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> Abgasbelästigung durch Rückwärtsparker
WALTHARI
Beitrag 27.04.2025, 17:32
Beitrag #1


Neuling


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Kennt jemand Rechtsmittel, um das R-Parken unmittelbar vor dem Haus zu unterbinden.
Die Abgaswolke, gerade bei Benzinern, ist nicht angenehm, sie ist schon mehr als Belästigung
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Q-Treiberin
Beitrag 27.04.2025, 17:36
Beitrag #2


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Ich kenne keine und denke es gibt auch keine außer freundliche Bitten.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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mir
Beitrag 27.04.2025, 20:10
Beitrag #3


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Man kann auf Unterlassung wegen Besitzstörung klagen. Die Aussichten sehe ich als recht gering an (wegen § 906 BGB), aber genaueres sagt einem ein Rechtsanwalt, der auch die Situation vor Ort bewerten kann.


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Ernschtl
Beitrag 27.04.2025, 20:34
Beitrag #4


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QUOTE (WALTHARI @ 27.04.2025, 18:32) *
Die Abgaswolke, gerade bei Benzinern, ist nicht angenehm, sie ist schon mehr als Belästigung
Kommt drauf an wie alt der Benziner ist.
Bei neuen Modellen kommt doch hinten bessere Luft raus als vorne rein.
Mir persönlich würde ein Diesel aber auch heute noch stinken.


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Schorsch
Beitrag 28.04.2025, 11:43
Beitrag #5


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Zitat (Ernschtl @ 27.04.2025, 21:34) *
Bei neuen Modellen kommt doch hinten bessere Luft raus als vorne rein.

Deshalb leitet man die Abgase am Besten in den Innenraum, damit man immer diese bessere Luft einatmen kann?


Zitat
§30 StVO Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten....
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Mueck
Beitrag 28.04.2025, 17:56
Beitrag #6


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Zitat (mir @ 27.04.2025, 21:10) *
Die Aussichten sehe ich als recht gering an (wegen § 906 BGB),
Zitat
Das Gleiche gilt insoweit, als eine wesentliche Beeinträchtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind.
Rückwärts einparken ist auf dem Straßengrundstück durchaus ortsüblich und da rückwärts ausparken mit deutlich höheren Risiken für die anderen Verkehrsteilnehmer verbunden ist, ist die Haftung für derlei leicht zu vermeidenden Risiken den Ausparkern wirtschaftlich nicht zumutbar.
Schilder, die vorwärts einparken fordern, sind allenfalls auf Parkplätzen auf Privatgrund denkbar über AGB/Mietvertrag/...
Ich würde, wenn mir derlei begegnen würde, je nach Tgeslaune das entweder einfach ignorieren oder den Laden einfach nicht mehr aufsuchen, wenn er keine sicheren Alternativen zum Parken anbietet. Verkehrssicherheit hat für mich einen höheren Stellenwert.

Das Ganze gilt vor allem für normale Autos ohne allerlei Assistenzsysteme, wie ich sie bisher fuhr.
Falls ich ihren Lebensabschnitt lange genug begleite, lässt mich meine neue Freundin vielleicht auch mal mit ihrem Auto mit Rückfahrkamera fahren. Sieht aus Beifahrersicht nach einer feinen Sache für reine Rückwärtsfahrten irgendwo in Feld und Flur aus, aber nur bedingt nach Sicherheit beim Rückwärtsausparken bei Null Sicht durch Nachbarparkern wie hier:

(Sowas ist auch der Grund, warum ich dort und anderswo den Schmutzstreifen nicht nutze ...)
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Ernschtl
Beitrag 28.04.2025, 19:23
Beitrag #7


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QUOTE (Schorsch @ 28.04.2025, 12:43) *
Deshalb leitet man die Abgase am Besten in den Innenraum, damit man immer diese bessere Luft einatmen kann?
Geht wahrscheinlich schief.
Nur, erstinken oder ersticken die Probanden?


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John Dalton
Beitrag 28.04.2025, 21:06
Beitrag #8


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Zitat (Mueck @ 28.04.2025, 17:56) *
Schilder, die vorwärts einparken fordern, sind allenfalls auf Parkplätzen auf Privatgrund denkbar über AGB/Mietvertrag/...


