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Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 21.05.2016 Mitglieds-Nr.: 78867 ![]() |
gestern hatte ich eine Situation, die ich in mittlerweile 43 Jahren Autofahren noch nicht hatte. Ich kam an einen Bahnübergang, an dem ich sechs Gleise queren wollte (zwei zweigleisige Hauptstrecken und zwei Gleise, auf denen nur rangiert wird). Der Bahnübergang ist technisch gesichert mit LZA gelb/rot und Vollschranke. Die LZA zeigte rotes Licht, die Schranken waren alle offen. Es waren einige Personen in oranger Warnkleidung vor Ort. Es stellte sich heraus, dass zwei davon die Aufgabe hatten, den Bahnübergang zu sichern, indem sie Flatterband über die Straße spannten. Wenn ein Zug oder mehrere Züge durchgefahren waren, machten sie zwar das Flatterband beiseite, aber das rote Licht leuchtete weiterhin. Polizei war nicht vor Ort. Ich rief über Notruf die Polizei an, aber meinem Eindruck nach war man ziemlich unwillig ob dieser Situation. Mein Gesprächspartner meinte, er werde den Fall weiterleiten. Ich hatte die Notrufnummer (und nicht die Allerweltsnummer der Dienststelle) gewählt, weil ich es für dringend erforderlich hielt, dass die Polizei hier die Verkehrsregelung übernimmt. Als ich an erster Stelle am Bahnübergang war, sollte ich über den Bahnübergang fahren. Aufgrund des Rotlichts weigerte ich mich. Der Mitarbeiter sagte, der Bahnübergang sei gestört und ich könne fahren. Meine Gegenfrage war, ob er Polizist ist. Das verneinte er. Also blieb ich an der Haltelinie stehen, natürlich zum Ärger der dahinter befindlichen Fahrzeugführer. Nach wenigen Minuten ging das Rotlicht aus und ich nutzte diese Situation sofort, um den Bahnübergang zu queren. Wie hättet ihr euch verhalten? Gruß ulsi |
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7607 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Im Zweifelsfall:
Drehen und einen anderen Weg suchen. ![]() |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10954 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Weißt du nicht, dass eine Warnweste DIE Uniform schlechthin ist und absolute Autorität verleiht?
![]() Ich stand auch vor einiger Zeit nachts auf einem Brückensperrwerk vor einer geschlossenen Schranke mit roter Ampel, die natürlich dem Lkw galten, der hinter mir auch die für Lkw gesperrte Brücke überqueren wollte. Ein Warnbewesteter öffnete die Schranke und winkte mich über die rote Ampel, und da ich gerade keine Wattestäbchen dabei hatte bin ich dann voll über die rote Ampel gefahren. Theorie und Praxis eben. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Wie hättet ihr euch verhalten? Eigentlich hast Du alles richtig gemacht! Das blöde Wort "eigentlich" habe ich bewusst eingesetzt, da es andere Menschen anders sehen. Vor allem diejenigen, die direkt hinter Dir stehen. Wenn Bahnmitarbeiter eine Störung am Bahnübergang beseitigen wollen, dann sollen sie doch bitte zuerst die Lichtsignale abdecken, um Eindeutigkeit zu schaffen. Denn das von Dir erlebte Verhalten der Bahnmitarbeiter führt zur Ignoranz der Lichtzeichen. Schlussendlich zu Bahnübergangsunfällen. ...und daher kann ich in der Konsequenz das Verhalten der Polizei ebenfalls nicht nachvollziehen. |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5908 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Worauf bezog sich denn der "Unwille"? Dass du die falsche Nummer gewählt hast (welche wäre denn angemessen?) oder dass du überhaupt die Polzei belästigst, wo doch offensichtlich Regelungspersonal vor Ort war?
Dass Bahnmitarbeiter defekte Übergänge manuell regeln, ist ja nichts Ungewöhnliches. Haben diese nicht die Gleiche offizielle Funktion im Bahnkontext wie sonst die Polizei im Allgemeinen? Was ist denn das angemessene Verhalten, wenn man deren Maßnahmen für nicht kompetent hält? Ignorieren und nach gusto fahren oder Polizei als Kompetenzträger hinzuziehen? Im Grunde könnte/müsste man sich diese Frage schon viel früher stellen, selbst wenn die Regelung unauffällig erscheint: bei einer LZA verlasse ich mich vielleicht darauf, dass sie kein feindliches Grün zeigt. Warum nicht auch bei einem gelangweilten Bahnmitarbeiter (ohne irritierende LZA), dass er mich nur bei "freier Bahn" durchwinkt? Und was ändert daran eine rote Ampel, die auch bei polizeilicher Regelung nichts zu melden hätte? Schließlich findet die Regelung ja gerade deshalb statt, weil die LZA offensichtlich nicht die richtigen Signale zeigt. Anders gefragt: was mache ich denn, wenn mir die Regelung durch einen Polizisten verdächtig erscheint? Die Polizei anrufen und um einen vertrauenswürdigeren Kollegen bitten? -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Die Leute dürfen den BÜ sperren, das dürfte kaum umstritten sein. Sie dürfen Autofahrern allerdings keine Anweisungen erteilen und grundsätzlich auch nicht den Leuten erlauben, trotz Rot den BÜ zu queren.
