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#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 702 Beigetreten: 21.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41560 ![]() |
Ich hatte endlich meinen Termin zum überfälligen Umtauch des rosa Papiers in nen Kartenführerschein. Bis zur Abholung hab ich den erstmal behalten. Aber was ist denn eigentlich der Status des Papiers? Ist er komplett ungültig? Wieso möchte das Amt ihn noch entwerten? Bin ich im Ausland aktuell ohne Führerschein unterwegs? Steht ja kein Ablaufdatum drauf, und mit den deutschen Umtauschfristen haben die ja nichts zu tun?. Grüße! |
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1458 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55769 ![]() |
Natürlich muss der Rosa Führerschein bei der Übergabe des Kartenführerschein abgegeben oder zumindest entwertet werden.
Solltest du ihn zufälligerweise jetzt Verlieren müßtest du sogar eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust abgeben. Das ist aber auch bei allen anderen Ausweisen so auch ein alter Perso/Reisepass muss abgegben/entwertet werden wenn ein neuer ausgehändigt wird. Und derzeit hast du doch den Rosa Lappen bis zur Aushändigung des neuen noch, also wo ist das Problem mit den Ausland? |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 702 Beigetreten: 21.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41560 ![]() |
Ich hab überhaupt kein Problem, möchte nur verstehen, was genau diese „Entwertung“ abgelaufener oder sonst sowieso ungültiger Dokumente bedeutet…. Noch ungültiger macht ja keinen Sinn.
Ist das nicht einfach so ein altes Behördenrelukt, das vollkommen unnötig Kosten und Aufwand bereitet? |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 174 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19262 ![]() |
Eben weil der rosa kein Ablaufdatum hat.
Sonst hättest Du ja 2 Führerscheine. Das geht ja gar nicht. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 702 Beigetreten: 21.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41560 ![]() |
Und derzeit hast du doch den Rosa Lappen bis zur Aushändigung des neuen noch, also wo ist das Problem mit den Ausland? Auch kein Problem meinerseits, nur ein Verständnisproblem. Ist der rosa Lappen denn im Ausland gültig oder nicht? Und wie kann er im Ausland gültig sein, hier aber nicht... Oder wie kann der Polizist im Ausland wissen, dass er ungültig ist... Hätte ich ihn überhaupt wieder mitbekommen dürfen? Die Auslandssache ist doch der einzige Grund, der ein "Entwerten" irgendwie erklärt - aber auch nur beim Führerschein ohne Ablaufdatum - nicht bei Ausweisdokumenten. |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 197 Beigetreten: 12.04.2006 Wohnort: OWL Mitglieds-Nr.: 18415 ![]() |
Ok, ich versuche es mal so:
Dein rosa Lappen wird nicht von selbst ungültig. Nicht hier und auch nicht im Ausland. Aber er entspricht nicht mehr der Norm, und ist wahrscheinlich auch nicht im Zentralregister eingetragen. Deshalb sollst du ihn ja umtauschen. Das erspart Stress bei Kontrollen. Und es wurde eben festgelegt, das irgendwann alle ihre grauen und rosa Führerscheine umtauschen müssen. Und weil du dann 2 Dokumente hättest, die besagen das du eine Fahrerlaubnis hast, wird der alte rosafarbene ungültig gemacht. Bei mir wurden da sternförmige Löcher rein gestanzt. |
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Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 702 Beigetreten: 21.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41560 ![]() |
Und weshalb werden abgelaufene Ausweisdokumente auch zusätzlich entwertet?
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Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1299 Beigetreten: 05.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29219 ![]() |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1612 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
Aber was ist denn eigentlich der Status des Papiers? Ist er komplett ungültig? Alle deutschen Papierführerscheine von Personen, die am 01.01.1953 oder später geboren sind, sind spätestens seit dem 20.01.2025 ungültig. § 24a Gültigkeit von Führerscheinen Zitat (2) Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e ergibt. Nach Ablauf der sich aus Satz 1 in Verbindung mit der Anlage 8e ergebenden Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Bin ich im Ausland aktuell ohne Führerschein unterwegs? Falls du nach dem 31.12.1952 geboren bist, ist der deutsche Papier-Führerschein sowohl im In- als auch im Ausland kein rechtsgültiges Dokument mehr. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 04:50 |