... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> THC Werte extrem hoch , folgen ?
insaneexfane
Beitrag 20.04.2025, 21:08
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 20.04.2025
Mitglieds-Nr.: 92459



    
 
Guten Abend ,

Ich bin Ende Februar in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten. Das übliche Spiel , die Beamten wollten die klassischen "Tests" um herauszufinden ob ich unter dem Einfluss von BTM stehe.

Habe alles abgelehnt , an Ende ist es dann auf eine Blutentnahme herausgelaufen.

Mir liegen die Ergebnisse der Blutwerte vor:

Thc Aktiv 22,8 ng/ml
Thc-Cooh 211 ng/ml

Ich weiß das ich jetzt ein Problem habe , und ich bitte euch, von moralischen Kommentaren abzusehen.

Mir geht es einzig und alleine darum , welche Konsequenzen jetzt kommen.

Erstmalig mit Cannabis aufgefallen , keine Angaben zum Konsum gemacht. Bundesland ist Hessen.

Ich bekomme seit 2020 Sativex , ein THC & CBD haltiges Mundspray aufgrund einer Erkrankung. Täglich 12 Sprühstösse , das ist die zugelassene Tageshöchstdosis , manchmal auf etwas mehr.

Vielen Dank vorab
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 20.04.2025, 21:12
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26835
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Heißt das, Du nimmst das THC als Medikament auf Basis einer Verschreibung ein? Dann sollte es keine Folgen für Dich haben.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
insaneexfane
Beitrag 20.04.2025, 21:19
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 20.04.2025
Mitglieds-Nr.: 92459



Hallo ,

Ja genau , ich nehme dad Medikamente wie vom Arzt verschrieben ein. Vor der Teillegalisierung war wurde auf Medikament auf einem BTM Rezept verordnet, seit April 2024 ist es ein normales E-Rezept.

Von dem BTM Rezept hatte ich damals immer einer Kopie im Auto , seit dem es als E Rezept verordnet wird nicht mehr.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
shortie
Beitrag 21.04.2025, 07:49
Beitrag #4


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 873
Beigetreten: 13.07.2014
Mitglieds-Nr.: 73184



Zitat (insaneexfane @ 20.04.2025, 21:08) *
Täglich 12 Sprühstösse , das ist die zugelassene Tageshöchstdosis

Sind dir diese 12 Sprühstöße denn auch verordnet worden?
Oder nimmst du die, weil das die Höchstdosis laut Hersteller ist? (aber da gehst du ja höher)

Zitat (insaneexfane @ 20.04.2025, 21:08) *
manchmal auf etwas mehr.

Was ist "manchmal" und was ist "etwas" ?

Die Einnahme muss ja "bestimmungsgemäß" sein, um erlaubt zu sein.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Fußgänger.
Beitrag 21.04.2025, 11:10
Beitrag #5


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 71
Beigetreten: 05.03.2024
Mitglieds-Nr.: 91522



Da stellt sich mir die Frage:

Wäre es nicht sinnvoller gewesen die Beamten darauf hinzuweisen?

Kommt man alleine durch dieses Medikament auf einen solchen Wert oder waren da doch einige Joints im Spiel?

Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 21.04.2025, 16:42
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5674
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Meines Erachtens kann sich die Fsst sehr wohl darauf berufen, dass sie prüfen lassen will, ob bei der verordneten Dosierung die Fahreignung noch gegeben ist, erst recht, wenn es ihr zur Kenntnis käme, dass du die verordnete Dosierung eigenmächtig überschreitet. Das würde einen Fehlgebrauch des verordneten Medikamentes darstellen. Dieser bedroht sehr wohl die Fahreignung. Es müsste dann in einer MPU geklärt werden, ob dieser Fehlgebrauch und seine Ursachen aufgearbeitet sind.


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 21.04.2025, 16:50
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13796
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Zitat (insaneexfane @ 20.04.2025, 22:08) *
Thc Aktiv 22,8 ng/ml
Thc-Cooh 211 ng/ml

Ich weiß das ich jetzt ein Problem habe ,

Mein folgender Satz ist nicht moralisch, sondern wertneutral: Nein, dass Problem hattest du schon vorher; nur jetzt ist es nicht mehr (durch dich) von der Hand zu weisen.

