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Beitrag
#1
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 28.11.2020 Mitglieds-Nr.: 87644 ![]() |
am Wochenende parkte meine Frau im Wendehammer unserer Siedlung, so wie das dort immer gehandhabt wird, wenn keiner der Nachbarn eine Lieferung per LKW erwartet oder Mültonnen abgeholt werden. Normalerweise parkt ein Nachbar dort, wo der Seat meiner Frau parkte, da sich dieser ,,Parkplatz" direkt vor seinem Haus befindet. Dieser Nachbar meldete sich beim Ordnungsamt und schickte 2 Fotos, woraufhin mehrere Nachbarn, unter anderem auch wir ein Schreiben erhielten, dass wir weniger als 5m von einer Einmündung entfernt geparkt haben. So weit richtig und auf den Fotos auch ersichtlich. Es sind auch nur 10€ Verwarnungsgeld, mich stört jedoch der Umstand, dass jemand immer das Selbe macht und wir nur einmal (da wir sonst direkt vor unserem Haus parken) und er aus Wut dann alle denunziert. Ich schrieb dem Ordnungsamt daraufhin, dass ich gerne das Beweismittel sprich Foto sehen würde und bisher gab es noch zwei Mails, die ich anhaenge. Meine Frage ist nun: Es gibt keine Messung, niemand vom Ordnungsamt war da. Wie stehen die Chancen um die Zahlung drum rum zu kommen? Bitte keine Diskussion um Sinn oder Unsinn, gerne einfach eine Einschätzung zum Sachverhalt ![]() https://www.directupload.eu/file/d/8868/ppe59mp2_jpg.htm https://www.directupload.eu/file/d/8868/8a5pz4um_jpg.htm https://www.directupload.eu/file/d/8868/im7nghyc_jpg.htm https://www.directupload.eu/file/d/8868/lowwqg48_jpg.htm |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 650 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79801 ![]() |
Gering. Ist das eigentlich in einem verkehrsberuhigten Bereich?
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Der Vorwurf ist berechtigt und anhand der Bilder auch ausreichend belegt. In dem Wendehammer darf man nur am rechten Fahrbahnrand parken unter Einhaltung aller sonstigen Bestimmungen des §12 StVO.
Da nun die Schlacht eröffnet ist, kann auch der anzeigende Nachbar selber angezeigt werden, wenn er gegen benannten Paragraphen verstoßen sollte. Übrigens ist auch das Parken vor Parkbuchten verboten, wenn es die Benutzung derselben behindert, egal, ob dort Mülltonnen drin stehen oder nicht. Diese Einlassung gegenüber der Behörde war insofern nicht klug. Sollte es sich tatsächlich um einen VBB halten, gelten natürlich die Parkregelungen für VBB. Also Parken nur in dafür gekennzeichneten Flächen. Dagegen spricht aber der Tatvorwurf mit dem 5-Meter-Bereich. -------------------- |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Ja, der Vorwurf ist berechtigt.
Da kommt man nicht wirklich raus. Ist ja nennt, wenn Ihr nur so parkt an den Tagen, an denen keine Müllabfuhr kommt. Macht Ihr das auch an den Tagen, an denen der Nachbarn einen Rettungswagen braucht oder an denen es in der Nachbarschaft brennt? ![]() Das Ding ist ein Wendehammer, kein Parkplatz. Wenn Ihr zu viele Autos besitzt, dann schafft Euch bitte Parkmöglichkeiten auf Euren Grundstücken und steht nicht anderen Menschen widerrechtlich im Weg rum. Sorry, aber das musste jetzt raus! |
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Beitrag
#5
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 28.11.2020 Mitglieds-Nr.: 87644 ![]() |
Hab es jetzt überwiesen
![]() Von dem Wendehammer geht unsere Stichstraße mit 5 Häusern ab, inklusive des Hauses des anzeigenden Nachbarns, sowie das Haus seiner Mutter. Da derzeit größere Umbaumaßnahmen mit mehreren Handwerksbetrieben samt zugehörigen Fahrzeugen im Haus der Mutter stattfinden (auch am Wochenende ![]() |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 718 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 ![]() |
Ich würde vor allem sagen, nettes Ordnungsamt. Man könnte auch direkt einen Bußgeldbescheid drauß machen, dann wären es 38,50 €
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Dann sollte man die Handwerker dazu anhalten, immer eine ausreichend breite Fahrgasse von wenigstens 3,05m freizuhalten, falls mal @Tanker da durch muss. Dauerhaft eine wenn auch untergeordnete Fahrbahn zu blockieren geht ohne Genehmigung samt zugehöriger Verkehrsrechtlicher Anordnung bezüglich der Absperrmaßnahmen gar nicht.
Hier würde ggf. das Ordnungsam hilfreich unter die Arme greifen. Je nach Gemeinde. Die Samstagarbeit wäre vielleicht für den Zoll interessant. -------------------- |
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Beitrag
#8
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 28.11.2020 Mitglieds-Nr.: 87644 ![]() |
Alles zu viel Aufwand für 10 Euro, achten demnächst einfach auf die 5 Meter Abstand und gut ist. Keine Lust jetzt Gleiches mit Gleichem zu vergelten
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Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Fünf Meter Abstand zu was?
Aus den zwei Bildchen, die Du gepostet hast, sehe ich keine Einmündung, zu der fünf Meter Abstand eingehalten werden müssen. Ich sehe lediglich eine Aufweitung der Straße zu einem Wendehammer. Was dort allerdings gilt: §12 StVO, es ist zum Parken an den rechte Fahrbahnrand zu fahren. Die beiden weißen Fahrzeuge stehen nicht am rechten Fahrbahnrand Beim schwarzen Fahrzeug überlege ich, ob er das Benutzen einer (für ihn zu kurzen) Parkfläche verhindert. Das ist ebenfalls bußgeldbewehrt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:10 |