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> Kokain per Post
Benno511
Beitrag 08.04.2025, 21:47
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ein Kumpel, nennen wir ihn Herr Mustermann, hat am 19.03.25 im Internet 3g Kokain bestellt. Die Bestellung ist jedoch seit 28.03.25 im Servicecenter bei der Briefermittlung in Marburg, da es kein Absender gibt und ein Fehler in der Adresse beim Empfänger, da Herr Mustermann eine Packstation angegeben hatte, und somit auch nicht zugestellt werden konnte.
Nun stellt sich die Frage, was alles auf ihn zukommen könnte?

Kurze Vorgeschichte: Herr Mustermann hatte 2015 wegen eines leichten Unfalls, bei dem er vorher einen Joint rauchte und zugab Medikamente zu nehmen, wegen einer Psychose, etwa 2019 eine MPU. Er hat diese bestanden und seitdem muss er, wegen seiner Psychose, aller Quartale ein Schreiben hinschicken zur FSST, dass Herr Mustermann in einer guten Verfassung ist und ein KFZ führen kann.

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gruenerTeich
Beitrag 08.04.2025, 22:16
Beitrag #2


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Der Mustermann sollte seine Wohnung gut aufräumen, je nach Bundesland kann es sein, dass es da am Morgen mal eine staatlich organisierte Hausparty geben wird.

Wenn da nichts gefunden wird, passiert wahrscheinlich nichts.
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Krystel887
Beitrag 09.04.2025, 07:58
Beitrag #3


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Wenn da was passieren würde könnte man ja jedem einfach nen Brief schicken und illegale Sachen reinpacken.

Nur weil du Post bekommst heißt das ja nicht dass du diesen Brief auch bestellt hast.
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Zoxy
Beitrag 09.04.2025, 12:39
Beitrag #4


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Zitat (Krystel887 @ 09.04.2025, 08:58) *
Nur weil du Post bekommst heißt das ja nicht dass du diesen Brief auch bestellt hast.


Das hindert aber die Verfolgungsbehörden nicht, fröhlich Ermittlungsverfahren gegen die Empfänger zu eröffnen. Oft gibt es außerdem auch noch weitere Ermittlungsansätze, der Verkäufer ist schon aufgeflogen, etc pp. Ich würde mich hier an Herrn Mustermanns Stelle nicht allzu sehr in Sicherheit wiegen. Dass später das meiste sanktionslos wieder eingestellt werden muss, steht auf einem anderen Blatt.
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perry
Beitrag 10.04.2025, 15:21
Beitrag #5


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Mit einer "Hausparty" würde ich auch rechnen und es könnte gut sein, dass die ungebetenen Gäste deine Computer/Tablets etc. mitnehmen, um evtl. Hinweise zum Kauf zu finden.
Ob das komplette Programm allerdings bei 3 Gramm abgespult wird, kann ich nicht sagen.
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Fußgänger.
Beitrag 10.04.2025, 23:15
Beitrag #6


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Zitat (perry @ 10.04.2025, 16:21) *
Ob das komplette Programm allerdings bei 3 Gramm abgespult wird, kann ich nicht sagen.


Kommt stark auf das Bundesland / die StA an. In Berlin könnte man jetzt weniger mit einem 102er rechnen als in manchen Bezirken in Bayern oder RLP.

Wenn Mustermann schon einschlägig in den polizeilichen Meldesystem wegen BtM aufgeführt ist, steigt die Wahrscheinlichkeit.

Ansonsten wurde hier schon vieles wichtige gesagt.

Sollte es zu nem Stubendurchgang kommen, sollte Mustermann folgende Dinge zwingend beachten:

- Den Durchsuchungsbeschluss aufmerksam lesen. Isser auf die richtige Adresse ausgestellt und Unterschrieben/gestempelt?

- Mustermann sollte sich überlegen, ob er Angaben zum Sachverhalt macht. Er wäre nicht der erste der meint "die dummen Polizisten" linken zu können und sich dabei so tief reinredet, dass ers gar nicht selber merkt. Auch Angaben außerhalb der eigentlichen Vernehmung zählen. Liest sich dann so: "Nach erfolgter Belehrung gab der Beschuldigte Mustermann Gesprächsweise an, dass..."




Wo hat Mustermann denn den Schnee bestellt? Grenzbezug? Wenn ja, sollte Mustermann sich darauf einstellen, dass - falls es dazu kommen sollte - nicht unbedingt die Polizei vor der Tür steht.

Aus welchem Bundesland kommt Mustermann denn?

3g ist derweil noch unter der nicht geringen Menge (größer gleich 5g). Es soll StA`en geben, die aber auch bei solchen Mengen, wenn sie denn einen 102er beantragen, auch gleich eine körperliche Untersuchung iSd 81a StPO im Hinterkopf haben. Wenn die einen BtM Konsum ausweist, wäre das ganz ganz schlecht für den Führerschein von Mustermann.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 13.04.2025, 14:55
Bearbeitungsgrund: Schreibfehler korrigiert
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Benno511
Beitrag 11.04.2025, 06:58
Beitrag #7


Neuling


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Herr Mustermann hat den Schnee aus dem sogenannten Darknet bestell. Aus Deutschland kommt das Zeug.

Er kommt aus Hessen und soweit ich weiß keine Einträge im Führungszeugnis.
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Fußgänger.
Beitrag 11.04.2025, 07:52
Beitrag #8


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Wenn das Zeug aus Deutschland kommt, liegt schon mal kein Grenzbezug vor.

Wenn Mustermann im Frankfurter Raum wohnt, glaube ich eher nicht an einen 102er.

Nur weil Mustermann keinen Eintrag im Führungszeugnis hat bedeutet das noch lange nicht, dass da nicht ein Hinweis auf BtMK in den polizeilichen Systemen zu finden ist.

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shortie
Beitrag 13.04.2025, 14:36
Beitrag #9


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Hui - hier sind aber Strafvereiteler am Werke.
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corneliusrufus
Beitrag 13.04.2025, 15:09
Beitrag #10


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Ist klar, denn schon im Eröffnungsthread wollte Benno Folgen verhindern, in dem er sich hier angemeldet hat. SCNR.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Richard Rorty
Beitrag 14.04.2025, 12:51
Beitrag #11


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Zitat (shortie @ 13.04.2025, 15:36) *
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gruenerTeich
Beitrag 16.04.2025, 10:08
Beitrag #12


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Zitat (shortie @ 13.04.2025, 15:36) *
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