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> Blech und Klebeband - als Anordnung gleichwertig?
NeonOrange
Beitrag 23.03.2025, 17:55
Beitrag #1


Neuling


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Moin,
ohne lange Vorrede direkt zur Sache: Ist ein orangenes Klebeband einem klassischen Verbotsschild gleichgestellt?

Der konkrete Sachverhalt: An einem Sonntag im März am Spätnachmittag habe ich mein Fahrzeug auf einem Bewohnerparkplatz abgestellt (gültiger Parkausweis vorhanden) – quasi auf dem vorletzten freien Platz in der Bucht für ca. 20 Fahrzeuge. Alles wie immer.
Bei einer Runde Frischlufttanken vor der Arbeit am Donnerstagmorgen gegen 7:00 ist mir zwar aufgefallen, dass die Stadt so ziemlich alle verfügbaren Abschleppfahrzeuge zusammengetrommelt zu haben schien und im großen Stil Fahrzeuge verfrachtete...den Kausalzusammenhang zu meinem Fahrzeug habe ich jedoch nicht gezogen. Am Spätnachmittag sollte es zum Einkaufen gehen. Die Überraschung: Barken statt Parken.

Soviel zur Vorgeschichte. Die herkömmlichen Verbotsschilder waren wohl aus. Lediglich eine Baustellenbeschilderung lag unmotiviert in einer Ecke des Bereichs auf dem Boden herum. Man hat es sich im Zeitraum zwischen Montag und Donnerstag einfach gemacht und die vorhandene Beschilderung mittels Neonorangenem Klebeband aufgehoben. Ein Verweis auf anstehende Bauarbeiten findet sich nicht. Ebensowenig wie das klassische Halteverbot. Das Tape scheint die Stadt als ausreichende Begründung anzusehen um ein Verwarngeld von 15 Euro in Verbindung mit Abschleppkosten in Höhe von 232,22 festzusetzen. Ich weiß nicht so recht, was ich davon halten soll. Würde es doch bedeuten, dass es nur eine Rolle Neonorange für 15 Euronen benötigt um quasi jedes Verkehrszeichen auszuhebeln und neuen Parkraum in Hülle und Fülle über Nacht aus dem Nichts zu generieren….
Der Vollständigkeit halber: Die Parkbuchten ziehen sich einmal um den Platz herum. An anderer Stelle wurde nur ein Teilbereich gesperrt. Das passierte auf die herkömmliche Weise mittels Verbotsbeschilderung.

Vorwurf:

Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen (da Kennzeichnung zwischen Montag und Donnerstag durch Klebeband aufgehoben wurden) und behinderten Asphaltierungsarbeiten

Unter dem Wischer klebte nur das Zettelchen mit den 15€. Gerade bin ich ziemlich froh, nicht vor 10 Tagen (so lange hat man für die offizielle Post benötigt) den Betrag einfach überwiesen zu haben…
Wie schätzt die Runde hier die Sache ein? Fällt jemand eine Referenz ein? Sind Klebeband und Blech wider meiner Hoffnung in diesem Fall tatsächlich gleichgestellt?

Grundsätzlich frage ich auch warum das Ordnungsamt mich am betreffenden Donnerstag nicht angerufen hat. Dank des Parkausweises wäre die Nummer in kürzester Zeit Verfügbar gewesen. Aber das wäre wohl doch zu einfach gewesen...

Beste Grüße



Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 23.03.2025, 18:01
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ulm
Beitrag 23.03.2025, 18:06
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Wo stand denn Dein Fahrzeug?

Die Rechtsprechung hat sich bei drei Tagen eingependelt. In diesem Zeitraum muss man nach seinem Fahrzeug schauen, ob das Parken verboten wurde.

Das Klebeband ist zwar rechtlich zulässig, um Verkehrszeichen ungültig zu machen, entspricht aber schon lange nicht mehr dem Stand der Technik.
Daher halte ich es für möglich, dass es auch weitere Mängel gab, die die Maßnahme angreifbar machen könnten. Konjunktiv.

