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> (Sonstiger) Radweg oder Seitenstreifen?, zum schnelleren vorankommen mit Motorrad benutzt
WurstCase
Beitrag 28.03.2025, 15:19
Beitrag #1


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Dieser Verkehrsteilnehmer nutzt den mit Z. 295 abgetrennten rechten Straßenteil zum Zwecke des schnelleren Vorankommens, indem er darauf rechts an den wartenden Fahrzeugen vorbeifährt.


(Wilhelm-Bertelsmann-Str. in Bielefeld, auf Streetview noch leicht abweichende Markierung)

Dem ersten Anschein nach, war dieser Straßenteil wohl als Radweg gedacht (Indizien: Schutzstreifen und Hochbord-Radwege münden in ihn ein, rote Farbe). Allerdings steht weder irgendwo im Verlauf ein Z. 237 oder 241, noch finden sich irgendwo Radverkehrspiktogramme. Was meint ihr, würde dies im gerichtlichen Streitfall wohl eher als Radweg oder als Seitenstreifen angesehen? Das Fahren mit Motorrädern darauf wäre in beiden Fällen unzulässig, aber im Fall Radweg wäre es (leider) deutlich billiger und punktfrei, anders als wenn es ein Seitenstreifen wäre.

Bonus: Bei Dunkelheit ist die rote Farbe im orangenen Licht der Straßenbeleuchtung schlecht von der grauen Fahrbahn zu unterscheiden. Mangels Schildern und Piktogrammen liegt es also nahe, dass KFz.-Fahrende es für einen Seitenstreifen halten und darauf halten oder parken könnten. Auch wäre das im Falle eines Seitenstreifens gar kein Verstoß (es sei denn, man geht davon aus, dass das Fahrzeug dabei nicht in die Fahrbahn hineinragen darf).
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mkossmann
Beitrag 29.03.2025, 07:05
Beitrag #2


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Im gezeigten Straßenabschnitt gibt es allerdings einen gepflasterten Parkstreifen.
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WurstCase
Beitrag 10.04.2025, 18:45
Beitrag #3


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Korrekt, das habe ich mehr oder weniger bewusst unerwähnt gelassen. Es sieht also so aus, als handele es sich bei dem Streifen, auf dem das Motorrad fährt und dem Parksteifen daneben um zwei verschiedene Straßenteile, welcher Art auch immer. Allerdings gibt es definitiv weder Piktogramme noch Beschilderung, so dass ein irgendwie gearteter Radweg eigentlich ausscheiden müsste.
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Mueck
Beitrag 10.04.2025, 21:24
Beitrag #4


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Zitat (WurstCase @ 10.04.2025, 19:45) *
Es sieht also so aus, als handele es sich bei dem Streifen, auf dem das Motorrad fährt und dem Parksteifen daneben um zwei verschiedene Straßenteile, welcher Art auch immer. Allerdings gibt es definitiv weder Piktogramme noch Beschilderung, so dass ein irgendwie gearteter Radweg eigentlich ausscheiden müsste.
Ich vermute mal stark, dass das Dingenskirchen die Anforderungen an einen Radfahrstreifen bei weitem nicht erreicht (Dooring?!?), so dass eine juristisch sattelfeste Benutzungspflicht nicht beschildert werden durfte (oder vor Gericht zuückgenommen werden musste), man aber mit roter Farbe eine moralische Pflicht erzeugen will, damit wegen durchgezogener Linie Autos ungstraft mit < 1,5 vorbeiziehen können ...
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