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> Rechtlicher Relevanz "Fahrradführerschein"
m01
Beitrag 03.04.2025, 16:15
Beitrag #1


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Hallo,

wir hatten hier ja schon mal das Thema, was passiert, wenn ein Kind durch die Fahrradprüfung "fällt" (Spoiler: nix).

Nun gibt es in Bayern seit diesem Schuljahr den neuen Fahrradführerschein. Ich finde die Herangehensweise grundsätzlich sinnvoll, Kinder nicht erst in der 4. Klasse aufs Rad zu hocken und zu sagen: mach ma. Sondern schon in der 1. Klasse mit einer gestaffelten Verkehrserziehung zu beginnen.

Stutzig macht mich: im neuen Fahrradführerschein müssen Eltern mit Name und Datum unterschreiben, dass sie mit ihren Kindern den Weg zur Schule trainiert und auf Gefahren hingewiesen haben (hier kann man sich den "Schein" ankucken). Das soll, dem Verfasser des "Führerscheins" nach, auch nach einem eventuellen Schulwechsel wiederholt und dokumentiert werden.

Natürlich macht das schon im Eigeninteresse Sinn, den Schulweg sicher zu beherrschen. Natürlich liegen reduzierte Unfallzahlen auch im Interesse der KUVB, und vielleicht kann man bestimmte Eltern erst mit Druck dazu motivieren. Aber hat das darüber hinaus noch irgendeine Bewandtnis?

Überspitzt: checkt die KUVB nach einem Unfall den Fahrradführerschein und sagt im Extremfall: tjaha, du hast mit deinem Kind den Schulweg gar nicht trainiert, da nehmen wir dich in Regress? Oder ist das eine Sparmaßnahme nach Schema: bevor wir die Kommunen hier Schulweghelfer und Zebras zahlen lassen, tun wir lieber nix und stecken den Kids einfach einen Nachweis in die Tasche, dass sie mit dem Verkehrschaos schon selbst zurechtkommen?
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Tanker
Beitrag 03.04.2025, 22:23
Beitrag #2


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Ist doch heute so üblich. Den Staat und seine Organe von der möglichen Haftung ausschließen. Schuld sind doch immer die andern.
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