Die Frage ist halt, ob Du schlechtem Geld gutes Geld hinterherwerfen willst.
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dopero
Beitrag 23.03.2025, 18:35
Beitrag #3


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Verstehe die Aktion nicht wirklich.
Zeichen 325.1 erlaubt das Parken in gekennzeichneten Flächen. Bilde mir ein im Foto entsprechend weiße Markierungen zu sehen.
Hier wird dann durch zusätzliche Zeichen 314 plus Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis“ der Kreis der Parkberechtigten eingeschränkt.
Macht man die zusätzliche Beschilderung ungültig, gilt doch wieder die allgemeine Erlaubnis aus 325.1.

Oder habe ich da einen Fehler in meinem Gedankengang?
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ulm
Beitrag 23.03.2025, 19:19
Beitrag #4


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Och menno!
Warum prescht Du denn mit solchen Gedanken voraus? whistling.gif
Genau deswegen habe ich ja gefragt, wo das Fahrzeug geparkt war. Da, wo das Kopfsteinpflaster ist, wird ja wohl eher nicht in den Fugen asphaltiert worden sein.
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Rhein-Main
Beitrag 23.03.2025, 22:32
Beitrag #5


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Wo stand das Fahrzeug denn genau? Stand es auf der rechten Seite, wo das abgedeckte Motorrad steht oder stand es gegenüberliegend auf der linken Seite, wo die Abfall-/Glascontainer stehen?

Falls das Fahrzeug auf dem Bereich links (also dem irgendwann einmal als sehr breiten Gehweg angelegten Straßenteil) stand, dann stellt sich die Frage, ob es dort, zusätzlich zum blauen Park-Schild auch weiße Markierungen auf dem Boden gibt, die das Parken erlauben oder die Parkflächen kennzeichnen.

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NeonOrange
Beitrag 24.03.2025, 15:13
Beitrag #6


Neuling


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Moin zusammen,
vielen Dank für die schnelle Resonanz! Das Auto stand neben dem Glascontainer. Meiner Meinung nach waren da auch Markierungen vorhanden, wenn auch nahezu nicht mehr erkennbar. Ein Bild von vor der Asphaltierung gibt es nicht. Zum Zeitpunkt meines Bildes war die Fläche bereits abgezogen. Alle vergleichbaren Flächen im Umfeld weisen die klassischen weißen Parkplatzmarkierungen auf. Die Flächen sind durch die Tiefborde klar vom Straßenraum abgegrenzt.

Heute früh habe ich mit den beiden zuständigen Stellen bei der Stadt telefoniert. Es wird immer diffuser.

• Einig sind sich Bußgeldstelle und Ordnungsamt darin ein Foto mit Halteverbotsschild vorliegen zu haben.
• Ein Aufstellprotokoll liegt jedoch keiner der beiden Stellen vor. (Oder wurde noch nicht eingepflegt.)
• Das Zettelchen hinter dem Wischer und die Tatvorwürfe in den Bescheiden sind deckungsgleich und entsprechen am ehesten der von mir vorgefundenen Situation.

Der Herr von der Bußgeldstelle meinte nur ganz lapidar, er würde den Tatvorwurf halt jetzt im System anpassen und mir eine neue Verwarnung zukommen lassen, die dann aber die Form eines Bußgeldbescheides hätte und entsprechend teurer würde.
Daraufhin habe ich aufgrund der Differenzen in der Sachlage um Einsicht in die Unterlagen (Aufstellungsprotokoll und Lichtbilder) gebeten. Das wurde abgelehnt. Man würde mir ein aussagekräftiges Protokoll postalisch zukommen lassen. Das würde aber noch ein paar Wochen dauern. Es ließe sich gegenwärtig nicht nachvollziehen warum die Kollegin vor Ort einen „offensichtlich falschen“ Tatvorwurf aufgenommen hätte…Ich kann nur vermuten, dass man zwei Verbotsschilder bestellte, diese für ein kurzes Foto aufgestellt hat, um sie dann 50m entfernt auf der anderen Platzseite wiederholt einzusetzen und dort stehen zu lassen. Leider dürfte die Nachweisführung eher schwierig sein.

Die Dame vom Ordnungsamt war deutlich zugänglicher und hat mir empfohlen den Sachverhalt in der Anhörung schriftlich darzulegen. Und ist von sich aus auf die Kennzeichnung der Parkflächen zu sprechen gekommen...

