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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 485 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 ![]() |
![]() (Wilhelm-Bertelsmann-Str. in Bielefeld, auf Streetview noch leicht abweichende Markierung) Dem ersten Anschein nach, war dieser Straßenteil wohl als Radweg gedacht (Indizien: Schutzstreifen und Hochbord-Radwege münden in ihn ein, rote Farbe). Allerdings steht weder irgendwo im Verlauf ein Z. 237 oder 241, noch finden sich irgendwo Radverkehrspiktogramme. Was meint ihr, würde dies im gerichtlichen Streitfall wohl eher als Radweg oder als Seitenstreifen angesehen? Das Fahren mit Motorrädern darauf wäre in beiden Fällen unzulässig, aber im Fall Radweg wäre es (leider) deutlich billiger und punktfrei, anders als wenn es ein Seitenstreifen wäre. Bonus: Bei Dunkelheit ist die rote Farbe im orangenen Licht der Straßenbeleuchtung schlecht von der grauen Fahrbahn zu unterscheiden. Mangels Schildern und Piktogrammen liegt es also nahe, dass KFz.-Fahrende es für einen Seitenstreifen halten und darauf halten oder parken könnten. Auch wäre das im Falle eines Seitenstreifens gar kein Verstoß (es sei denn, man geht davon aus, dass das Fahrzeug dabei nicht in die Fahrbahn hineinragen darf). |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1017 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 ![]() |
Im gezeigten Straßenabschnitt gibt es allerdings einen gepflasterten Parkstreifen.
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 485 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 ![]() |
Korrekt, das habe ich mehr oder weniger bewusst unerwähnt gelassen. Es sieht also so aus, als handele es sich bei dem Streifen, auf dem das Motorrad fährt und dem Parksteifen daneben um zwei verschiedene Straßenteile, welcher Art auch immer. Allerdings gibt es definitiv weder Piktogramme noch Beschilderung, so dass ein irgendwie gearteter Radweg eigentlich ausscheiden müsste.
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7879 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Es sieht also so aus, als handele es sich bei dem Streifen, auf dem das Motorrad fährt und dem Parksteifen daneben um zwei verschiedene Straßenteile, welcher Art auch immer. Allerdings gibt es definitiv weder Piktogramme noch Beschilderung, so dass ein irgendwie gearteter Radweg eigentlich ausscheiden müsste. Ich vermute mal stark, dass das Dingenskirchen die Anforderungen an einen Radfahrstreifen bei weitem nicht erreicht (Dooring?!?), so dass eine juristisch sattelfeste Benutzungspflicht nicht beschildert werden durfte (oder vor Gericht zuückgenommen werden musste), man aber mit roter Farbe eine moralische Pflicht erzeugen will, damit wegen durchgezogener Linie Autos ungstraft mit < 1,5 vorbeiziehen können ... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:50 |