Genau. Ist ja hier offen, um welche Art Parkplätze es sich genau handelt. Bei uns in der Wohnanlage/Mehrfamilienhaus ist es wohl so, dass in den "neueren" Mietverträgen drin steht, dass rückwärts einparken nicht gestattet ist. Aus den genannten Gründen der Verkehrssicherheit habe ich das nämlich auch eine Zeit lang betrieben bis mich ein freundlicher Nachbar darauf aufmerksam gemacht hat, dass das hier so nicht erwünscht sei. Ich bin etwas aus allen Wolken gefallen, weil ich das null auf dem Schirm hatte und natürlich auch meinen Mietvertrag nie gelesen habe. Ich habe es mir auch geschenkt, das nachzublättern und parke seitdem um des lieben Frieden willen einfach vorwärts. Dorf halt. Unklug gegen solche "Regeln" zu rebellieren.
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SeriousSam
Beitrag 28.04.2025, 21:54
Beitrag #9


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Ist die Klausel im Mietvertrag denn wenigstens auf Fahrzeuge begrenzt die einen Verbrenner an Board haben?
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random
Beitrag 29.04.2025, 06:31
Beitrag #10


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Irgendwie habe ich nicht die Erfahrung, dass ein betriebswarmer Motor beim Einparken nenneswert spürbar die Umgebungsluft beeinträchtigt - außer der Fahrer ist ein Idiot oder man wohnt am Berg. Schlimmer fände ich kaltstartende Diesel beim Anfahren. Naja wie gesagt, auf öffentlichem Grund wohl ehr unrealistisch. Für Leute die häufiger dort Parken wäre ein freundliches Schild vielleicht hilfreich - wechselnde Parker werden dafür Erfahrungsgemäß kaum noch einmal wenden, wobei dabei ohnehin mehr Abgaspotential wäre...
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AMenge
Beitrag 29.04.2025, 07:26
Beitrag #11


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@WALTHARI: Vielleicht solltest du mal die genauen Umstände schildern, die hinter deiner Frage stecken. Und vielleicht - also nur vielleicht - solltest du dich auch an deinem eigenen Thread beteiligen, damit man siehst, dass du an dem Thema ernsthaft Interesse hast.
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bartdude
Beitrag 29.04.2025, 09:17
Beitrag #12


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Zitat (random @ 29.04.2025, 06:31) *
ein betriebswarmer Motor beim Einparken nenneswert spürbar die Umgebungsluft beeinträchtigt

Das Problem hier könnte vielleicht nicht das Ein-, sondern vielmehr das Ausparken sein. Dabei ist der Motor für gewöhnlich vollständig kalt, und da haben auch moderne Benziner eine deutliche Duftnote. Bonuspunkte, wenn der Ausparker den Eimer dann auch noch warmlaufen läßt, bevor er losfährt...
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John Dalton
Beitrag 29.04.2025, 09:21
Beitrag #13


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Zitat (SeriousSam @ 28.04.2025, 21:54) *
Ist die Klausel im Mietvertrag denn wenigstens auf Fahrzeuge begrenzt die einen Verbrenner an Board haben?


Ich habe das jetzt extra mal recherchiert und in meinem Mietvertrag - sowohl Wohnung als auch Stellplatz - steht dazu rein gar nichts book.gif Muss mal gucken, ob ich irgendwie an die Hausordnung komme, falls es eine gibt.
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hk_do
Beitrag 29.04.2025, 23:10
Beitrag #14


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Zitat (Ernschtl @ 27.04.2025, 21:34) *
Bei neuen Modellen kommt doch hinten bessere Luft raus als vorne rein.


Bevor das noch jemand glaubt: das ist natürlich falsch!!

Auch moderne Motoren stoßen noch Kohlenmonoxid aus. Der MAK-Wert für CO (also der Wert, dem man 40 Stunden die Woche ausgesetzt sein darf ohne gesundheitliche Folgen befürchten zu müssen) liegt bei 30 ppm. Das sind 0,003 vol%. Der CO-Wert im Abgas auch moderner Motoren liegt im Bereich der zehn- bis hundertfachen dieses Wertes. Da können Schäden im ein- bis zweistelligen Minutenbereich auftreten.

Außerdem ist bei einem Ottomotor mit gut funktionierender Abgasreinigung der Sauerstoffgehalt im Abgas nahe Null. Das wirkt vermutlich sogar noch schneller als das CO....

(die letzten Leichen nach "Schlauch-im-Auspuff" die ich gesehen habe saßen in einem Astra G. Das war also auf jeden Fall schon ein G-Kat Fahrzeug, und die hatten deutliche Anzeichen einer CO-Vergiftung)

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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 04:53