Beide Stellen bekommen jetzt eine kurze Verschriftlichung der allgemeinen Unklarheit mit Bitte um Zusendung von Aufstellprotokoll und den Lichtbildern. Bin gespannt was dabei heraus kommt.

Grüße

Hier stand das Fahrzeug:
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Selbe Asphaltierungsmaßnahme, 50m weiter. Hier stehen am Abschlepptag Schilder:
Angehängte Datei  50m_weiter.jpg ( 434.48KB ) Anzahl der Downloads: 20


Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 24.03.2025, 15:34
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ulm
Beitrag 24.03.2025, 15:41
Beitrag #7


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Zitat (NeonOrange @ 24.03.2025, 15:13) *
• Einig sind sich Bußgeldstelle und Ordnungsamt darin ein Foto mit Halteverbotsschild vorliegen zu haben.
• Ein Aufstellprotokoll liegt jedoch keiner der beiden Stellen vor. (Oder wurde noch nicht eingepflegt.)

Naja, die Bußgeldstelle muss spätestens dem Richter ihre Beweise vorlegen. Wobei auch eine Zeugenaussage ein Beweis ist, ein Foto ist nicht zwingend notwendig.

Zitat (NeonOrange @ 24.03.2025, 15:13) *
Der Herr von der Bußgeldstelle meinte nur ganz lapidar, er würde den Tatvorwurf halt jetzt im System anpassen und mir eine neue Verwarnung zukommen lassen, die dann aber die Form eines Bußgeldbescheides hätte und entsprechend teurer würde.

Der falsche Tatvorwurf ist ein "heilbarer Fehler", von seinem Blickwinkel aus also ein vollkommen korrektes Vorgehen.

Zitat (NeonOrange @ 24.03.2025, 15:13) *
Daraufhin habe ich aufgrund der Differenzen in der Sachlage um Einsicht in die Unterlagen (Aufstellungsprotokoll und Lichtbilder) gebeten. Das wurde abgelehnt. Man würde mir ein aussagekräftiges Protokoll postalisch zukommen lassen. Das würde aber noch ein paar Wochen dauern.

Naja, dann brauchen alle Beteiligten Geduld.

Zitat (NeonOrange @ 24.03.2025, 15:13) *
Ich kann nur vermuten, dass man zwei Verbotsschilder bestellte, diese für ein kurzes Foto aufgestellt hat, um sie dann 50m entfernt auf der anderen Platzseite wiederholt einzusetzen und dort stehen zu lassen. Leider dürfte die Nachweisführung eher schwierig sein.

Wenn Du solche Verschwörungstheorien zum Besten gibst, fällt es mir schwer, Dich ernst zu nehmen.

Zitat (NeonOrange @ 24.03.2025, 15:13) *
Leider dürfte die Nachweisführung eher schwierig sein.

Was sagen denn die Nachbarn, die ihr Auto regelmäßiger nutzen. Haben diese die Haltverbotschilder gesehen?
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F117
Beitrag 24.03.2025, 21:34
Beitrag #8


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Gibt es ein Google-Maps-Bild, auf dem die (ehemaligen) Markierungen erkennbar sind?


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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NeonOrange
Beitrag 25.03.2025, 20:31
Beitrag #9


Neuling


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Moinmoin,
"Wenn Du solche Verschwörungstheorien zum Besten gibst, fällt es mir schwer, Dich ernst zu nehmen"... natürlich hast Du recht. Ordne das bitte Irgendwo zwischen unzulässige Mutmaßung und Sarkasmus ein...Habe den hier vergessen wink.gif ...Finde es halt nur ungewöhnlich, dass jemand im Büro hinterher mehr sieht als die Person, die den Sachverhalt vor Ort mit eigenen Augen aufgenommen hat. Und die Kompentenzen dieser Fachkraft ohne viel aufhebens in Frage stellt. Fehler passieren hier wie dort. Und um Klarstellung zu bitten dürfte nicht verkehrt sein - bin tatsächlich eher neugierig wie die Dinge hier zusammengehen! Hier gibt es Schilder, dort nicht. Hier eine Beurteilung, die 14 Tage nach Eintreten eines Tatbestandes anhand einer Fotografie getroffen wird, dort eine Beurteilung, die zum Zeitpunkt des Tatbestandes vor Ort im Raum getroffen wurde. Dazwischen eine Differenz.

