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> Rechtsabbiegerampel und das Hupen beim Nichtfahren
die-scharfs
Beitrag 27.04.2025, 16:03
Beitrag #1


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Moin zusammen,

eine Erscheinung, die mir jetzt selber passiert ist, möchte ich hier mal vorstellen:

Ich stehe an MeckPom an zwei verschiedenen Ampeln in 2 Städten auf der rechten Spur, links neben mir die Linksabbieger mit eigenem Signalgeber. Die Vollscheiben stehen auf rot. Also völlig unspektakulär. Einmal als Geradeausfahrer, einmal als Rechtsabbieger.

Situation 1, an erster Stelle stehend.
Zusätzlich zu den Vollscheiben leuchtet ein 1-Feld-Grün-Signalgeber nach rechts. Wie gesagt, ich stehe an erster Stelle auf der rechten Spur, Fahrtrichtung geradeaus. Beim späteren nochmaligen Befahren der Kreuzung nehme ich bewusst wahr, dass es ein Kombi-Fahrstreifen nach rechts und geradeaus ist.
Spontan denkt man ja, man hat sich falsch eingeordnet. War aber nicht.
Was soll diese Konstruktion?
Hat man den Blechpfeil da ersetzt?

Das heißt, bevor man den Vordermann bewusst durch Hupen zum Fahren auffordert, muss man vorher noch die Pfeilsituation auf der Fahrbahn sondiert haben.....!?








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Tinu
Beitrag 27.04.2025, 16:46
Beitrag #2


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1. da Hupen als Aufforderung eh nicht zulässig ist, stellt sich das Problem im Grunde gar nicht.
2. die Pfeile seines Fahrstreifens sollte man sowieso rechtzeitig realisiert haben, weil sie immerhin die zulässigen Richtungen einschränken.
3. Egal ob Blechpfeil oder Einfeld-Signalgeber: die betreffen einen doch nur, wenn man "an der Reihe" ist. Ist nicht anders als bei Vollscheibengrün für alle Richtungen: wenn es vorne nicht weitergeht, weil z.B. die Kreuzung noch nicht geräumt ist, hat sich der Rest der Schlange zurückzuhalten, bis er dran ist.


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Gruß
Martin
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durban
Beitrag 27.04.2025, 17:00
Beitrag #3


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Wobei ein grün leuchtender Pfeil nach rechts nur zulässig ist, wenn es sich um einen "reinen" Rechtsabbiegerfahrstreifen handelt.


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Tinu
Beitrag 27.04.2025, 19:17
Beitrag #4


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Gilt das auch für Radwege? (Man beachte insbesondere die Breite des Radwegs!)


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Gruß
Martin
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aussie
Beitrag 27.04.2025, 20:15
Beitrag #5


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Zitat (durban @ 27.04.2025, 17:00) *
Wobei ein grün leuchtender Pfeil nach rechts nur zulässig ist, wenn es sich um einen "reinen" Rechtsabbiegerfahrstreifen handelt.


Wenn das so ist, gibt es aber viele Praktikanten, die das nicht verstanden haben.
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mir
Beitrag 27.04.2025, 20:47
Beitrag #6


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Zitat (Tinu @ 27.04.2025, 20:17) *
Gilt das auch für Radwege? (Man beachte insbesondere die Breite des Radwegs!)


Auf dem Radweg gelten die Radampeln, wenn es welche gibt, und an der Stelle gibt es sie. Rechtsabbiegende Radfahrer müssen also warten, es sei denn, sie fahren auf der Fahrbahn. Wie immer beim Radverkehr ist alles sehr durchdacht.


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die-scharfs
Beitrag 27.04.2025, 22:49
Beitrag #7


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Zitat (Tinu @ 27.04.2025, 16:46) *
1. da Hupen als Aufforderung eh nicht zulässig ist, stellt sich das Problem im Grunde gar nicht.


ha ha. In der Praxis hast Du noch nie gehupt, wenn dein Vordermann im Handy versunken ist?


Zitat (die-scharfs @ 27.04.2025, 16:03) *
Das heißt, bevor man den Vordermann bewusst durch Hupen zum Fahren auffordert, muss man vorher noch die Pfeilsituation auf der Fahrbahn sondiert haben.....!?



Zitat (durban @ 27.04.2025, 17:00) *
Wobei ein grün leuchtender Pfeil nach rechts nur zulässig ist, wenn es sich um einen "reinen" Rechtsabbiegerfahrstreifen handelt.


