich will unbedingt vermeiden, dass ich 15 Monate Abstinenz durchziehe und am Ende heißt es: “Keine Therapie = nicht geeignet.” Wenn du vorhast in Zukunft abstinent zu bleiben, können dir diese 15 Monate doch egal sein. Da kann eine Therapieforderung kommen wann sie will. Deine Angaben klingen aber für mich so, als würden dir diese 15 Monate schwer fallen und du fieberst dem Ende zu, um wieder zu kiffen. ein halbes Jahr Haaranalyse gemacht (clean) und die Wiedererteilung beantragt. Kiffst du denn jetzt wieder? |
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 01.05.2025 Mitglieds-Nr.: 92477 ![]() |
Hey Leute danke erstmal für die netten Antworten
Zu mir: Ich bin 25 Jahre alt und bin zu meiner Freundin gezogen die mich leider fast jeden zweiten Tag zur Arbeit hin fahren und wieder abholen muss weil hier in der Gegend die Bus Verbindungen zum kotzen sind. Alleine wegen der Arbeit würde ich sagen das ich abhängig vom Führerschein bin. Eltern wohnen 600km weiter weg also auch kein Katzensprung sie zu sehen. Aktuell bin ich clean und trinke weder Alkohol oder nehme sonst irgendwas zu mir und das wird so bleiben. Liebe Grüße Zusätzlich wird mir noch gedroht da ich meinen Führerschein erst seit 2021 habe und ich ihn 2025 abgegeben habe das ich ihn neu machen muss wenn er länger weg war als wie ich im besitz des Führerschein war. Das heißt ich hab genau 3,5 Jahre Zeit ein positives Gutachten zu bringen sonst darf ich Theorie und Praxis wiederholen. |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13798 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Hallo @totalidiot, der Fehler lag woanders, nicht unbedingt im Vorlegen der Entlassungsberichte. Dazu unten mehr. Denn der Fehler war, dass du nach der ersten Einweisung nicht mit dem Konsum aufgehört hast. Nebenbei, Dir ist aufgefallen, dass Du zweimal die ICD-10-Einstufung F12.5 für unterschiedliche Zusammenhänge verwendet hast? Erschreckend ist, dass Du anscheinend von null auf 12 Joints per Tag Dich gesteigert hast.
Vor diesem Hintergrund kann ein Mediziner innerhalb eines fÄG nur zum bestmöglichen Schluss kommen, es bestünde derzeit kein Konsum mehr, im Sinne der Beurteilungskriterien könne jedoch noch nicht von einer "ruhenden" Abhängigkeitserkrankung gesprochen werden. Ohne Therapie wäre das frühestens nach 15 Monaten möglich. Aus der Ablehnung der medikamentösen Unterstützung lässt sich durchaus ein mangelnder Therapiewillen folgern. Bei dieser Faktenbasis dürfte derzeit das nächste fÄG für dich negativ werden. Zwar musst Du dieses nicht der FEB vorlegen. Doch dann darf die FEB auf ein negatives Gutachten schließen. Sprich im besten Fall darfst Du es später erneut absolvieren, gegebenenfalls gleich eine MPU. Denn selbst bei einem positivem fÄG kann der dauerhafte Abstinenzwillen nur durch eine psychologische Untersuchung, die MPU, aufgezeigt werden. Mal angenommen, Du hättest nur den dritten und letzten Entlassungsbericht vorgelegt. Der ärztliche Gutachter dürfte mehr fordern, also auch die anderen einfordern. Wenn es im letzten Entlassungsbericht einen Hinweis gibt, dann fliegt Deine äh Unterdrückung auf. Worüber allenfalls gesprochen werden könnte, ist, ob eine Abhängigkeitserkrankung jemals vorgelegen hat. Ob es nicht ein mutwillig herbeigeführter schwerster Missbrauch war mit mehrfachen heftigen Intoxikationen. Gleichwohl, es änderte kaum etwas. In einem fÄG wird die Vergangenheit betrachtet, die bis in die Gegenwart Bedeutung hat oder haben kann. Erst in einer MPU kann die Stabilität in der Zukunft geklärt werden. Es sieht für mich sehr deutlich nach einer solchen kommenden aus. Natürlich kannst Du es nun mit einem neuen fÄG probieren. Die Chancen stehen nicht gerade gut. Würde dann ein MPU-Erfordernis folgen, so hättest Du wohl nicht die 15 Monate an AN zusammen, könntest die MPU nicht bestehen. Aus Kostengründen wäre es dahingehend besser, mit der FEB zu reden, freiwillig eine MPU zu buchen, um dort alle Fragen, Vergangenheit bis Zukunft, zu klären. Mit anderen Worten, Du könntest Dich mit einem neuen fÄG zu jetzigen Zeitpunkt auch weiter verschlechtern. Immerhin, der Erfahrungsaustausch hier ist kostenlos. Darf ich fragen, weshalb Du auf den Gedanken gekommen bist, gleich soviel Cannabis zu konsumieren? Das ist doch kein gewöhnlicher Einstieg in den Konsum, allein das ist doch augenfällig. Mit der Wiederholung der Theorie- wie Praxisprüfung kann durchaus auf Dich zukommen. Allerdings gibt es keine Pflichtfahrstunden mehr. Ein Fahrlehrer muss sich zuvor für die Praxisprüfung nur von Deiner Prüfungsreife überzeugen. Das sind wenige Fahrstunden. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 02.05.2025 - 14:19 |