Unabhängig davon hast Du auch in Sachen gutes&schlechtes Geld recht, Ulm. Es macht wenig Sinn hier weiterzugehen. Der Ball liegt gewissermaßen bei mir. Und ich war am betreffenden Montag nicht beim Fahrzeug. Kontakt zu den anderen Fahrzeughaltern herzustellen ist nicht möglich - eher "Laufkundschaft" dort. Schätze da ergeben sich am Ende wenig Spielräume.

Auf jeden Fall Danke euch Dreien!



Zitat (F117 @ 24.03.2025, 21:34) *
Gibt es ein Google-Maps-Bild, auf dem die (ehemaligen) Markierungen erkennbar sind?


Streetview und maps und meinen Telefonspeicher habe ich gecheckt - negativ. Maps ist zu unscharf, bei Streetview lässt sich was erahnen, aber eher Kaffeesatzleserei... Bei Mappilary ist ein Radfahrer dort lang. Der hat aber leider den Gehweg genommen. Asphalt rollt halt besser als Kopfsteinpflaster wink.gif
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Explosiv
Beitrag 26.03.2025, 07:11
Beitrag #10


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Es wird seitens der Behörde wohl nicht mehr behauptet, das Fahrzeug stünde auf an einem generell verbotenen Ort. Es wird nun behauptet, dass diese Erlaubnis kraft mobiler Haltverbotschilder augehoben war.
Es wird leider schwer fallen, gegen einen Fotobeweis zu behaupten, dass zum Parkzeitpunkt kein Haltverbotzeichen aufgestellt war.
Die Mutmaßung, dieses wäre nur für das Photo aufgestellt worden und anschließend woanders hingebracht, wird ohne eigenen Beweis oder Zeugen nicht aufrecht zu halten sein. Ein Schildermangel an Haltverbotzeichen ist nicht anzunehmen, ebenso keine betrügerische Absicht der aufstellenden Personen.
Da ist das schlichte Übersehen der neuen Anordnung viel wahrscheinlicher, auch wenn man es selber nicht wahrhaben will. Niemand ist unfehlbar.
Möglich wäre es noch, dass das Haltverbot erst nach dem Parkvorgang aufgestellt wurde, wenn man mehrere Tage dort stand und nicht zwischendurch mal nachgeschaut hat, ob eine neue Regelung getroffen wurde. Dazu ist man nach spätestens 3 Tagen verpflichtet. Dann stünde das Fahrzeug aber auf einer Liste der dort bereits parkend angetroffenen Fahrzeuge. Um das zu vermeiden, werden die Haltverbotschilder mindestens 3 Tage vor ihrer Gültigkeit aufgestellt. Von daher ist nicht nur das von der Behörde angeführte Photo interessant, sondern auch der Zeitpunkt, zu dem es aufgenommen wurde.



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Apfelstrudel
Beitrag 27.04.2025, 21:00
Beitrag #11


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Zitat (NeonOrange @ 23.03.2025, 17:55) *
Vorwurf:

Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen (da Kennzeichnung zwischen Montag und Donnerstag durch Klebeband aufgehoben wurden) und behinderten Asphaltierungsarbeiten

War der allgemeine Vorwurf bereits im Schreiben um die Angabe in den Klammern ergänzt worden?
Falls ja: Das wäre wohl ein deutliches Indiz, dass die Stadt keine Schilder aufgestellt haben könnte, weil die VBB Regelung übersehen wurde.

Dann gilt eigentlich nur noch zu Fragen, was als Kennzeichnung von Parkflächen anzusehen ist. - Kann ein baulich abgesetzter, 20 Fahrzeuge breiter 5m-Streifen mit individuellem Bodenbelag zwischen "Hauptfahrweg" und Fussgängerweg (im VBB whistling.gif) als gekennzeichnete Parkfläche betrachtet werden? - Sollten bereits vorher sogar noch Parkbuchten darauf gemalt gewesen sein wäre die Sache wohl eindeutig.


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„Die Lüge hat zwei Steigerungsformen: Diplomatie und Statistik.“
-- Marcel Achard
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:44