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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 11.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92394 ![]() |
ich möchte gerne folgende Situation zur Diskussion stellen: Innerorts ist am rechten Fahrbahnrand ein Parkstreifen durch Fahrbahnmarkierungen eingezeichnet. Der Parkstreifen ist mit Zeichen 314 und Zusatzzeichen "Parkschein werktags 9-23h" ausgeschildert. Nun wird vor das Zeichen 314 ein temporäres absolutes Halteverbot durch Zeichen 283 und Zusatzzeichen "auch auf dem Seitenstreifen" und Zusatzzeichen "03.03.2025" aufgestellt. Hier findet ihr ein Bild der Örtlichkeit. Hat das Zeichen 283 mit Zusatzzeichen "auch auf dem Seitenstreifen" und Zusatzzeichen "03.03.2025" am 03.03.2025 das Parken für den Mercedes Kombi nach dem Smart untersagt? Spielt das innerhalb der an den Parkstreifen anschließenden Ladezone aufgestellte Zeichen 283-30 eine Rolle? Vielen Dank schonmal und beste Grüße RMF |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
![]() Die Anlage 2 Nr. 61 StVO ist da sehr eindeutig: Zitat 2. Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:55 |