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> Logische Verknüpfung von "frei"-Zusatzzeichen, Wer darf diese Fahrradstraße befahren?
Isarläufer
Beitrag 15.04.2025, 15:23
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,

bei uns in der Gegend hat die Stadt München Schwierigkeiten eine Fahrradstraße zu beschildern. Leider blieben meine Anfragen bei der Stadt dazu bisher unbeantwortet. Die Presse berichtet auch davon: https://www.merkur.de/lokales/muenchen/berg...g-93664478.html (Ob sie das alles richtig erklärt sei mal dahingestellt)

Die Historie spar ich mir deshalb hier zu schreiben. Konkret geht es mir um das Zusatzzeichen (im Artikel als Foto) "KFZ <gesuchte Verknüpfung> Anlieger frei"
Wer darf hier (neben Fahrrädern) die Fahrradstraße benutzen?

a) KFZ, die gleichzeitig Anlieger sind (und somit keine Fuhrwerke) (logische UND-Verknüpfung)
b) alle KFZ und auch alle Anlieger (z.B. wenn mir die örtliche Brauerei ein Bierfass mit einem Fuhrwerk liefert) (logische ODER-Verknüpfung)


Viele Grüße
Michael
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ulm
Beitrag 15.04.2025, 15:47
Beitrag #2


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Da es ein Zusatzzeichen mit einem gemeinsamen schwarzen Rand ist, kommt eigentlich nur eine UND-Verknüpfung als Ergebnis in Frage.
-> Fuhrwerke bleiben draußen.

Was die StVB meint, ist vollkommen unerheblich.
Der Verwaltungsakt muss seine Regelung hinreichend klar ausdrücken. Zweifelsfälle gehen zulasten des Anordnenden.
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Isarläufer
Beitrag 15.04.2025, 16:12
Beitrag #3


Neuling
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Gibt es da eine logische Erklärung (außer "denn sie wissen nicht was sie tun") für dieses Schild?

Ich mein das sind ja jetzt wirklich Spezialfälle mit dem Fuhrwerk.
"Anlieger frei" oder "KFZ frei" sollten doch alle praktisch vorkommenden Gegebenheiten/Wünsche abdecken.
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ulm
Beitrag 15.04.2025, 21:12
Beitrag #4


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Nein.
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Isarläufer
Beitrag 08.05.2025, 13:20
Beitrag #5


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Jetzt ist sie "richtig" beschildert. Ob die paar Meter sinnvoll sind, sei mal dahingestellt; angeblich soll sie noch verlängert werden.
Was aber nun auch neu ist, ist die "Seitenmarkierung"
https://www.wochenanzeiger.de/schueleriniti...9f-cfd5d924b648

Diese ist jedoch nicht durchgängig, sondern nur an den Stellen, wo seitlich Parkbuchten sind. Werden da die Parkbuchten für SUVs verbreitert, oder sollen Radfahrer nicht die Türen verkratzen? So wirklich erschließt sich mir der Sinn da jetzt nicht.
Hat da jemand einen Erklerbär für mich?
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mkossmann
Beitrag 08.05.2025, 13:58
Beitrag #6


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Das sind Sicherheitstrennstreifen, die dafür sorgen sollen, das Radfahrer weit genug links fahren um nicht gegen Autotüren zu fahren, die von unaufmerksamen Autofahrern geöffnet werden.
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emscherblick
Beitrag 08.05.2025, 14:35
Beitrag #7


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Diese Sicherheitstrennstreifen sorgen ausschließlich dafür, dass alle mit der Einrichtung derselben befassten Verantwortlichen sich der Illusion hingeben können, dass Radfahrer weit genug links fahren. Selbst bei 75cm Breite ist der Dooring-Bereich davon nicht vollständig erfasst. Das ist wie auch bei Schutzstreifen nur eine Scheinsicherheit.
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Tinu
Beitrag 08.05.2025, 15:13
Beitrag #8


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Sicherheit gibt es ohnehin keine, da ändern weder Markierungen noch Blechschilder etwas dran. Aber so wird allen Beteiligten zumindest mehr Orientierung geboten: Radfahrer trauen sich eher, weiter links zu fahren und Abstand zu halten, den Autofahrer auch eher akzeptieren, weil er duch die Markierung offenbar legitimiert wird.

Keine physische Sicherheit, aber eine Reduzierung der Verunsicherung, wo genau man denn nun fahren soll/darf/muss, und damit eine Stärkung des Selbstbewusstseins beim Fahren.


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Gruß
Martin
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