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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 801 Beigetreten: 25.03.2008 Wohnort: Trebbichau a.d.Fuhne Mitglieds-Nr.: 40970 ![]() |
Darf man auf einem Kupplungsträger für Fahrräder einen E-Scooter transportieren, wenn man die Halterung dem endsprechend modifiziert hat? Oder hat das Teil nur Zulassung für Fahrräder? Danke! Gruß Hans |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 197 Beigetreten: 19.05.2015 Wohnort: Stadt der Moderne Mitglieds-Nr.: 76248 ![]() |
Wenn Du
- die Räder in der Schiene gut befestigt bekommst, - der Greifer das Gefährt halten und ein Gurt das Ganze sichern kann, - der Träger das Scootergewicht tragen darf und - der beladene Träger höchstens so schwer ist, wie die Stützlast der Kupplung spricht nichts dagegen. Wiederholtes Kennzeichen, Beleuchtung etc., analog zum Fahrradtransport, vorausgesetzt. Ich zum Beispiel habe an meinem Träger die originalen Radschienen gegen Längere ausgetauscht, weil das Stufentandem einen geringfügig größeren Radstand als ein "normales" Fahrrad besitzt. Hat bisher auch noch niemand kritisiert. Selbst, wenn ich mit dem Träger Einzelfahrräder transportierte. -------------------- Tadeln ist leicht, deshalb versuchen sich so viele darin.
Mit Verstand loben ist schwer, darum tun es so wenige. (Anselm Feuerbach) C the unseen! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:49 |