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#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10049 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Es geht um die Zickzacklinie rechts vor den Büschen. Darf man da parken? Vor dem Busch auf der Grünfläche steht noch ein Hinweis auf Feuerwehrzufahrt. Ok, aber das ist doch dann nicht Sache des Ordnungsamtes Konkret wurde eine Verwarnung ausgestellt Tatbestandnr: 141352 Sie parkten innerhalb einer Grenzmarkierung Z299 für ein Haltverbot. Widersprechen oder 25€ zahlen? -------------------- Wer bremst hat Angst
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Zahlen.
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5908 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
§12(1) Satz 5: "Das Halten ist unzulässig ... vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten."
Und Z299 konkretisiert dann den Bereich des Haltverbots. Wieso sollte das nicht gelten? -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3364 Beigetreten: 04.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59663 ![]() |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10049 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Ok, danke. Habe Erklärungen dazu gefunden.
§12 war auf der Verwarnung nicht erwähnt. -------------------- Wer bremst hat Angst
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Es hängt davon ab, ob dies eine amtliche Kennzeichnung als Feuerwehrzufahrt ist, also ob diese tatsächlich auf behördliche Anordnung erfolgte. Das Zusatzschild untendrunter ("Privatgrundstück") macht es zweifelhaft.
Daneben verlängert die Sperrlinie das "an anderer Stelle vorgeschriebenes Halt- oder Parkverbot". Das per Haltverbotsschild beendete Haltverbot aber per Sperrlinie zu verlängern ist aber verwirrend. Ob es sich aber wirklich lohnt, das klären zu lassen? -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7607 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Der Tatbestand ist falsch, es müsste die 112216 sein:
Sie parkten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt. § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 53 BKat Regelsatz 55 Euro. Wer also Wert auf eine der Tat angemessene Ahndung legt sollte den 25 Euro widersprechen ![]() Brandschutztechnisch handelt es sich bei dem Gebäude um ein klassisches "Drehleiter-Gebäude", d.h. für die Rettung von Personen aus den oberen Stockwerken wird eine Drehleiter benötigt. Die etwas brauneren Stellen in der Wiese dürften die dafür vorgesehenen Aufstellflächen sein (die sind deswegen braun, weil unter dem Gras eine entsprechend tragfähige Schicht ist, die dafür aber dem Bewuchs nicht so gut Wasser spenden kann). Und: Ja, die wuchernden Grasbüschel in der Einfahrt sollten mal zurückgeschnitten werden. |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5908 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Das Zusatzschild untendrunter ("Privatgrundstück") macht es zweifelhaft. Ist es so ungewöhnlich, dass VZ 2446 auf Privatgrund (am Straßenrand) angebracht wird? Und wenn es tatsächlich nicht offiziell sein sollte, wäre es sicher nicht zulässig, da es aufgrund seiner Gestaltung genau diesen Eindruck erweckt. Dann allerdings stellt sich wieder die Frage, wieso VZ 299 (vorgeblich) offiziell markiert wurde, wenn VZ 2446 als Voraussetzung dafür seinerseits nicht offiziell ist. Oder ist es vielleicht sogar so, dass die Kennzeichnung einer Feuerwehrzufahrt ‒ die als Einfahrt regelmäßig Privatgrund sein dürfte ‒ durch den Träger der Feuerwehr zwar gesetzliche Vorgabe ist, aber das Haltverbot auch ohne dieses Schild gelten würde, da es nach §12 ja allgemeine (nicht VZ-gebundene) Verkehrsregel ist? -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Der Text in § 12 lautet:
Zitat vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten dass da extra "amtlich gekennzeichnet" steht, dürfte sich kaum wegdiskutieren lassen. Wo es steht, ist egal. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5908 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Eben: der Privatgrund tut also nichts zur Sache und gibt auch keinen Anlass die Rechtmäßigkeit des Schildes in Zweifel zu ziehen.
Und was heißt "amtlich gekennzeichnet"? Mit amtlichen Zeichen, durch wen auch immer aufgestellt, solange rechtlich zulässig? Also wie immer bei VZ, die ja nicht persönlich durch Beamte aufgestellt werden müssen, sondern z.B. auch durch Beauftragte oder Privatpersonen nach Beantragung. Als VT sollte ich jedenfalls davon ausgehen, dass das Schild amtlich abgesichert und damit bindend ist. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Mein Zweifel bezieht sich ja auch nicht auf den Standort, sondern das am gleichen Halter noch ein eindeutig privates Schild befestigt ist.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Verstehe. Die Bedenken hätte ich allerdings nicht, wenn ich davon ausgehe, dass die Schilder insgesamt "privat" angebracht wurden, aber eines davon amtlichen Anschein erweckt.
Ich habe da nie drauf geachtet, aber ist es denn so unüblich, dass Feuerwehrzufahrten gerade bei Wohnanlagen wie hier (aus Kostengründen und um einen unnötigen Schilderwald zu vermeiden) auch zusammen mit weiteren Schildern angebracht werden? Kommt mir eher unverdächtig vor. Außerdem würden rechtlich bedenkliche Beschilderungen bei Eigentümergemeinschaften aufgrund der vorausgehenden Abstimmungen eher verhindert werden als bei querulanten Einzelpersonen, die mehr zu Kreativität neigen. Anders ausgedrückt: Warum sollte die Gemeinschaft beschließen, die Zufahrt offiziell auszuschildern und damit rechtlichen Ärger riskieren, wenn es sich nicht tatsächlich um die offizielle Feuerwehrzufahrt handelt, und warum sollte die Behörde eine Sperrfläche offiziell markieren, wenn sie nicht von einem bestehenden Haltverbot aufgrund offizieller Beschilderung ausgehen dürfte? Wenn man dann als VT gegen den Bescheid vorgehen wollte, müsste die Behörde auch noch zugeben, dass sie offenbar auf ein privates Schild hereingefallen ist, einfach mal eine Sperrfläche zusätzlich ergänzt hat und damit das private Schild nachträglich auch noch legitimiert hat. Wird schwierig... ![]() -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7170 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Die Zickzack-Linie wird dort anscheinend gerne misachtet. Um die Ecke rum, quasi an der Ausfahrt der Feuerwehrzufahrt, sieht es auch interessant aus ... |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1106 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51685 ![]() |
Da sitzt aber der Fahrer im PKW und hat evtl. nur zum telefonieren angehalten.
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10049 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Die Zickzack-Linie wird dort anscheinend gerne misachtet. Stimmt, tagsüber ständig.Es gibt zwar ettliche Parkplätze aussenrum aber trotzdem ist es Zufall einen freien zu finden. Gag am Rande: das Ordnungsamt residiert gerade gegenüber. Mag sein, dass da in der Mittagspause ein paar € für die Ortskasse reinkommen. -------------------- Wer bremst hat Angst
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7607 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Man wird ihnen im Fall der Fälle schuldhaftes Handeln vorwerfen, wenn sie das Parken in der Feuerwehrzufahrt konsequent nur mit einem (zu) niedrigen Verwarngeld ahnden statt konsequent abzuschleppen....
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Solange nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird, was die Kommune niemals tun wird, zahlt's ja die Kommune und nicht der Mitarbeiter.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 650 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79801 ![]() |
Mit dem Schilderwald dort könnte man aber mehrere Threads hier füllen.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:34 |