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> Folgen eines eigenen Typenschildes für Elektrokleinstfahrzeuge/Scooter
Söne spitze Steine
Beitrag 20.04.2025, 19:25
Beitrag #1


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Lt. eKFV müssen E-Scooter mit einem Herstellertypenschild ausgestattet sein, das u.a die Typenbezeichnung, den Hersteller und die Seriennummer (FIN) des Fahrzeugs wiedergibt.


Beispielfoto

Unter der Bezeichnung „Typenschild E Scooter“ gibt es diese Selbstklebeetiketten auch in einschlägigen Online-Marktplätzen zu kaufen. Gibt es Szenarien, wo diese Typenschilder offiziell durch den Eigentümer des Fahrzeugs ersetzt werden dürfen?`Ich denke da bspw. an eine komplette Neulackierung des Fahrzeugs, bei dem das Hersteller-Typenschild überlackiert wurde.

Was „blüht“ den Eigentümern, die mit einem Selbstdruckschild erwischt werden?


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hk_do
Beitrag 20.04.2025, 19:26
Beitrag #2


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So lange die Angaben auf dem Typschild mit dem Fahrzeug übereinstimmen an dem es angebracht ist (und die rechtlichen Anforderungen an das Typschild eingehalten werden) kann ich da kein Problem erkennen.

Im Gegenteil ist es ein ganz normaler Vorgang, ein Typschild zu erneuern.

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Söne spitze Steine
Beitrag 20.04.2025, 19:35
Beitrag #3


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Danke, ich muß mich erst in das Thema einarbeiten. Da kursieren die wildesten Gerüchte und Phantasien zum Thema.

§ 2 (1) Nr. 3 eKFV spricht einmal von der Fahrzeug-Identifizierungsnummer und einmal von einem „Farbrikschild“. Ich gehe mal davon aus, daß dieses Fabrikschild aka Typenschild tatsächlich bei den richtigen Angaben von jedermann ersetzt werden kann.


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hk_do
Beitrag 20.04.2025, 20:15
Beitrag #4


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Wie gesagt, ein ganz normaler Vorgang.

Hin und wieder bemängele ich ein fehlendes Schild. Wenn dem Halter dann ein handschriftlich ausgefülltes Schild reicht, male ich ihm direkt eins...

Bei Importfahrzeugen will man aber in der Regel ein professionell erstelltes Schild. Insbesondere bei Oldtimern, wo man natürlich ein Blechschild möchte.

(mein Produktionssystem könnte aus den Fahrzeugdaten so ein Schild auch "in schön" drucken. Aber dafür bräuchte ich einen Laserdrucker, und den habe ich unterwegs nicht).
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shortie
Beitrag 22.04.2025, 06:53
Beitrag #5


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Zitat (Söne spitze Steine @ 20.04.2025, 19:35) *
Ich gehe mal davon aus, daß dieses Fabrikschild aka Typenschild tatsächlich bei den richtigen Angaben von jedermann ersetzt werden kann.


Die EG VO 19/2011, Art. 2 Nr. 1 sagt folgendes:

„gesetzlich vorgeschriebenes Fabrikschild“ ist ein vom Hersteller an einem Fahrzeug angebrachtes Schild oder Etikett, auf dem die wichtigsten technischen Merkmale angegeben sind,
die zur Identifizierung des Fahrzeugs benötigt werden und den zuständigen Behörden die relevanten Angaben über die zulässigen Gesamtmassen geben;"


Diese EG VO gilt allerdings nur für Fahrzeugklassen M N O.
Die eKV fordert ein Fabrikschild und verweist auf § 59 StVZO. Diese Definition ist dann doch wieder im Rennen.

Und wenn schonmal eine Legaldefinition vorliegt, egal woher, werden die maßgeblichen Stellen sich auch darauf berufen.
Ein Fabrikschild selbst anbringen ist also nicht. Das wäre ja auch kein Fabrikschild mehr sondern ein Heimwerkerschild, Ersatzschild oder was auch immer.


Warum wird beim Lackieren das Originalschild nicht einfach sorgfältig abgeklebt?


Zitat (Söne spitze Steine @ 20.04.2025, 19:25) *
Was „blüht“ den Eigentümern, die mit einem Selbstdruckschild erwischt werden?

Möglicherweise werden 10 Euro fällig - TBNR: 602006 oder 602012



EG VO 19/2011


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F117
Beitrag 22.04.2025, 09:03
Beitrag #6


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Woher nimmst Du aus §59 StVZO, dass nur der Hersteller ein Fabrikschilöd anbringen darf? Bei jeder Leistungsänderung am Krad oder einer Massenänderung an $beliebiges Fahrzeug ist das Fabrikschild anzupassen. NIemand schickt seine Suzuki dafür nach Japan.


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Tanker
Beitrag 22.04.2025, 22:19
Beitrag #7


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Ich habe mal als Verkehrsleiter einen Tanker von 16 000Kg auf 17 000Kg damals erhöhen lassen. Während der "TÜV" die Papiere geprüft hat habe ich inzwischen das vom Hersteller gelieferte Typenschild ausgetauscht. Hat nie jemand was gesagt. Funfakt am Rande, der TÜV Termin war um 10.30. Also machte ich noch ne Tour vorher. Natürlich wurde ich auf der Tour von der Polizei aufgehalten. Ergebnis: Natürlich ne knappe Tonne überladen. So weit so gut. Ich nach dem TüV ganz schell an der Firma vorbei und dem Chef die geänderten Papiere gegeben mit dem Auftrag das heute noch auf der Zulassungstelle ändern zu lassen. Hat mein Chef auch gemacht. Ein paar Tage später am ein Strafzettel wegen überladens. Widerspruch eingelegt wurde aber abgelehnt. Ging dann vor Gericht. Der Richter fühlte sich von der Polizei veräppelt. Warum sollte der Tanker denn überladen haben? Lt. den Papieren darf er doch 17 000Kg wiegen. Und mehr war es doch nicht lt. ihren Papieren. laugh2.gif
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shortie
Beitrag 23.04.2025, 05:48
Beitrag #8


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Zitat (F117 @ 22.04.2025, 09:03) *
Woher nimmst Du aus §59 StVZO, dass nur der Hersteller ein Fabrikschilöd anbringen darf?

Woher nimmst du, dass ich das aus der StVZO nehme?

Zitat (F117 @ 22.04.2025, 09:03) *
NIemand schickt seine Suzuki dafür nach Japan.

Zu schnell fahren ist ja auch nicht erlaubt. Trotzdem passiert es. Und nu?

Dem User, der immer wieder unsägliche Fragen fragt, wurden Fragen beantwortet.
Ob das irgendwo irgendeinem Kontrolleur auffällt und mit 10 Euro sanktioniert, ist auch nicht grad das, was mich am meisten umtreibt.


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