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> Trunkenheit am Steuer bei 2,2 Promille :(
corneliusrufus
Beitrag 14.07.2025, 13:47
Beitrag #151


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Dann sehe zu, dass die gewünschten Unterlagen zur StA kommen; die hätten dieser auch schon früher zugänglich gemacht werden können. Ansonsten eben Einspruch zum StB und hin zur HV.

Das Strafmaß hat u.a. die Aufgabe, für den nachhaltigen Erfolg einer notwendigen Verhaltensänderung zu sorgen, und zwar auch dann, wenn das Strafmaß nachträglich bspw. durch eine Sperrfristverkürzung reduziert werden könnte. Ebenso muss ein StB entsprechend wirken, da der korrektive Eindruck einer HV erspart bleibt.

Wenn Du Dein Leben ohne FE bisher organisiert hast, wirst Du diese nachfolgende Zeit ebenso schaffen. Dann ist dessen Schutzwirkung eben größer. Wer weiß, wofür das in Dir noch gut ist.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Q-Treiberin
Beitrag 14.07.2025, 15:18
Beitrag #152


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@marimba, wieviel Probleme möchtest Du wegen Deiner Ausdrucksweise eigentlich noch mit der Moderation bekommen? blink.gif



@Cleopatra88 viel Glück für einen „besseren“ Strafbefehl…. auch ich empfinde die Sperrfrist und auch die Tagessätze als extrem hoch.

Vielleicht hast Du Dich tatsächlich bei Deinen Telefonaten „um Kopf und Kragen“ geredet, das können wir nicht einschätzen da wir nicht dabei waren.


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Cleopatra88
Beitrag 14.07.2025, 15:46
Beitrag #153


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Also ganz offen: Für wie naiv haltet ihr mich eigentlich?
Keines meiner beiden (!) Telefonate drehte sich auch nur im Entferntesten um den Tathergang – und ich hätte mich hüten können, mich dazu zu äußern. Dass das rechtlich nicht zielführend ist, ist mir völlig klar. Das erste Gespräch war übrigens ein kurzes Telefonat mit dem Beamten, aus reiner Verunsicherung wegen der Pflichtverteidigung – mehr nicht. Kein Wort zur Tat, kein kritisches Detail.

Auch das heutige Gespräch lief auf völlig transparentem Weg: Der Amtsanwalt hatte mich selbst um Rückruf gebeten – ich hätte es mir ehrlich gesagt nicht herausgenommen, einfach so bei der Staatsanwaltschaft durchzuklingeln. Er las mir unaufgefordert den Strafbefehl vor und sagte von sich aus, dass ihm bis dato keinerlei Nachweise oder Maßnahmen meinerseits vorlagen. Es ging ausschließlich um mildernde Umstände, meine persönliche Entwicklung, meine Aufarbeitung.
Niemand hat versucht, mich auszuhorchen. Wäre das der Fall gewesen, hätte ich das Gespräch sofort beendet.

Ich finde es daher unfair – um nicht zu sagen: anmaßend – mir zu unterstellen, ich hätte mich durch diese Telefonate 'um Kopf und Kragen' geredet. Ich habe nicht vier Monate lang bei Behörden angerufen, sondern gezielt einmal höflich nach dem Verfahrensstand gefragt – und offenbar genau zum richtigen Zeitpunkt. Denn: Der Amtsanwalt lenkte ein, will den Strafbefehl zurückziehen und neu aufsetzen. Das war mit Sicherheit kein Nachteil.

Dass das Strafmaß ursprünglich so hoch angesetzt war, erstaunt mich selbst. Nach allem, was ich inzwischen herausfinden konnte, ist der zuständige Sachbearbeiter noch sehr jung (sogar jünger als ich) und hatte – so seine eigenen Worte – schlicht keine Kenntnis über meine bisherigen Maßnahmen. Im Raum steht nach wie vor 316.

Ich will hier niemandem zu nahe treten – aber ich bin weder jammernd noch unreflektiert. Ich habe mich meiner Verantwortung gestellt, aktiv an mir gearbeitet und meine Konsequenzen getragen. Dass mir nun – nach einem Gespräch mit offenem Austausch – eine realistischere Neubewertung zugesagt wurde, zeigt doch, dass ich eben nicht alles falsch gemacht habe.

Was mich wirklich irritiert: Monatelang hieß es hier, mein Fall sei ein Standardfall – kein Anwalt notwendig, Staatsanwaltschaft anschreiben lohne nicht. Jetzt plötzlich das Gegenteil?
Natürlich verstehe ich, dass der Ton im Internet oft rau ist. Aber einige Kommentare waren schlicht respektlos. Ich habe niemanden persönlich angegriffen, und ich denke, mein bisheriger Umgang war sachlich, höflich und reflektiert.