Ok. Meine Frage ist damit geklärt. Der Kombifahrstreifen ist dann ja vom Tisch, da unzulässig.
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GM_
Beitrag 27.04.2025, 23:02
Beitrag #8


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^ Ist z.B. in USA gang und gäbe. Man sortiert sich dann eben als Geradeausfahrer erstmal auf der nächsten Spur, wenn dort aber zu viele Autos stehen nimmt man eben auch die rechte Spur, dann muss der Rechtsabbieger halt warten.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Tinu
Beitrag 28.04.2025, 06:35
Beitrag #9


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Zitat (mir @ 27.04.2025, 21:47) *
Auf dem Radweg gelten die Radampeln, wenn es welche gibt, ...
Es ging jetzt nur um die Zulässigkeit unterschiedlicher Richtungssignale für eine einzelne Spur. Was sie dann bedeuten, ist schon klar.

Zitat (die-scharfs @ 27.04.2025, 23:49) *
In der Praxis hast Du noch nie gehupt, wenn dein Vordermann im Handy versunken ist?
Ich dachte, du fragst nach den Regeln und nicht danach, wie man sie missachtet. Wenn du ohnehin zu den Hupwilligen gehörst, was interessieren dich dann überhaupt noch die Pfeile?


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Martin
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bicionado
Beitrag 28.04.2025, 10:21
Beitrag #10


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Zitat (aussie @ 27.04.2025, 20:15) *
Zitat (durban @ 27.04.2025, 17:00) *
Wobei ein grün leuchtender Pfeil nach rechts nur zulässig ist, wenn es sich um einen "reinen" Rechtsabbiegerfahrstreifen handelt.


Wenn das so ist, gibt es aber viele Praktikanten, die das nicht verstanden haben.


Eben, diese Konstruktionen begegnen einem doch relativ oft.
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die-scharfs
Beitrag 29.04.2025, 09:35
Beitrag #11


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Eigentlich dachte ich, schon viel rumzukommen.
Und es fällt ja auf, wenn man als Geradeausfahrer einen grünen Leuchtpfeil hat oder der Vordermann bei grünem Pfeil und Hupen nicht fährt, auch wenn man der Bodenmalerei vielleicht mal nicht so viel Aufmerksamkeit geschenkt hat. mellow.gif

Und gesehen habe ich das jetzt erst einmal und erstmals bei Pasewalk und einmal in Stralsund, beides MeckPom.

Gibt es viele weitere Beispiele, wo das - offensichtlich dann ja entgegen der Bestimmungen - so konstruiert ist?
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durban
Beitrag 29.04.2025, 10:20
Beitrag #12


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Zitat (bicionado @ 28.04.2025, 11:21) *
Zitat (aussie @ 27.04.2025, 20:15) *
Zitat (durban @ 27.04.2025, 17:00) *
Wobei ein grün leuchtender Pfeil nach rechts nur zulässig ist, wenn es sich um einen "reinen" Rechtsabbiegerfahrstreifen handelt.


Wenn das so ist, gibt es aber viele Praktikanten, die das nicht verstanden haben.


Eben, diese Konstruktionen begegnen einem doch relativ oft.


Echt? Mir nicht so häufig. blink.gif


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oetz2000
Beitrag 29.04.2025, 10:53
Beitrag #13


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Zitat (durban @ 27.04.2025, 18:00) *
Wobei ein grün leuchtender Pfeil nach rechts nur zulässig ist, wenn es sich um einen "reinen" Rechtsabbiegerfahrstreifen handelt.

Nach VwV und RiLSA setzt eine getrennte Signalisierung in der Regel voraus, dass für den abbiegenden Verkehr auf der Fahrbahn ein besonderer Fahrstreifen mit Richtungspfeilen markiert ist.
In der Regel heißt doch, dass im Einzelfall Abweichungen möglich sind. Und wenn zwei Fahrspuren vorhanden sind, dann ist doch dort auch ein besonderer Fahrstreifen der mit Richtungspfeilen markiert ist, vorhanden. Es steht ja nicht in den Vorschriften, welche Richtungspfeile zu verwenden sind, so dass auch ein Geradeaus/Rechts-Pfeil Anwendung finden könnte. Oder gibt es für den besonderen Fahrtstreifen eine Definition, dass dieser nur ein Abbiegefahrstreifen sein darf? Dann hätte man das doch so auch formuliert.

Oder beziehst du dich auf eine andere Rechtsnorm?
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bicionado
Beitrag 29.04.2025, 13:41
Beitrag #14


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Die Frage ist, ob so ein zus. Einfeldsignal als tatsächlich getrennte Signalisierung gilt?
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