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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 31.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92433 ![]() |
ich bin ADHS Patient und nehme Elvanse 30 mg zu mir. Mein Psychiater meinte Alkohol und Cannabis ist hin und wieder mal in Ordnung, ich sollte das Medikament aber am besagten Tag aussetzen. Mal angenommen ich konsumiere bspw ein Mal im Monat eine moderate Menge Cannabis (0,2-0,3 Gramm) und ich lasse mein Auto anschließend 48 Stunden lang stehen, gerate dann aber in eine Kontrolle und bei mir wird sowohl Elvanse als auch COOH im Blut gefunden in geringer Konzentration, kein aktives THC. Wisst ihr, ob dies als Mischkonsum und den Entzug des FS mit sich ziehen würde? Ich wurde schon mal 2020 erwischt mit 1,3 ng und 4,9 ng COOH, sodass eine Blutentnahme bei einer Verkehrskontrolle fest gebucht ist. Und die Antwort auf meine Frage kann ich mir auch fast selber beantworten, ich dachte bloß ich frag mal nach ob es bereits einen ähnlichen Fall gab ![]() Das ganze wäre in Niedersachsen Danke! |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13796 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Der Verdacht könnte schon aufkommen. Nur ich denke nicht, dass ihm nachgegangen wird. Solange du nicht mit mehr als 3 ng aktivem THC als Grenzwert hinauskommst, dürfte nichts mehr kommen. Denn du könntest ja während des Cannabiskonsums (und seinen Wirkungen) entsprechend mit Elvanse ausgesetzt haben. Unter Umständen könnte das durch eine Metabolitenkonzentrationsanalyse im Blut widerlegt werden. Unter Umständen könnte ein Medikamentenmissbrauch durch Nichteinnahme vorgehalten werden. Halte cih jedoch für sehr unwahrscheinlich.
Die Aussage deines Psychologen könnte auch hinterfragt werden. Denn das Auf und Ab der Gehirnchemie ist nicht vorteilhaft. Sozusagen könnte seine Aussage als tolerabel denn als 100% richtig gelesen werden. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 31.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92433 ![]() |
Hallo, vielen Dank für deine Antwort.
Verstehe ich es richtig, dass ich sogar mit aktivem THC quasi fahren dürfte (selbstverständlich unter dem Grenzwert)? Bei Cannabis und Alkohol Mischkonsum führt es ja meines Wissens nach sofort zu einem Entzug der Fahrerlaubnis, das absolute KO Kriterium. Bei Elvanse, also einem Amphetamin und Cannabis aber möglich? Ich dachte selbst COOH würde mir einen Entzug des FS einbrocken inkl. MPU. Viele Grüße |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13796 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Ich bin kein Jurist, darf keine Rechtsberatung leisten. Rechtlich liegt Mischkonsum vor, wenn nicht nur zwei Stoffe genommen worden sind, sondern zugleich (jeweils) ein eigenes Wirkpotential entfalten können. Dafür bedarf es an Grenzwerten. Ordnungs- bzw. strafrechtlich sind welche definiert. Daneben gibt es chemische und toxikologische.
Weitere Hinweise gibt die Anlage 4 der FeV, dort die Nummer 9. Wobei das nun Verwaltungsrecht ist. Die Wirkung(smöglichkeit) muss zumindest eine nicht fernliegende verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Fahrzeugs hervorrufen (können). Wenn nun zwei Substanzen gleichzeitig genommen werden, so sind potentiell gegenseitige Beeinflussungen möglich. So kann ein Ergebnis durchaus sein, dass ihre Metabolitenkonzentration zusammen obige Wirkmöglichkeit hervorrufen kann. Rechtlich würde dann die Einnahme mit dem fortschreitenden Stand der Wissenschaft und Technik bewertet werden. Mit anderen Worten, die Anforderungen an die Verwaltung können durchaus niedriger sein, als bei den Kollegen vom Ordnungs- oder Strafrecht. Andererseits wird die Verwaltung oft erst informiert, wenn die Kollegen bereits ein Verfahren laufen haben. Ich habe dir weiter oben den Hinweis gegeben, das Thema erneut und nun vertieft mit deinem Psychologen zu besprechen. In meinen Augen tust du dir nämlich nichts gutes an. Bzw. wenn es harmlos ist, könntest du den Konsumzweck auch anders erreichen bzw. tauschen, dadurch auf den Mischkonsum verzichten. Und dafür das Elvanse regelmäßig und durchgehend einnehmen. Auch könntest du eines Tages einen Unfall haben in der Zeit, wo du Elvanse nicht genommen hast, um einen vorherigen Cannabiskonsum nicht zu begleiten. Selbst wenn du zum Unfallzeitpunkt cannabiswirkunsfrei wärest, mag es sein, dass du den Unfall mit Elvanse hättest vermeiden können. Wenn es richtig blöd kommt, hast du dann ein Problem an der Backe, welches du dir nicht wünschst. Auch wenn viele Risiken klein und sehr klein sein mögen, warum willst du sie dir antun? Wäre ein Verzicht nicht zweckmäßiger? Liebe Greet-Ings Cornelius Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 01.04.2025, 06:15
Bearbeitungsgrund: Doppelposting entfernt
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 31.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92433 ![]() |
Danke für die Antwort noch mal
![]() Du hast mit vielen Dingen recht und ich bin mir immer unschlüssiger ob ich das Cannabis anrühren sollte. Deshalb wollte ich auch mind. 48h warten bis das komplett aus dem System gespült ist. Aber diesbezüglich: Mit anderen Worten, die Anforderungen an die Verwaltung können durchaus niedriger sein, als bei den Kollegen vom Ordnungs- oder Strafrecht. Andererseits wird die Verwaltung oft erst informiert, wenn die Kollegen bereits ein Verfahren laufen haben. Die Verwaltung wird doch immer bei Dingen wie THC im Blut, aber auch bei Amphetaminwerten informiert, auch wenn ein Rezept vorliegt. Also sind die doch immer mit drin im Boot? Sobald Elvanse aktenkundig wird, müsste ich ja ohnehin zu dieser Untersuchung mit der Frage ob ich trotz/mit Elvanse und auch der ADHS Diagnose Auto fahren kann. Liebe Grüße |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13796 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Ja. Wenigstens im Grunde. Es gibt Fälle, wo die FEB gerade nicht informiert wird. Allgemeine Verkehrskontrolle, die Fahrzeugpapiere bitte! Drogenschnelltest spricht auf Cannabis an, mit weiteren Hinweisen, Zeichen wird eine BE angeordnet. Ergebnis aktives THC unter 3 ng/ml. Dann macht die Polizei je nach Bundesland oft keine Meldung an die FEB.
Wenn Elvanse gefunden wird, bspw. ein Rezept, eine Verordnung oder eine Medikamentenpackung, dürfte eine Meldung erfolgen. Folge dürfte ein fÄG sein. Bei Fund könnte ohne Rezept bzw. Verordnung (Medikamenteneinnahmeplan) die Weiterfahrt bis zur Klärung polizeilich untersagt werden. Um beides unter einen Hut zu bekommen, würde ich den Medikamenteneinnahmeplan in einen an einen Freund adressierten Briefumschlag tun und diesen verschließen. Dann gilt nämlich das Post und Fernmeldegeheimnis. Damit ist der Inhalt zunächsteinmal vor Polizeieinblick geschützt, dennoch hast du im Bedarfsfall alles dabei. Das gilt im Inland. Fürs Ausland habe ich da keinen Tipp. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 04:39 |