Trotz allem danke ich denjenigen, die hier konstruktiv mitgedacht und geholfen haben. Den weiteren Weg gehe ich nun im engen Austausch mit Verkehrspsychologe und Suchtberatung – statt mich in einem Forum öffentlich vorführen zu lassen.

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Uwe Mettmann
Beitrag 14.07.2025, 17:41
Beitrag #154


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@Alle

Ich finde die Vorwürfe, die jetzt Cleopatra88 etwas fehl am Platze. Mag sein, dass damals etwas Wahres dran war (ich kann das jetzt nicht beurteilen, denn mein Gedächtnis ist zu schlecht und alles nachlesen möchte ich nicht), aber es sind 4 Monate vergangen. Ihre Panik vom Anfang ist vorbei und sie hat an ihrem Problem und auch an sich gearbeitet.

Daher meine Bitte an euch, jetzt einen Schnitt zu machen und nach 4 Monaten alles neu zu bewerten und entsprechend eure Beiträge zu verfassen.


Gruß

Uwe
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MsTaxi
Beitrag 14.07.2025, 18:05
Beitrag #155


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Q-Treiberin
Beitrag 14.07.2025, 18:24
Beitrag #156


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Vielleicht kam mein Post mit dem „Kopf und Kragen“ reden falsch rüber, eigentlich war es als eine Aufmunterung gedacht sowohl gegen die Sperrfrist als auch die TS zu „kämpfen“….


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Cleopatra88
Beitrag 14.07.2025, 18:45
Beitrag #157


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Sollte der SB so bleiben, wie er aktuell ist, werde ich das auch tun. Danke für deine Nachricht.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 14.07.2025, 21:26
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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gruenerTeich
Beitrag 14.07.2025, 21:19
Beitrag #158


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Zitat (Cleopatra88 @ 14.07.2025, 13:16) *
Im Übrigen: Im Strafbefehl stehen aktuell 18 Monate, also doch - in Summe 22 Monate, aber danke für den Hinweis.



Dann ist das für eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt noch im Rahmen. Musst du (oder dein Verkehrstherapeut oder wer auch immer) selber wissen, ob eine Verkürzung dir die emotionale Belastung einer Hauptverhandlung wert ist. Es gibt auch nachträgliche Sperrfristverkürzung, z.B. wenn du die MPU bestanden hast.
Anwaltliche Beratung ist für dich angezeigt, wenn es in die Hauptverhandlung gehst. Denn das sage ich dir direkt: Ich habe den Eindruck, dass dich dieses Damoklesschwert sonst fertig macht, wenn du da keinen hast, der dir deine Ängste nimmt.

Es ist für mich auch anmaßend, wenn ich mir für dich die Zeit nehme und dir in mehreren Antworten auf mehreren Seiten dieses Threads erörtere, was du jetzt zu tun oder besser zu lassen hast und du mir dann vorwirfst, dass ich dich vorführen will. Das war jetzt mein letzter Beitrag für dich. Nimm ihn dir zu Herzen. "OMG, muss ich jetzt in Knast????" (so lasen sich deine Beiträge teilweise, siehe #57f.) ist alles andere als reflektiert.
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Cleopatra88
Beitrag 14.07.2025, 22:00
Beitrag #159


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Die Beiträge meinerseits waren überzogen, ich stand noch unter Schock. Bezüglich meiner Tat bin ich reflektiert.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 15.07.2025, 05:02
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Oiltron
Beitrag 14.07.2025, 22:10
Beitrag #160


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Zitat (Cleopatra88 @ 14.07.2025, 12:34) *
Ich habe zudem erklärt, dass ich alleinerziehend bin, geständig war, Reue zeige – und den Führerschein dringend wieder brauche (z. B. zur Betreuung meines Sohnes).


Interessante Argumentation, die ungefähr 98 % aller im Straßenverkehr erwischten Schnappsdrosseln zum Besten geben, wenn es darum geht, schnell und einfach den Lappen wiederzubekommen.

Optional kommt dann noch irgendwas mit "Ohne Führerschein sind Job, Haus, Frau etc... weg".

Mal schauen, ob das Gejammer Dir bei Deiner hohen Promillezahl irgendwie weiterhilft.

In 100 % der anderen Fälle war das eher nicht der Fall.
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MsTaxi
Beitrag 15.07.2025, 02:08
Beitrag #161


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Oiltron, du bist beleidigend. ranting.gif ranting.gif ranting.gif Das ist hoffentlich das letzte Mal, dass du dich hier so im Ton vergreifen.


