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> Geisterfahrer mit Multicar Winterdienst
Tristan18291
Beitrag 12.03.2025, 22:37
Beitrag #1


Neuling
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Guten Abend,

Und zwar geht es darum ein Winterdienst fährt falsch herum in den Gegenverkehr über dem Bürgersteig


Also quasi wie ein Geisterfahrer, nur das er teils auf dem Bürgersteig und teils auf der Straße fährt aber er fährt dennoch in den Gegenverkehr rein zwar mit Warnblinklicht und rundrum, leuchte und in Schrittgeschwindigkeit

Hatte Winterdienst eine Strafe zu befürchten?


Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit oder ohne Punkten


Danke
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Hoheneicherstation
Beitrag 13.03.2025, 02:51
Beitrag #2


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Hallo

Wenn das Fahrzeug so ausgerüstet war wie das verlinkte, mit Warnmarkierungen und Rundumkennleuchten dann dürfen diese Fahrzeuge auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert.
Sonderrechte sind in §35 STVO, hier unter Punkt 6 geregelt.

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Tristan18291
Beitrag 13.03.2025, 06:26
Beitrag #3


Neuling
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Ja, das mit den Sonderrechten ist mir bekannt allerdings war bei diesem Fahrzeug keinen anderen Markierungen dran. Es war einfach nur ein Schneepflug vorne dran. Vorne an den Schneepflug waren zwei Stäbe dran wie auf den Bild, aber ohne Fahne oder so auf dem Dach war auch keine rund um Leuchte, sondern nur hinten an dem Streugerät war die rundum Leuchte.


Also ich frage mich einfach aus Interessen halber

Was wäre, wenn wir die rundum Leuchte nicht anhatte und nur mit Warnblinklicht in den Gegenverkehr fährt? Zählen da trotzdem die Sonderrechte ?


Oder kann es dafür ein Bußgeld geben, wenn man ohne rund um leuchte in der Gegenverkehr fährt als Winterdienst versteht sich ?
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Hoheneicherstation
Beitrag 13.03.2025, 10:08
Beitrag #4


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book.gif > https://www.rsa-online.com/15/Sicherungsfah...ngsfahrzeug.htm

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Tristan18291
Beitrag 13.03.2025, 10:43
Beitrag #5


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Ok also ich verstehe das nicht?

Also das Fahrzeug hat andere Aufkleber


So eine : https://www.reflexfolie.de/schilder/hinweis...fQaAlSSEALw_wcB


Also ohne Aufkleber hat man keine Sonderrechte und damit würde man dann welches Bußgeld bekommen?
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Tristan18291
Beitrag 14.03.2025, 09:28
Beitrag #6


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Noch jemand ne Idee ?
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ExVWbusfahrer
Beitrag 14.03.2025, 14:29
Beitrag #7


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Selbst Schnee schippen?
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Tristan18291
Beitrag 14.03.2025, 15:13
Beitrag #8


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Die Frage war ja ob diese Kennzeichnung die ich verlinkt habe für die Sonderrechte reichen würde + das Blinklicht oder nicht?

Oder was ist wenn man mir das Blinklicht an hat ohne dies Kennzeichnung?


Danke dir dienhildw

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Hoheneicherstation
Beitrag 14.03.2025, 16:08
Beitrag #9


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Nein, dieses Hinweisschild berechtigt das Fahrzeug nicht Sonderrechte wahrzunehmen.
Nur als Ergänzung zu den vorgeschriebenen Warmarkierungen zu verwenden.

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Tristan18291
Beitrag 14.03.2025, 17:20
Beitrag #10


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Ok das hab ich mir leider gedacht das es nicht ausreicht..


Was kommt dann auf jemanden zu der dann trotzdem auf der Gegenfahrbahn fahrt um zu steuern oder Schnee zur schieben?



