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> Tagesmüdigkeit und Fahrerlaubnis
pikant
Beitrag 21.03.2025, 19:11
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,

gibt es eigentlich rechtlich eine Berechtigung dafür, die Faherlaubnis aufgrund chronischer Tagesmüdigkeit auf präventiver Ebene dauerhaft zu entziehen?
Ich denke dass es darauf ankommt, wie schwerwiegend die Tagessschläfrigkeit ist und ob es zu immer wiederkehrenden Schlafneigung, sprich zum Sekundenschlaf kommt.
In der Anlage 4 FeV wird z.B. über das-Schlafapnoe-Syndrom erwähnt und klar definiert. Aber wie sieht es z.B. beim Syndrom der unruhigen Beine aus, wenn es zur schlafbezogenen Bewegungsstörung
und dadurch zur verminderten Gesamtschlafzeit und zur Störung der Schlafqualität kommt? Wäre deswegen die Anordnung des Vollgutachtens sowie lebenslange Nachkontrollen berechtigt?
Über die letztere Erkrankung wird dort allerdings nicht erwähnt, eber es steht dass bei dauerhaften medikamentösen Behandlung bezüglich der Schlafstörung Nachkontrollen vorgesehen sind.
Es wäre auch theoretisch möglich dass man am Tag zwar abgeschlagen und übermüdet ist, aber es dennoch nie zum Sekundenschlaf, sprich zum Aussetzer des Selbstbewusstseins kommt.
So wie ich es in der Fahrerlaubnisverordnung verstanden habe, wäre Einschränkung in der Fahrtauglichkeit erst dann gegeben, wenn man allgemein an einer Erkrankung leidet, die zum Ausfall
des Selbstwusstseins führen könnte.
Viele Grüße
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pascal100
Beitrag 23.03.2025, 00:33
Beitrag #2


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Der erste Ansprechpartner ist der Lungenfacharzt. Der Lungenfacharzt wird Dir ein Screnning-Gerät für eine Nacht mit nach Hause geben. Ist es mit Befund, geht es für 3 Nächte in das Schlaflabor. Gegen Schlafapnoe gibt es keine Medikamente, sondern das nCPAP.
Schlafapnoe sind nächtliche Atemaussetzer in der Nacht mit der Folge von Tagesmüdigkeit und Schlafneigung.

Dies mit den unruhigen Beinen ist das Restless Legs Syndrom, eine Folge von Schlafmangel und Schlafstörung.

Bleibt die Tagesmüdigkeit trotz nCPAP, die Urache kann auch in einen Atlasfehlstand begründet sein. Davon will die Schulmedizin nichts wissen, den nur mit einen kranken Patienten kann man Geld verdienen.
Hier setzt bei Atlasfehlstand die Atlantomed-Therapie an, ist aber keine Leistung der GKV, da schulmedizinisch nicht anerkannt.
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pikant
Beitrag 23.03.2025, 01:42
Beitrag #3


Neuling
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Es geht hier lediglich um das Restless-Legs-Syndrom mit einhergehender Bewegungsstörung im Schlaf, woraus sich Tagesmüdigkeit resultiert.
Über das Schlafapnoe-Syndrom möchte ich gar nichts wissen.
Angenommen hat man neben dem Restless-Legs-Syndrom auch noch die Diagnose über eine Psychose aus einer anderen Klinik und die Führerscheinstelle über letztere Bescheid weiss, gäbe es dann eine Rechtfertigung für ein Vollgutachten und Nachkontrollen, auch wenn man die Diagnose über das RLS aus anderen Kliniken dem auch vorlegt? Mit dem RLS würde man besser da stehen. Dann wäre also eine Art Aussage gegen Aussage. Mit der Psychose hätte man fahrerlaubnisrechtlich ein Riesenproblem. Mit dem RLS könnte man evtl. aus der Schlamassel gezogen werden.
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ulm
Beitrag 23.03.2025, 04:54
Beitrag #4


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Willst Du einen Antwort auf das RLS und die Fahreignung?
Oder willst Du eine Antwort auf eine Fahreignung bei RLS und Psychosen?

Willst Du um jeden Preis fahren und riskieren dass es jederzeit zu einer Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern und Dir selbst kommen kann?
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pascal100
Beitrag 23.03.2025, 10:56
Beitrag #5


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Zitat (pikant @ 23.03.2025, 01:42) *
Über das Schlafapnoe-Syndrom möchte ich gar nichts wissen.