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Cleopatra88
Beitrag 16.07.2025, 17:11
Beitrag #162


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Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen:

Ich hatte eben ein kurzes Beratungsgespräch mit einem sehr netten und - laut Rezensionen - kompetenten Anwalt: In meiner Stadt gibt es wohl 6 Amtsanwälte, die sich mit Verkehrsdelikten beschäftigen. Nach meinen Erzählungen konnte er den Anwalt, mit dem ich am Montag sprach, direkt benennen. Er sei dafür bekannt, alles sehr genau zu nehmen, aber auch kein Unmensch. Dass er sich am Montag die Zeit nahm und ein Telefonat mit mir führte, hat den Anwalt eben auch sehr verwundert aber er hat es als sehr positiv bewertet. O-Ton "Naja, der wird ja auch gemerkt haben, dass man sich ordentlich mit Ihnen unterhalten kann. Der hätte sicher nicht jedem angeboten, den Strafbefehl zurückzuziehen, da werden Sie schon Eindruck hinterlassen haben."

Wie die 22 Monate zu Stande kommen: Die Stadt in der ich wohne ist ein hartes Pflaster für Trunkenheitsfahrten. Es gelte wohl die Faustregel: BAK in Monaten ergibt die Sperrfrist. 2,03 Promille --> also knapp 22 Monate. Nur mit 1,2 Promille würde man 12 Monate erhalten.

Mit über 2 Promille - auch wenn es knapp ist - sind 15 Monate die absolute Untergrenze. Sprich, sollte er, wie er gesagt hat, die 5-7 Monate runtergehen (je nach eingereichten Nachweisen), dann wären wir bei 15 Monaten und es wäre laut Anwalt absolut in der Norm. Wir warten jetzt ab. Sollte es nach wie vor weit drüber sein, kann ich ihn immer noch kontaktieren.

Richtig Pech gehabt.
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Krystel887
Beitrag 17.07.2025, 10:35
Beitrag #163


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Zitat (Cleopatra88 @ 16.07.2025, 18:11) *
Richtig Pech gehabt.


Ne nicht Pech - zu tief ins Glas geschaut. Das ist das Problem.
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corneliusrufus
Beitrag 17.07.2025, 11:46
Beitrag #164


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Auch wenn es Betroffenen nicht passt, der Umfang des Strafmaßes und der Beschränkungen ist für später zugleich ein Schutz, den Vorfall nicht zu vergessen, nicht noch einmal so zu handeln, nicht nochmals mit einem bzw. einem derartigen Konsum zu beginnen. Das ist eben eine andere Sichtweise, sie ist nicht falsch. Damit oft wiederum kurzfristiger Vorteil gegen langfristigen Vorteil.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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abstinent
Beitrag 18.07.2025, 08:26
Beitrag #165


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Schönes Beispiel warum vielleicht doch ein Anwalt in einem Standardfall nicht schaden kann, wenn man eine Rechtsschutzversicherung oder die paar hundert Euro übrig hat. Die Unterlagen hätten dann vermutlich schon vorm Antrag vorgelegen und die Höhe nicht unerheblich beeinflusst.
Vermutlich wäre es auch von Anfang an für die Psyche der TEin besser gewesen, sprich es kümmert sich jemand bzw. es wäre zusätzlich noch jemand ansprechbar gewesen.

Und falls jetzt nicht irgendeine Überraschung die wir nicht kennen dazu geführt hat, sind die 22 Monate m. M. nach auch zu hart. Und jeder selbst Betroffene der das hier mit Thread so abtut kann ja mal überlegen, wie er so gute 8 Monate mehr Sperrfrist - "einfach so" - selbst empfunden hätte.

Wie ist die Baustelle Arbeitgeber informieren eigentlich ausgegangen?
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MsTaxi
Beitrag 18.07.2025, 13:36
Beitrag #166


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Was ich aktuell nicht verstehe... @Cleopatra hat unsere Ratschläge in juristischer Hinsicht ignoriert, das ist richtig, aber ihr immer noch das Delikt als solches vorzuhalten oder sie gar in beleidigender Weise einzuordnen, finde ich denn doch ein wenig... ähm... preiswert. Sie arbeitet offensichtlich an ihrer Aufarbeitung, dass sie mit ihrer auch in meinen Augen riskanten Handlungsweise Erfolg hatte, da sollte man ihr Glück wünschen, aber nicht rumknurren.


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Fußgänger.
Beitrag 22.07.2025, 11:38
Beitrag #167


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Zitat (Krystel887 @ 17.07.2025, 11:35) *
Zitat (Cleopatra88 @ 16.07.2025, 18:11) *
Richtig Pech gehabt.