Wäre das dann Gefährdung des Straßenverkehrs? Mit Entziehung der Fahrerlaubnis? Oder nur Bußgeld mit oder ohne Punkten?
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hk_do
Beitrag 14.03.2025, 17:56
Beitrag #11


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Zitat (Tristan18291 @ 14.03.2025, 17:20) *
Was kommt dann auf jemanden zu der dann trotzdem auf der Gegenfahrbahn fahrt um zu steuern oder Schnee zur schieben?


In der Praxis?

Nichts.

Zitat
Wäre das dann Gefährdung des Straßenverkehrs? Mit Entziehung der Fahrerlaubnis? Oder nur Bußgeld mit oder ohne Punkten?


Ich sehe da Regelsätze von 15 über 25 bis 55 Euro für das fahren auf der falschen Fahrbahnseite, der falschen Fahrbahn oder dem Gehweg.

Technisch gesehen könnte man noch die unzulässige Ausrüstung mit der gelben Warnleuchte sehen, mit 10 Euro Regelsatz für den Halter bzw. Anordnenden. Vielleicht auf 15 Euro für das Führen.

Da gerade im Gegenverkehr die Wirkung der vorgeschriebenen Warnmarkierung eher marginal ist würde es mich schon wundern, wenn man aus deren Fehlen eine Gefährdung konstruieren könnte. Technisch würde ich das jedenfalls verneinen (um nicht zu sagen: geradezu abwegig finden!)
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Tristan18291
Beitrag 15.03.2025, 08:00
Beitrag #12


Neuling
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Ok das hört sich gut an wir dachten schon ihn könnte auch die Fahrerlaubnis entzogen werden


Gibt es da einen Paragrafen wo man das nachlesen kann?


Und wie sicher bist du dir das der Führerschein nicht entzogen wird ?


Weil ich immer nur lese fahren auf entgegengesetzte Fahrtrichtung also im Gegenverkehr fahren Entzug der Fahrerlaubnis

Er fährt also quasi teils aufn Bürgersteig und Teil auf der Fahrbahn im Gegenverkehr mit Warnblinker und mit der rundunleuchte am Steuergerät
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ulm
Beitrag 15.03.2025, 09:36
Beitrag #13


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Zitat (Tristan18291 @ 15.03.2025, 08:00) *
Weil ich immer nur lese fahren auf entgegengesetzte Fahrtrichtung also im Gegenverkehr fahren Entzug der Fahrerlaubnis

Das ist, sorry, komplett falsch.
Wo steht denn sowas?

Ja, das Fahrzeug scheint nicht ausreichend ausgerüstet zu sein.
Doch warum rufst Du nicht einfach mal bei der Firma an und weist sie darauf hin?
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Hoheneicherstation
Beitrag 15.03.2025, 11:50
Beitrag #14


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Ich vermute der TE hat eine solche Seite gelesen. - Da geht es um Gefährdung nach § 35c.

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Q-Treiberin
Beitrag 15.03.2025, 12:58
Beitrag #15


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Ich vermute der TE denkt in Richtung Geisterfahrer auf einer BAB…


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Tristan18291
Beitrag 16.03.2025, 13:04
Beitrag #16


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Na es geht um einen Kumpel

Der fährt Winterdienst und hatt jetzt ziemlich Angst weil eine Frau mit Hund zu ihn gegangen ist und ihn anzeigen wollte weil er ja auch der falschen Fahrbahn in den Gegenverkehr fährt also quasi Geisterfahrer ist auf der Autobahn gibt richtig Ärger das weiß ich ganz ganz sicher aber im Ort wo man auch noch Winterdienst fährt und dann halt im Gegenverkehr fährt weil er Schnee und streuen muss das is ja die Frage

Und das das Auto nicht ausreichend sichtbar gemacht wurde und sowas


Deswegen hab ich gefragt

Also denkt ihr es ist sehr unwahrscheinlich das da der Führerschein entzogen wird?


Wenn was kommen sollte eher ein Bußgeld? Aber dann mit Punkten oder eher ohne ?

