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> Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb Tempo 30 Zone (2 274)
Verkehrsplaner
Beitrag 14.04.2025, 14:54
Beitrag #1


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Welche Möglichkeiten gibt es innerhalb einer Tempo 30 Zone, die Geschwindigkeit auf 20 oder 10 km/h auf einem kurzen Abschnitt zu reduzieren z.b. wegen einer Baustelle oder einer Gefahrenstelle

Geht das nur über Zeichen 274.1-51 /-52 ?
oder geht das vileicht auch mit Z 10* (Gefahrenzeichen) + Z 274-* und hebt sich dann selber auf?
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ulm
Beitrag 14.04.2025, 21:02
Beitrag #2


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Ich stelle jetzt mal die ketzerische Gegenfrage "Warum sollte das überhaupt gemacht werden?"
Eine derart niedrige Geschwindigkeitsbegrenzung hat ein Akzeptanzproblem. Wenn es ein kurzer Abschnitt sein soll, noch mehr.
Ist das nicht eine Überregulierung?
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VPL
Beitrag 15.04.2025, 12:59
Beitrag #3


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Zwei aufeinanderfolgende Fräskanten zum Beispiel? Da ist jeder VT dankbar um den Hinweis mit der zHG.
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reckoner
Beitrag 16.04.2025, 13:16
Beitrag #4


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Hallo,

Zitat
Geht das nur über Zeichen 274.1-51 /-52 ?
oder geht das vileicht auch mit Z 10* (Gefahrenzeichen) + Z 274-* und hebt sich dann selber auf?
Ich fände das mit dem Gefahrzeichen deutlich sinnvoller, ielleicht noch mit einem ZZ 1001-30.
Und warum sollte das nicht gehen? [wenn man davon ausgeht, dass Tempoänderungen in einer Zone überhaupt gehen, und nicht gleich die gesamte Zone aufheben]

Zitat
Eine derart niedrige Geschwindigkeitsbegrenzung hat ein Akzeptanzproblem.
Ich sehe das eher gegenteilig. Gerade in einer Tempozone gibt es ja kaum weitere Geschwindigkeitsgebote. Wenn dann dort mal 10 km/h steht dann sollte sich jeder bewusst sein, dass es wirklich eine konkrete Gefahr gibt. Auch wer sonst beispielsweise immer 40 km/h fährt wird imho an dieser Stelle langsamer werden.

Stefan
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Verkehrsplaner
Beitrag 16.04.2025, 13:28
Beitrag #5


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Als Beispiel wurde ja schon die Fräskante genannt oder auch auf Grund fehler Breiten und fehlender Alternativen ein "Baustellenbereich" der im Mischverkehr eingerichtet werden soll. Weiterhin wäre auch die Absicherung eines eingebrochenen Schachtdeckels / Schlaglöcher etc.

Natürlich sind die Gefahrenzeichen als solches schon "die harte Beschilderung" und die Kombination mit Geschwindigkeitsbeschränkung eher nicht gewollt.
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durban
Beitrag 17.04.2025, 13:49
Beitrag #6


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Ausdrücklich ist ein abweichendes Streckenverbot innerhalb einer 30-Zone nicht unzulässig, meiner persönlichen Ansicht nach aber kann man sowas nicht rechtssicher beschildern. Denn das Streckenverbot gibt eine neue Regelung vor; daraus kann man folgern, dass das vorherige Verbot (die 30-Zone) beendet ist. Man müsste also mindestens nach dem Ende der Strecke VZ 274.1 wiederholen.

Offen gesagt kann ich mir aber kaum vorstellen, dass innerhalb einer 30-Zone eine niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzung zwingend notwendig ist. Auf einer sowieso schon durch die 30-Zone verkehrsberuhigten Straße sollte der Verkehr so langsam sein, dass ein besonderes Hindernis - erst recht mit entsprechender Gefahrenbeschilderung - so sichtbar ist, dass die Geschwindigkeit angepasst wird.


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Mueck
Beitrag 17.04.2025, 17:48
Beitrag #7


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Zitat (Verkehrsplaner @ 16.04.2025, 14:28) *
Als Beispiel wurde ja schon die Fräskante genannt
Das sind doch die Kanten, wo ein Radler bremsbereit sein sollte, WENN ein Auto vor ihm fährt, weil die trauen sich bei Kanten nicht rüber, die bei Radlern nur ein müdes Lächeln erzeugen, weil Standardunebenheit auf vielen deutschen Radwegen?
Einfaches Bodenwellenwarnzeichen sollte dicke reichen ... thread.gif

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