Schnarchst Du Nachts, wohlmöglich mit nächtlichen Atemaussetzern?
Dies hat zur Folge das Restless-Legs-Syndrom, und eben jener Psychose.
Weitere Spätfolgen können Bluthochdruck, Herzinfarkt und Schlaganfall sein.

Also daher, erst mal die körperlichen Befunde abklären, vielleicht ist die Psychose nur funktionell ohne Grund als Folge der Schlafstörungen und des RLS da.
Wie oben von mir schon erwähnt, auch mal sich auf Atlasfehlstand untersuchen lassen. Eine Kontrolle des Atlasfehlstand von einen Atlantomed-Therapeuten ist meist Kostenlos, Eine Korrektur ist Privatleistung.
Und zu guter letzt den Zahnarzt fragen, ob man im Kiefer Verspannungen hat. Diese kann man mit 5 Doppelterminen bei der Massage lösen.
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pikant
Beitrag 23.03.2025, 16:58
Beitrag #6


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Und selbst wenn die Behandlung medikamentös erfolgt und dies zur Abhilfe führt, rechtfertigt das Ganze ein Gutachten sowie Nachkontrollen lebenslang?
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Uwe Mettmann
Beitrag 23.03.2025, 17:05
Beitrag #7


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@pikant

Es macht meist Sinn, den Hintergrund der Frage zu erläutern. Geht es z.B. darum, dass man selbst Bedenken bezüglich seiner Fahrtüchtig hat, möchte deshalb bei der Führerscheinstelle vorstellig werden oder ist der Führerscheinstelle die chronische Tagesmüdigkeit bereits bekannt und man möchte wissen, welche Handlungsspielraum sie hat?

Grundsätzlich kann der Schritt von chronischer Tagesmüdigkeit zum ersten Sekundenschlaf ein kleiner sein und bereits der erste Sekundenschlaf kann enorme Konsequenzen für einen selbst aber auch andere haben, die geschädigt werden.

Aus diesem Grund ist es durchaus sinnvoll, untersuchen zu lassen, was die Ursache für die Tagesmüdigkeit ist. Man selbst kann es nicht wissen, denn man schläft ja. Daher lässt man sich ein Gerät mitgegeben, dass einen nachts überwacht. So wird dann auch der Sauerstoffgehalt im Blut gemessen. Der nächste Schritt wäre dann ein Besuch im Schlaflabor.

Diesen Stritt der Untersuchungen sollte man auf jeden Fall gehen. Vielleicht ist das aber bereits erfolgt.


Gruß

Uwe
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MsTaxi
Beitrag 23.03.2025, 18:28
Beitrag #8


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Ich habe jetzt etwas recherchiert und finde keinen Zusammenhang zwischen RLS und Psychose bzw. allenfalls in dem Sinne, dass Antipsychotika RLS verschlimmern können. Gibt es da eine echte Doppelerkrankung oder wie habe ich das zu verstehen?


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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pikant
Beitrag 23.03.2025, 19:06
Beitrag #9


Neuling
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Zitat (Uwe Mettmann @ 23.03.2025, 17:05) *
@pikant

Es macht meist Sinn, den Hintergrund der Frage zu erläutern. Geht es z.B. darum, dass man selbst Bedenken bezüglich seiner Fahrtüchtig hat, möchte deshalb bei der Führerscheinstelle vorstellig werden oder ist der Führerscheinstelle die chronische Tagesmüdigkeit bereits bekannt und man möchte wissen, welche Handlungsspielraum sie hat?


Vorausgegangen war im Rahmen eines Strafverfahrens eine Quermitteilung von einem Polizisten an die Führerscheinstelle, in dem ich angeblich unorientiert, was eindeutig gelogen war. Hat er also das Ganze an die große Glocke gehangen.
Er tat dies in der erkennbaren Absicht, mir auf Führerscheinebene einen Schaden zufügen zu wollen, zumal auf diese Weise verhindert werden sollte, künftig weitere Straftaten zu begehen, bei denen an sich keine führerscheinrechtliche Konsequenzen zum Tragen kommen. Darf also in diesem Kontext die Führerscheinstelle Gutachten auf meine Kosten auferlegen und gibt es rechtlich die Möglichkeit dagegen vorzugeghen? Die Führerscheinstelle räumt mir nicht mal die Möglichkeit ein, irgerndwie dagegen vorzugehen oder Atteste vorzulegen, die den Verdacht an der Fahruntauglichkeit entkräften würden.
Auch wenn es nicht zum Führerscheinentzug kommt, entsteht mir trotzdem bei Gutachten ein finanzieller Schaden, und auch bei möglichen verdonnerten Nachkontrollen.
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ulm
Beitrag 23.03.2025, 19:30
Beitrag #10