Und finde keinen h § 35c. Was meinst Du damit kannst mal link schicken?


Und ja Geisterfahrer auf der Autobahn werden doch sehr hart bestraft und ich dachte das is in der Stadt auch so wenn man dann quasi Geisterfahrer ist und im Gegenverkehr fährt

Hoffe kann mich richtig ausrücken und ihr wisst was ich meine
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Q-Treiberin
Beitrag 16.03.2025, 13:46
Beitrag #17


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Zitat (Tristan18291 @ 16.03.2025, 13:04) *
Also denkt ihr es ist sehr unwahrscheinlich das da der Führerschein entzogen wird?
Ja.


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
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ulm
Beitrag 16.03.2025, 14:25
Beitrag #18


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Zitat (Tristan18291 @ 16.03.2025, 13:04) *
Na es geht um einen Kumpel

Dann sollte es ihm doch ein leichtes sein, sein Fahrzeug in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. Du brauchst ihm ja nur helfen, sich hier anzumelden, um das geballte Forenwissen zu nutzen.

Zitat (Tristan18291 @ 16.03.2025, 13:04) *
Und finde keinen h § 35c. Was meinst Du damit kannst mal link schicken?

Gemeint war der §315c StGB, der ist hier aber nicht erfüllt.
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Hoheneicherstation
Beitrag 16.03.2025, 18:45
Beitrag #19


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Oops, da hab ich eine 1 unterschlagen ... blushing.gif

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Tristan18291
Beitrag 17.03.2025, 15:23
Beitrag #20


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Ja das wurde der Firma gemeldet und die werden das ab nächstes Jahr dann machen


Es geht ja eher um die zurückliegenden Fälle


Könnt ihr das begründen das er nichts zu befürchten hat? Und dann quasi nur ein Bußgeld ja ?

Aber mit oder ohne Punkte ?
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Q-Treiberin
Beitrag 17.03.2025, 17:04
Beitrag #21


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Wie häufig willst Du diese Frage eigentlich noch stellen? crybaby.gif


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hk_do
Beitrag 17.03.2025, 18:11
Beitrag #22


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So lange bis jemand den Rat gibt, am besten den Führerschein gleich selbst zu verbrennen und dann nachts heimlich das Land zu verlassen scared.gif

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Tristan18291
Beitrag 17.03.2025, 22:18
Beitrag #23


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Es gab ja noch keine Begründung dafür wieso es so ist

Und die Frage wegen den Punkten wurde ja auch nicht beantwortet?


Sorry das is ja das einzigste was ich noch wissen möchte

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Q-Treiberin
Beitrag 18.03.2025, 20:15
Beitrag #24


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Dann lies den Thread noch mindestens so 20-40 mal, vielleicht findest Du dann die bereits gegebenen Antworten zu Deinen ständigen Fragen…


Mich beschleicht allerdings langsam der Verdacht, dass Du selber der „Kumpel“ bist und Dir aufgrund Deiner verkehrsrechtlichen MPU-Drohung etwas „der Ar**h auf Grundeis geht“….. think.gif


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Tristan18291
Beitrag 19.03.2025, 07:45
Beitrag #25


Neuling
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Hallo

Sorry, aber verstanden hab ich’s trotzdem noch nicht. Hab es jetzt oft genug gelesen und dennoch ist es keine richtige Begründung..


Ich muss dich leider Enttäuschen es geht tatsächlich um einen Kumpel. Wenn du meinen anderen Beitrag gelesen hättest, würdest du wissen, dass ich gar keine Fahrerlaubnis mehr besitze. Und bei mir eine mpu angeordnet wurde was überhaupt der Grund ist, dass ich mich hier angemeldet habe.
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shortie
Beitrag 31.03.2025, 06:27
Beitrag #26


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Zitat (Tristan18291 @ 19.03.2025, 07:45) *
Hab es jetzt oft genug gelesen und dennoch ist es keine richtige Begründung.