ABER: Wenn eine Ampel defekt ist, darf sie mit der gebührenden Vorsicht ignoriert werden. Wenn einem nun jemand, der dem Anschein nach für die Sicherung des BÜ zuständig ist, erklärt, dass der BÜ defekt ist und man fahren könne, gilt bei einem BÜ-Rotlicht dasselbe. Dazu muss der Mitarbeiter kein Polizist sein, es genügt, dass er Kenntnis vom Defekt hat. Angesichts der wiederkehrenden Unfälle durch Fehler der Streckenposten tut man jedenfalls bei mehrgleisigen Strecken trotzdem gut daran, vorsichtig zu sein. Bedauerlich (aber auch typisch) ist hauptsächlich, dass niemand sich dazu berufen fühlt, den Fehler zu beheben und das Rotlicht abzudecken. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5908 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Das Rotlicht ist eigentlich gar nicht das Problem: wenn der Defekt als solcher erkannt wurde, ist nur die Frage, welche Ersatzlösung wie zu bewerten ist.
Ohne menschliche Regulierung haben dann wir im Prinzip einen ungesicherten Bahnübergang, den man als VT entsprechend vorsichtig überqueren dürfte (?), wobei die Bahn bei einem solchen Übergang dazu verpflichtet sein dürfte, diesen zu sichern oder zu sperren, aber keinesfalls ungesichert offen zu lassen. Wenn die Bahn nun das geforderte Sicherungspersonal vor Ort installiert, bleibt für den VT, der sich im Wesentlichen an der StVO orientiert, die Frage nach dessen Befugnissen. Laut §19(2) hat er dessen Haltsignale zu befolgen. Im Unterschied zur umfassenden Regelungsbefugnis der Polizei nach §36 scheint aber keine Positivregelung durch Bahnbedienstete vorgesehen zu sein. Heißt: ein Durchwinken kann ich als nett gemeinte Empfehlung betrachten, aber letztlich bin ich wie bei einem ungesicherten Bahnübergang auf mich allein gestellt, ob und wann ich mich zu fahren traue. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Darum wäre das Abdecken des falschen Rotsignal so wichtig. Sie befreit einen aus dem Dilemma, laut Signal nicht fahren zu dürfen, laut Personal aber schon. Ohne das Rotlicht bleibt nur das Personal und es ist keine Sanktion wegen des Rotlichts zu befürchten.
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#9
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 27.08.2024 Mitglieds-Nr.: 91981 ![]() |
Das ist ein nicht leichtes Thema. Das verhalten des TE kann ich nachvollziehen. Die Frage die ich mir stelle, was soll die Polizei machen? Ich kenn es von der Freiwilligen Feuerwehr; bei z.B. Hilfeleistungseinsätzen mit einem Zug, das betreten der Schienen ist so lange verboten, bis die Freigabe der Bahn bei der Leitstelle angekommen ist. (Menschenleben retten ist natürlich erlaubt, ich führe das jetzt nicht weiter aus) Grundsätzlich macht sich auch sofort; mit Sonderrechten; ein "Notfallmanager" der Bahn auf den Weg. Der weitere Ablauf ist mir nicht ganz geläufig, die Einsatzleitung wird dann in der Zwischenzeit durch nachrückende Kräfte vom Hauptamtlichen Personal übernommen. Ich denke das es bei der Polizei ähnlich ist; auf den "Gleisen" wird Garnichts geregelt. Ich meine die Polizei wird dann nichts anderes machen als die Straße zu sperren oder halt die Anweisungen des Bahnmitarbeiters wiederholen. Edit: Selbst wenn das Rotlicht abdeckt ist und der Bahnmitarbeiter fröhlich winkt bleibt die Frage: Darf er das? Oder ist man dann doch wieder auf sich alleine gestellt? |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5908 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Ohne das Rotlicht bleibt nur das Personal und es ist keine Sanktion wegen des Rotlichts zu befürchten. Ja, aber ich glaube, dass nicht mögliche Sanktionen im Vordergrund stehen (wegen wohl offensichtlicher Nichtigkeit einer defekten LZA), sondern die Sicherheit und die fragliche Weisungsbefugnis von Bahnmitarbeitern.-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10049 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Das ist ein nicht leichtes Thema. Doch, ist es.Wenn der offentsichtlich Bahnbedienstete mir signallisiert, dass ich durchfahren kann dann mach ich das. Kurz links/recht gucken, könnte ja sein, dass noch ein Saurier kreuzt und ab. 10 Sekunden später mach ich mir darüber keine Gedanken mehr -------------------- Wer bremst hat Angst
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21966 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
+1
-------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Beitrag
#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7879 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Wahrscheinlich wäre man bei der Bundespolizei auch an der kompetenteren Adresse als bei der 110.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Beitrag
#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5908 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Kompetenz ist das Eine, Zuständigkeit das Andere. Hätte die angerufene Polizeidienststelle ‒ egal welche man wählt ‒ nicht recht, wenn sie sagen würde: "Da steht doch schon ein Bahnmitarbeiter zur Regelung, warum sollen wir noch zusätzlich ausrücken?"? Immerhin ist die Regelung durch die Bahn auch in der StVO schon vorgesehen.
(Wenn einem der Bahnmitarbeiter nicht kompetent erscheint, sollte man vielleicht sogar eher bei der Bahn anrufen und einen Austausch einfordern.) -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Beitrag
#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Die Bundespolizei arbeitet oft mit der Bahn zusammen und hat daher dort Ansprechpartner, außerdem kennt sie den Bahnbetrieb.
Ich würde mich bei so einem Telefonat aber auch nie auf ein stressiges Gespräch einlassen. Wenn ich mich veräppelt fühle, notiere ich mir den Ansprechpartner und die Uhrzeit und lasse ihn wissen, dass es seine Entscheidung ist, und dass es unschön wäre, wenn aufgrund einer falschen Einschätzung ein Unfall geschieht. Der Mitarbeiter an der Leitung kann aber ja nun tatsächlich nicht das Rotlicht abdecken oder vorbeischauen, er kann wirklich nur den Anruf weitergeben. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:49 |