Abgesehen von möglichem unerlaubten Beigebrauch, mangelnder Compliance (Rezept- und Anwendungstreue), wird der Wirkungsbeginn gesetzlich bei üblicherweise 3,5 ng/ml Blut angesehen. (Manche Studie stellt ab 2 ng/ml bereits Einschränkungen fest.) Diesen Wert hast du mehrfach überschritten. Kein Vorwurf, sondern festgestellte Tatsache. Selbst wenn kein Verstoß gegen Ordnungs- oder sogar Strafrecht bestehen sollte, wird die FEB, eine Verwaltungsbehörde, ziemlich wahrscheinlich Bedenken entfalten, ob mit so einer hohen THC-Wirkstoffkonzentration trotz möglichem Gewöhnungseffekt eine Fahrgeeignetheit bestehen kann. Das Mittel zur Feststellung ist ein ÄG. Danach könnten weitere Zweifel bestehen oder entstanden sein bzw. durch ein ÄG nicht ausräumbare Zweifel fortbestehen, so dass dann eine MPU mit M-Fragestellung, ggfs. ergänzt durch eine D-Fragestellung, folgen könnte.

Was hat dein behandelnder Arzt zur Fahrtüchtigkeit gesagt? Was besagt der Beipackzettel? Und nun auch Hand auf dein Herz, gab es Beikonsum, wurde die Dosis gegebenenfalls eigenmächtig erhöht?

Es kann auch sein, dass du auf den Laborkosten sitzen bleibst. Denn das mit dem Rezept hättest du vor der Blutabnahme äußern müssen. So wurde dem Staat die Möglichkeit genommen, auf die Blutabnahme zu verzichten. Doch dieses Nebenspiel ist noch das kleinste Problem.

Also, nun bitte Butter zu den Fischen, denn du möchtest doch Hilfe. Und die kann nur angemessen und realitätsbezogen sein, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Q-Treiberin
Beitrag 21.04.2025, 18:04
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 17504
Beigetreten: 07.12.2006
Wohnort: Gaaanz hoch im Norden..
Mitglieds-Nr.: 26234



@MsTaxi und auch @corneliusrufus habe es in ihrer eigenen wohlwollenden Art ausgedrückt, ich bin da mal etwas deutlicher….

Mit den festgestellten Werten warst Du „breit wie eine Natter“!

Entweder das THC war tatsächlich in dieser Höhe verordnet, dann hätte Dich Dein Arzt auf die Problematik mit der Fahreignung hinweisen müssen, oder Du hast Beikonsum betrieben.


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ujgm
Beitrag 22.04.2025, 12:03
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1607
Beigetreten: 19.05.2006
Mitglieds-Nr.: 19496



Wenn er „breit wie eine Natter“ gewesen wäre, hätte die Polizei ein Strafverfahren nach § 315c/ 316 StGB eingeleitet.

Er scheint also noch fahrtüchtig gewesen zu sein...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gruenerTeich
Beitrag 22.04.2025, 14:53
Beitrag #10


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 625
Beigetreten: 24.05.2023
Mitglieds-Nr.: 90691



Es würde mich nicht wundern, wenn das Ermittlungsverfahren noch kommt.

Weiter steht hier wahlweise a) Arzneimittelmissbrauch im Raum (-> fäG) oder eine MPU im Raum: Denn Patienten, die sich auf das Arzneimittelprivileg berufen unterliegen keinem fahreiggnungsausschließenden Grenzwert (vgl. dazu Derpa in Hentschel/König, § 2 StVG Rn. 62b f.), gleichwohl stellt sich bei einem auf der Hand liegendem Dauerkonflikt zwischen Arzneimittelgebrauch und Fahren die Frage nach ausreichender Compliance. Hierzu hat dann der Kfz-Führer substantiiert zu Dosiermenge und Häufigkeit vorzutragen (vgl. VGH München BeckRS 2023, 13682 Rn. 16 mwN).

Weiter muss ausgeschlossen werden, dass sich die Medikamenteneinnahme dauerhaft nicht negativ auf die allgemeine Leistungsfähigkeit niederschlägt (VGH München, Beschluss v. 05.01.2024 – 11 CS 23.1818). Dies wäre wohl nur mit Sachverständigengutachten zu beweisen.

Im Ergebnis: Die aufgefundenen Blutwerte sind sehr heikel und man sollte sich nicht in falsche Sicherheit wiegen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 22.04.2025, 18:22
Beitrag #11


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13796
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Im fÄG wird geklärt, ob die Blutwerte durch die Medikation und ihre Einhaltung erwartbar wie erklärlich sind. Die Absätze 2 und 3 von @gruenerTeich werden danach in einer MPU abgefragt und geprüft, wenn der Arzt nicht (ausnahmsweise) diese abklären kann. Schon deswegen würde ich mich nach Anordnung eines ÄG mit der FEB in Verbindung setzen, ob, so bisher nicht vorgesehen, der Untersuchungsort nicht ein MPI sein könnte und gegebenenfalls fehlende Fragen dort zusätzlich in einem Abwasch geklärt werden könnten. Das dürfte den Geldbeutel insgesamt schonen. Falls die FEB es bei einem ÄG belassen will, also bereits durch dieses eine abschließende Klärung für voraussichtlich hält, dann natürlich nur das ÄG antreten.