Denkst du ernsthaft hier das Forum kann für irgendeine Behörde oder behördlich beauftragte Firma sprechen und in deren Namen etwas begründen?
Du solltest du besser selber dort nachfragen.

Das Streufahrzeug könnte Schlüpfer rosa sein und mit diesem "Winterdienst" Aufkleber so fahren - es muss auch jemand da sein, der das 1. zur Anzeige bringt und jemand der 2. diese Anzeige auch aufnimmt.
Der Aufkleber hat ja einen weiß-rot-weißen Rand. Damit könnte dein Kumpel schon argumentieren, denn § 35 Abs. 6 StVO verlangt lediglich eine weiß-rot-weiße Warneinrichtung.
Keine weiteren Größen oder Ausgestaltung und keine Definition der Warneinrichtung sind dort genannt.

Erst die VwV-StVO zum § 35 Abs. 6 StVO verlangt die Kennzeichnung nach DIN 30710.
Die VwV ist aber nicht für die Ottonormalverkehrsteilnehmer bindend. Ist ja so eine Art Regelwerk für die Verwaltung.

Zitat (Tristan18291 @ 13.03.2025, 06:26) *
Was wäre, wenn wir die rundum Leuchte nicht anhatte und nur mit Warnblinklicht in den Gegenverkehr fährt? Zählen da trotzdem die Sonderrechte ?

Der § 35 StVO verlangt kein buntes Blinklicht.
Die Verwendung von gelbem Blinklicht wird im § 38 Abs. 3 StVO gestattet.
Die Verwendung von Warnblinklicht ist im § 16 StVO geregelt.
Beides ist aber auf jeden Fall zu befürworten.

Wenn solche Schneeschieber oder Streufahrzeuge (egal wie gekennzeichnet) unterwegs sind, wird die Witterung wohl so sein, dass die Polizei anderes zu tun hat, als sich mit so Pillepalle aufzuhalten.

Zitat (Tristan18291 @ 12.03.2025, 22:37) *
Hatte Winterdienst eine Strafe zu befürchten?

In meinen Augen - nein.


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hk_do
Beitrag 31.03.2025, 12:45
Beitrag #27


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Zitat (shortie @ 31.03.2025, 07:27) *
Der Aufkleber hat ja einen weiß-rot-weißen Rand. Damit könnte dein Kumpel schon argumentieren, denn § 35 Abs. 6 StVO verlangt lediglich eine weiß-rot-weiße Warneinrichtung.
Keine weiteren Größen oder Ausgestaltung und keine Definition der Warneinrichtung sind dort genannt.

Erst die VwV-StVO zum § 35 Abs. 6 StVO verlangt die Kennzeichnung nach DIN 30710.
Die VwV ist aber nicht für die Ottonormalverkehrsteilnehmer bindend. Ist ja so eine Art Regelwerk für die Verwaltung.


Ganz so einfach ist es nicht:

Auch §52 StVZO verlangt die Ausführung der Warnmarkierung gemäß DIN 30710, Ausgabe März 1990. Insofern muss die StVO da überhaupt nichts konkretisieren, da ja die Ausführung schon über die StVZO vorgeschrieben ist.

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shortie
Beitrag 01.04.2025, 06:24
Beitrag #28


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Zitat (hk_do @ 31.03.2025, 12:45) *
Auch §52 StVZO verlangt die Ausführung der Warnmarkierung gemäß DIN 30710,

Da geht es aber nicht um Sonderrechte, sondern um die (nicht verpflichtende) Ausrüstung mit gelbem Blinklicht.

Ich geb dir aber trotzdem Recht.
Das gelbe Blinklicht war montiert, insofern dann Warnmarkierung nach DIN.
Durch diese Hintertür mit der StVZO ist meine Argumentationshilfe natürlich obsolet.

Danke für die Erinnerung, dass es die StVZO noch gibt.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 07:44