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Zitat (pikant @ 23.03.2025, 19:06) *
Er tat dies in der erkennbaren Absicht, mir auf Führerscheinebene einen Schaden zufügen zu wollen

Was soll das einem Polizisten oder einem anderen Menschen bringen?

Zitat (pikant @ 23.03.2025, 19:06) *
zumal auf diese Weise verhindert werden sollte, künftig weitere Straftaten zu begehen

Was wäre daran falsch?

Zitat (pikant @ 23.03.2025, 19:06) *
Darf also in diesem Kontext die Führerscheinstelle Gutachten auf meine Kosten auferlegen und gibt es rechtlich die Möglichkeit dagegen vorzugeghen?

Ja. Nein.

Und jetzt mal offen und ehrlich:
Sind die fahrerlaubnisrechtlichen Gedanken falsch?
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pikant
Beitrag 23.03.2025, 20:59
Beitrag #11


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aber nur wenn man wahre Gründe vorbringt und solche nicht aufgebauscht werden, um die Fahruntauglichkeit zu rechtfertigen.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 23.03.2025, 21:25
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Q-Treiberin
Beitrag 23.03.2025, 21:12
Beitrag #12


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Was genau war jetzt Deine Antwort auf die Fragen von @ulm?

Zitieren kannst Du hier im Testforum üben…


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Uwe Mettmann
Beitrag 23.03.2025, 21:31
Beitrag #13


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@pikant

Zitat (pikant @ 23.03.2025, 19:06) *
Darf also in diesem Kontext die Führerscheinstelle Gutachten auf meine Kosten auferlegen und gibt es rechtlich die Möglichkeit dagegen vorzugeghen? Die Führerscheinstelle räumt mir nicht mal die Möglichkeit ein, irgerndwie dagegen vorzugehen oder Atteste vorzulegen, die den Verdacht an der Fahruntauglichkeit entkräften würden.

Wenn ich das richtig sehe, ist es eigentlich an den Führerscheininhaber nachzuweisen, dass er in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Wenn nichts vorgefallen ist, geht die Führerscheinstelle allerdings per se davon aus, dass die Fahrtüchtig gegeben ist.

Du siehst das Problem, eigentlich ist der Führerscheininhaber nachweispflichtig, daher kann dies die Führerscheinstelle jederzeit fordern. Also hast du keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen.

Ich weiß jetzt nicht, ob diese Interpretation richtig ist. Insofern wäre es nett, wenn mich jemand korrigiert, wenn ich falsch liege.


Gruß

Uwe
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ulm
Beitrag 23.03.2025, 22:20
Beitrag #14


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§3 Abs. 2 FeV:
Zitat
Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, daß der Führer eines Fahrzeugs [...] zum Führen ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist, finden die Vorschriften der §§ 11 bis 14 entsprechend Anwendung.


§11 Abs. 2 FeV:
Zitat
Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen.


Die Mitteilung des Polizeibeamten reicht dafür wohl aus, auch wenn wir den genauen Wortlaut nicht kennen.



Zitat (pikant @ 21.03.2025, 19:11) *
In der Anlage 4 FeV wird z.B. über das-Schlafapnoe-Syndrom erwähnt und klar definiert. Aber wie sieht es z.B. beim Syndrom der unruhigen Beine aus, wenn es zur schlafbezogenen Bewegungsstörung
und dadurch zur verminderten Gesamtschlafzeit und zur Störung der Schlafqualität kommt?

Die Aufstellung in Anlage 4 FeV ist als ein nicht abschließender Katalog zu verstehen, denn sie bezieht sich auf §11 Abs.2 FeV, wo wir u.a. finden:
Zitat
Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel nach Anlage 4 oder 5 hinweisen.
"insbesondere" stellt zwar die Auflistung in Anlage 4 (und 5) in den Mittelpunkt, doch überprüfbar ist alles, was "Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung" auslöst.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:33