Ich frage mich und damit auch den @TE, ob bei den festgestellten Werten überhaupt eine FE erhalten werden kann. Gegebenenfalls wäre ein FE-Verzicht bis auf Weiteres die günstigste Variante. Und würde in der Prospektion auch die Aufdeckung weitere hinderlicher Zusatzinformationen verhindern, die einen späteren neuen FE-Erwerb weiter erschwerten.

Liebe Greet-Ings Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
shortie
Beitrag 25.04.2025, 07:59
Beitrag #12


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 873
Beigetreten: 13.07.2014
Mitglieds-Nr.: 73184



Zitat (corneliusrufus @ 22.04.2025, 18:22) *
Ich frage mich und damit auch den @TE, ob bei den festgestellten Werten überhaupt eine FE erhalten werden kann.

Der erlaubte ärztlich verordnete Konsum über 3,5 ng ist doch eh eine Farce.

Entweder es sind ab einem bestimmten Wert Beeinträchtigungen beim Auto fahren zu erwarten bzw. zu befürchten oder nicht.
Der Rezeptkonsument mit 5 ng fährt ja nicht besser als der Fun Konsument ebenfalls mit 5 ng.
Wer hat sich nur so nen Scheiss ausgedacht.
Das schreit ja förmlich nach dem BVerfG - Ich sehe hier den Gleichheitsgrundsatz verletzt und auch das Willkürverbot. Es wird nämlich willkürlich eine Personengruppe besser gestellt bzw. eine andere Personengruppe diskriminiert.
Diskriminierung ist ja auch nicht zulässig.

Wer Rezeptkonsument ist, soll gefälligst auch laufen oder ÖPNV benutzen wie der Fun Konsument.
Und natürlich sollten beide die gleichen Konsequenzen tragen müssen.

Wenn mir ein Arzt tägl. zwei Bier verordnet und ich bei einer Kontrolle 0,26 Puste häng ich ja auch am Fliegenfänger.
In diese Richtung stellt mich der Gesetzgeber nicht besser.

Go to the top of the page
 
+Quote Post
John Dalton
Beitrag 25.04.2025, 09:47
Beitrag #13


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 238
Beigetreten: 16.02.2023
Mitglieds-Nr.: 90413



Ich bin jetzt natürlich kein Medizinalcannabisexperte, aber gefühlt greift das etwas zu kurz.

Der "Vorteil", den ein Cannabispatient gegenüber Freizeitkonsumenten hat, ist ja, dass es eine klar verordnete Dosierung und Einnahmehäufigkeit gibt und er ein standardisiertes Produkt zu sich nimmt mit bekanntem und absolut konstantem Wirkstoffgehalt. Sofern er sich an all das hält - anderenfalls ist es Medikamtenmissbrauch oder Beikonsum - kennt er ganz genau die Wirkung und weiß wie lange er wie stark beeinflusst ist. Und das ändert sich während des Verlaufs der Behandlung auch erstmal nicht. Er hat zudem vor Fahrtantritt seine subjektive Fahrtüchtigkeit gründlich zu überprüfen.

Wohingegen der Freizeitkonsument oft einfach irgendwas raucht - mit unbekanntem und wechselndem Wirkstoffgehalt - und vielleicht Freitagabend auch gerne mal was tiefer in die Tüte guckt. Und dann doch nochmal dringend zur Tanke muss, weil die Chips schon wieder leer sind.

Was natürlich stimmt, ist, dass beide wahrscheinlich mit 5 ng im Blut grundsätzlich erstmal gleich beeinflusst sind.

Dass mit den neuesten Entwicklungen gefühlt jeder einfach gegen eine geringe Gebühr und ohne jemals mit einem Arzt gesprochen zu haben, ein Rezept bekommt, steht auf einem anderen Blatt und hat mit der ursprünglichen Idee des Medizinalcannabis imho wenig zu tun. Das ist eine Begleiterscheinung der Teillegalisierung, die aus Konsumentensicht natürlich dennoch zu begrüßen ist, da Cannabis in Pharmaqualität zu schwarzmarktüblichen Preisen erhältlich ist, ohne sich in Parks mit fragwürdigen Gestalten treffen zu müssen. Mit einem solchen Internetrezept alleine hat man allerdings auch eine sehr schwache Position in der Argumentation gegenüber Faherlaubnisbehörden, wenn es um Fahrgeeignetheit geht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 04:50