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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 531 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 ![]() |
Ein paar Meter weiter wurden auf dem Privatgrundstück direkt neben der Fahrbahn Parkflächen gebaut. Fahrzeuge mit langen Überhängen, die bis zum Bordstein vorfahren, ragen dabei schon mal ein paar Zentimeter in die Fahrbahn. Frage: darf das überhaupt so sein? Ich dachte immer, das über der Fahrbahn freizuhaltende Lichtraumprofil wäre 4,5 Meter hoch und würde noch 0,5 Meter seitlich über den Fahrbahnrand hinausgehen. Also ein Fehler bei der Baugenehmigung? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14077 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Wenn Du Dir Dein Lichtraumprofil nicht nur dachtest, sondern es das so auch gibt, dann hast Du ja eine Quelle, wo Du es nachlesen kannst.
Und Autobahnen unterscheiden sich von Innerortsstraßen. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 531 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 ![]() |
Das stimmt, die Quelle ist die RASt 06 Kapitel 4.3 (ist nach meinem Verständnis nicht verbindlich?). Dort wird bei Lkw-Begegnungsverkehr mit 6,35 Fahrbahnbreite plus jeweils 0,5 Meter "lichtem Raum" seitlich der Fahrbahnbegrenzung gerechnet. Jetzt hat die Fahrbahn in meinem Beispiel knapp 7 Meter. Rein subjektiv fühlt sich die Gestaltung an der Straße falsch an, aber wie ist es wirklich?
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14077 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Wenn Du schon die RASt 06 vorliegen hast, dann schau doch mal ins Kapitel 00 und finde dort
Zitat Bei der Anwendung der Richtlinien ist wegen der vielfältigen Anforderungen an Stadtstraßen und der Besonderheiten des Einzelfalles kein starrer Maßstab anzulegen. Das galt für das Jahr 2006. Für Straßen, die vorher gebaut wurden, gelten natürlich die damaligen Richtlinien. Und auch die damalige Verkehrsbelastung. Für die angrenzenden Grundstücke sind dann eher Bebauungspläne interessant, die beispielsweise maximale Höhen für Zäune vorgeben. Aber da sind wir im Baurecht, nicht im Verkehrsrecht. Falsch ist an der Straße lediglich der benutzungspflichtige Zweirichtungsradweg mit einer irrsinnigen Mofa-Freigabe. ![]() ![]() Wenn Du Dich um etwas kümmern willst, dann dort. |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 531 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 ![]() |
Im Grunde gehts auch darum. Der nicht vorhandene Verkehrsraum auf der Südseite der Straße und generell der zu kleine Straßenquerschnitt sorgen für vielfältige Probleme, etwa mit dem "alternativlosen" Zweirichtungsradweg (hier will niemand auf der Fahrbahn radeln
![]() Der Bebauungsplan selbst ist 36 Jahre alt und sieht bis zu 1,80 m hohe Zäune an der Grundstücksgrenze vor. Die anscheinend direkt am Bordstein verläuft. ![]() |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14077 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Es gibt Tausende von Innerorts-Straßen mit ähnlichem Querschnitt. Vollkommen problemlos.
Was vollkommen daneben ist, ist die Mofa-Freigabe in beiden Richtungen. Da hat die Straßenverkehrsbehörde schon vor 20 Jahren Mist gemacht und seither keine einzige Verkehrsschau mit Menschen stattgefunden, die wirklich Ahnung haben. ![]() Richtig wäre hier eher, den Aufbau so zu lassen und einen Gehweg mit Schleichradler frei zu beschildern. Außerdem gehören die Firmenausfahrten mit vernünftigen Hinweisen auf den Radverkehr aus beiden Richtungen versehen. Mehr lässt sich da dann auch nicht ändern, ohne Grundstücke zu enteignen. |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 531 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 ![]() |
Richtig wäre hier eher, den Aufbau so zu lassen und einen Gehweg mit Schleichradler frei zu beschildern. Einerseits ja, wäre besser, andererseits haben wir hier DTV 8000 und vor den Gewerbebetrieben parken und halten regelmäßig Lkw auf der Fahrbahn. Alles kein Vergnügen dort. Da wurde seit mindestens 30 Jahren Mist geplant. |
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Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 183 Beigetreten: 23.11.2003 Wohnort: Chemnitz Mitglieds-Nr.: 687 ![]() |
Neben der Fahrbahn sieht man, dass die ca. 50cm Lichtraumprofil freigelassen wurden. Danach kommt vermutlich das PrivatGrundstück mit der Parkfläche.
Dem Grunde nach wäre das nicht zu beanstanden, wenn die parkenden Fahrzeuge nicht über dem Bord stehen. Baulich hätte man das mit einem "Überhangstreifen m. Bord" lösen können - sollen, das würde ich auch als Problem so sehen. Sofern es tatsächlich den Baulastträger oder die Verkehrsbehörde stört, könnte mann mit einem Poller vor jedem Stellplatz das überhängen verhindern. Der Poller steht dann ca. 30 cm vom Bord entfernt, das wäre konform mit der RASt. |
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Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 651 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79801 ![]() |
Ich würde sagen, dass das ein Fehler bei der Anlage der Straße war.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 07:45 |