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> Parkverstoß
tj220890
Beitrag 24.03.2025, 11:54
Beitrag #1


Neuling
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Liebe Leute,
am Wochenende parkte meine Frau im Wendehammer unserer Siedlung, so wie das dort immer gehandhabt wird, wenn keiner der Nachbarn eine Lieferung per LKW erwartet oder Mültonnen abgeholt werden. Normalerweise parkt ein Nachbar dort, wo der Seat meiner Frau parkte, da sich dieser ,,Parkplatz" direkt vor seinem Haus befindet.
Dieser Nachbar meldete sich beim Ordnungsamt und schickte 2 Fotos, woraufhin mehrere Nachbarn, unter anderem auch wir ein Schreiben erhielten, dass wir weniger als 5m von einer Einmündung entfernt geparkt haben.
So weit richtig und auf den Fotos auch ersichtlich. Es sind auch nur 10€ Verwarnungsgeld, mich stört jedoch der Umstand, dass jemand immer das Selbe macht und wir nur einmal (da wir sonst direkt vor unserem Haus parken) und er aus Wut dann alle denunziert.

Ich schrieb dem Ordnungsamt daraufhin, dass ich gerne das Beweismittel sprich Foto sehen würde und bisher gab es noch zwei Mails, die ich anhaenge.

Meine Frage ist nun: Es gibt keine Messung, niemand vom Ordnungsamt war da. Wie stehen die Chancen um die Zahlung drum rum zu kommen?
Bitte keine Diskussion um Sinn oder Unsinn, gerne einfach eine Einschätzung zum Sachverhalt smile.gif

https://www.directupload.eu/file/d/8868/ppe59mp2_jpg.htm
https://www.directupload.eu/file/d/8868/8a5pz4um_jpg.htm
https://www.directupload.eu/file/d/8868/im7nghyc_jpg.htm
https://www.directupload.eu/file/d/8868/lowwqg48_jpg.htm
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bicionado
Beitrag 24.03.2025, 12:27
Beitrag #2


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Gering. Ist das eigentlich in einem verkehrsberuhigten Bereich?
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Explosiv
Beitrag 24.03.2025, 12:42
Beitrag #3


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Der Vorwurf ist berechtigt und anhand der Bilder auch ausreichend belegt. In dem Wendehammer darf man nur am rechten Fahrbahnrand parken unter Einhaltung aller sonstigen Bestimmungen des §12 StVO.
Da nun die Schlacht eröffnet ist, kann auch der anzeigende Nachbar selber angezeigt werden, wenn er gegen benannten Paragraphen verstoßen sollte.
Übrigens ist auch das Parken vor Parkbuchten verboten, wenn es die Benutzung derselben behindert, egal, ob dort Mülltonnen drin stehen oder nicht. Diese Einlassung gegenüber der Behörde war insofern nicht klug.

Sollte es sich tatsächlich um einen VBB halten, gelten natürlich die Parkregelungen für VBB. Also Parken nur in dafür gekennzeichneten Flächen. Dagegen spricht aber der Tatvorwurf mit dem 5-Meter-Bereich.


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ulm
Beitrag 24.03.2025, 13:00
Beitrag #4


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Ja, der Vorwurf ist berechtigt.
Da kommt man nicht wirklich raus.

Ist ja nennt, wenn Ihr nur so parkt an den Tagen, an denen keine Müllabfuhr kommt.
Macht Ihr das auch an den Tagen, an denen der Nachbarn einen Rettungswagen braucht oder an denen es in der Nachbarschaft brennt? think.gif
Das Ding ist ein Wendehammer, kein Parkplatz.
Wenn Ihr zu viele Autos besitzt, dann schafft Euch bitte Parkmöglichkeiten auf Euren Grundstücken und steht nicht anderen Menschen widerrechtlich im Weg rum.
Sorry, aber das musste jetzt raus!
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tj220890
Beitrag 24.03.2025, 13:29
Beitrag #5


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Hab es jetzt überwiesen smile.gif

Von dem Wendehammer geht unsere Stichstraße mit 5 Häusern ab, inklusive des Hauses des anzeigenden Nachbarns, sowie das Haus seiner Mutter. Da derzeit größere Umbaumaßnahmen mit mehreren Handwerksbetrieben samt zugehörigen Fahrzeugen im Haus der Mutter stattfinden (auch am Wochenende wink.gif ) und in der Stichstraße Baumaterialien gelagert werden, ging die Tendenz halt dazu nicht vor dem Haus sondern im Wendehammer zu parken, wenn man bald wieder los muss. Sonst müssen die Handwerker nämlich immer erst gerufen werden um das Auto umzuparken. Eigentlich im Sinne des Anzeigenden aber naja. Dass das eigene Auto grundsätzlich im Wendehammer steht, darüber kann man bei sich selbst ja Hinwegsehen...
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random
Beitrag 24.03.2025, 14:03
Beitrag #6


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Ich würde vor allem sagen, nettes Ordnungsamt. Man könnte auch direkt einen Bußgeldbescheid drauß machen, dann wären es 38,50 €
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Explosiv
Beitrag 24.03.2025, 14:46
Beitrag #7


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Dann sollte man die Handwerker dazu anhalten, immer eine ausreichend breite Fahrgasse von wenigstens 3,05m freizuhalten, falls mal @Tanker da durch muss. Dauerhaft eine wenn auch untergeordnete Fahrbahn zu blockieren geht ohne Genehmigung samt zugehöriger Verkehrsrechtlicher Anordnung bezüglich der Absperrmaßnahmen gar nicht.
Hier würde ggf. das Ordnungsam hilfreich unter die Arme greifen. Je nach Gemeinde. Die Samstagarbeit wäre vielleicht für den Zoll interessant.


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tj220890
Beitrag 24.03.2025, 22:32
Beitrag #8


Neuling
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Alles zu viel Aufwand für 10 Euro, achten demnächst einfach auf die 5 Meter Abstand und gut ist. Keine Lust jetzt Gleiches mit Gleichem zu vergelten
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ulm
Beitrag 24.03.2025, 22:38
Beitrag #9


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Fünf Meter Abstand zu was?
Aus den zwei Bildchen, die Du gepostet hast, sehe ich keine Einmündung, zu der fünf Meter Abstand eingehalten werden müssen. Ich sehe lediglich eine Aufweitung der Straße zu einem Wendehammer.

Was dort allerdings gilt:
§12 StVO, es ist zum Parken an den rechte Fahrbahnrand zu fahren.
Die beiden weißen Fahrzeuge stehen nicht am rechten Fahrbahnrand
Beim schwarzen Fahrzeug überlege ich, ob er das Benutzen einer (für ihn zu kurzen) Parkfläche verhindert. Das ist ebenfalls bußgeldbewehrt.
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