Ne nicht Pech - zu tief ins Glas geschaut. Das ist das Problem.


Das zu tiefe ins Glas schauen steht außer Frage; dass Cleo jedoch ebenda wohnt, wo die Strafzumessung so hart angegangen wird, ist definitiv Pech. Einen Bezirk weiter wären es möglicherweise 12 - 15 Monate (gesamt). 7 -10 Monate Unterschied wegen ggf. ein paar Kilometern. Das kann man schon durchaus Pech nennen, finde ich.
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Cleopatra88
Beitrag 22.07.2025, 12:40
Beitrag #168


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Ein Update, für all diejenigen, die selbst betroffen sind und gerne wissen möchten, wie die Sache nun ausgegangen ist:

Heute ist es exakt 4 Monate her, dass ich das letzte Mal getrunken habe und auch Auto gefahren bin. Ich habe heute Morgen meine 2. Urinprobe abgegeben und soeben eine Mail des Amtsanwaltes erhalten:

Meine Kardinalfehler haben dazu geführt, dass er von 55 auf 45 Tagessätze herunterging und generell sehr (!) wohlwollend gerechnet hat. Von den (noch) 18 Monaten ist er auf (noch) 8 (!) Monate gegangen. Begründung: Ich habe ein sehr positives Nachtatverhalten gezeigt, was sich erheblich von den sonstigen Fällen unterscheidet --> 45 Tagessätze und 12 Monate Gesamtsperre.

Ich bin unheimlich glücklich und kann mein Glück noch gar nicht fassen. Dank des kurzen Telefonats habe ich das Bestmögliche für mich herausholen und ihn überzeugen können und mir bleibt eine Hauptverhandlung erspart. Ich bin stolz auf das, was ich die letzten 4 Monate geleistet habe und dankbar, dass die Justiz dies anerkannt. Es zeigt mir, dass ich auf dem richtigen Weg bin, den ich auch weiter verfolgen werde.

Heute wird gefeiert - mit meinem Sohn im Zoo.
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corneliusrufus
Beitrag 22.07.2025, 13:56
Beitrag #169


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Viel Spaß im Zoo! Ja, Du hast das Beste herausgeholt. Die Stichworte sind Nachtatverhalten und die Kommunikation darüber.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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TAK
Beitrag 22.07.2025, 14:01
Beitrag #170


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Das erreichte der letzten 4 Monate ist sicherlich richtig schön und ich hoffe, dass Dir das noch weiteren Auftrieb für die noch anstehenden 8 Monate geben wird... denn wenn diese 8 Monate daneben gehen, dann ist das Erreichte der vier Monate leider auch dahin... das als stetige Warnung und Motivation ;-)


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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Cleopatra88
Beitrag 31.07.2025, 19:32
Beitrag #171


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Nach 4,5 Monaten befand sich heute endlich der gelbe Brief im Briefkasten. Wie bereits angekündigt: noch 8 Monate und 45 Tagessätze. Vorgeworfen wird mir fahrlässige Trunkenheit, § 316. Bei der Bemessung der Sperrfrist hat er explizit darauf hingewiesen, dass er meine intensive Aufarbeitung sowie Auseinandersetzung mit den Ursachen für mein Verhalten - unter Inanspruchnahme professioneller Hilfe (Verkehrspsychologe) - berücksichtigt hat. Ich dürfte somit ab 28.03. wieder Auto fahren, meine AN-Nachweise laufen aber noch bis 11.04.

Ich kann also nur jedem, der selbst betroffen ist und auf meinen Thread stößt, dazu ermutigen, sofort - und nicht erst nach ein paar Monaten - mit der Aufarbeitung zu beginnen. Nicht nur für eine mildere Strafe sondern natürlich auch für die MPU und das weitere Leben.

Schönen Abend euch allen noch!
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DummerCityPanzer
Beitrag 01.08.2025, 11:56
Beitrag #172


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Klingt doch insgesamt sehr gut!

Jeder sollte nicht unbedingt deinen Weg einschlagen, man sollte dass nur tun wenn man sich im Klaren ist was man dem Gegenüber erzählen möchte und wie in deinem Fall sich auch schon entsprechend gekümmert haben, ohne dieses Gesamtpaket sieht die Lage vermutlich schlechter aus.

Wie mir von „Fachleuten” berichtet wurde kümmern sich sehr wenige um die Folgen ihrer Tat, es wird meistens erstmal abgewartet und nichts unternommen, viele können es auch einfach nicht.

Freut mich auf jeden Fall für Dich, die Frage der Fahreignung wurde aber nicht über den Strafbefehl geklärt?


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Nie kłam, kochanie!
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.08.2025 - 20:43