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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 10.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92392 ![]() |
ich bräuchte mal euren Rat zu folgender Sache. Mein Mann (LKW-Fahrer) wurde am 2. Januar bei einer Routinekontrolle von der Polizei angehalten. Es war ziemlich windig, der LKW wurde ein bisschen vom Wind erfasst, und die Polizei hatte dann den Verdacht auf Drogen. Zwei Tests haben angeblich Amphetamin gezeigt. Er war aber erkältet und hatte Medikamente genommen. Total schockiert (er hat keine Drogen genommen) über das Ergebnis habe ich dann bei der Polizei angerufen und darum gebeten, dass sie nochmal einen Speicheltest machen nach 6 Stunden der war dann negativ. Die Beamten meinten, dass sie das zur Akte hinzufügen. fruhrer wurde er noch zur Blutuntersuchung gebracht und der Arzt hat nichts Verdächtiges festgestellt. Danach haben sie ihn einfach zurück zum LKW gebracht, ohne das Fahrzeug zu durchsuchen, aber sie haben seine Papiere behalten, weil ein anderer Fahrer übernehmen musste. Als mein Mann nach Hause kam, hat er sofort noch einen Urintest gemacht und war negativ. Jetzt meine Frage: Wie lange dauert das bis der Fahrverbot wird aufgehoben ? Die Polizei meinte nur, dass der Fall jetzt bei der Staatsanwaltschaft liegt und sie nichts mehr dazu sagen können. Ich habe dann bei der Staatsanwaltschaft angerufen, aber die Staatsanwältin meinte, dass es bei Drogentests spezielle Verfahren gibt und es sich ziemlich hinziehen kann – wohl 4 bis 5 Wochen. Sein Führerschein wurde ihm inzwischen zurückgeschickt. Aber dauert es wirklich so lange, bis die Blutergebnisse da sind? soll ich, einen Anwalt einstellen, um die Sache zu beschleunigen? Und wie kann man herausfinden wie lange das jetzt noch dauert? Der Kontakt mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft war eigentlich gut, es gab keine Probleme oder unangenehme Situationen. Aber das Ganze ist einfach nur Pech... Wegen dieser blöden Situation hat sich unsere finanzielle Lage extrem verschlechtert. 😞 Leider nutzt der Arbeitgeber diese ganze Situation irgendwie aus, und es ist unklar, wie es mit der Arbeit weitergeht. Deshalb weiß man nicht, ob man weiter abwarten soll oder vielleicht lieber den Job wechseln sollte. Hat jemand von euch vielleicht schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht? Und kann man da irgendwie eine Entschädigung fordern? Wir kommen aus Polen, und mein Mann spricht kein Deutsch. Ich wäre echt dankbar für jeden Tipp! |
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 465 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 ![]() |
Hallo,
Sieht erstmal alles nach Standard vorgehen aus. Was ich nicht verstehe "Wie lange dauert das bis der Fahrverbot wird aufgehoben ?" Hat er denn seinen Führerschein wieder zurück oder wurde nun ein Fahrverbot/Entzug der Fahrerlaubnis vom Gericht beschlossen? Die Polizei hat wahrscheinlich vorläufig den Führerschein beschlagnahmt, bis die Blutwerte da waren. Der Schnelltest ist nicht rechtsverbindlich. Wenn beim Bluttest "alles in Ordnung" war, sollte das Verfahren eingestellt werden und die Sache vorbei sein. Ihr könnt auch die Blutwerte bei der Polizei abfragen zur eigenen Ruhe, einen Anwalt braucht ihr dazu nicht. Dass die Staatsanwaltschaft/Gericht so lange brauchen, ist normal, in vielen Orten fehlt Personal. 4 Wochen ist schnell, überleg mal wie lange sowas bei uns in PL dauert ![]() Falls es Schwierigkeiten auf deutsch gibt, ich komme aus Polen, kann gerne nochmal auf polnisch schreiben falls was nicht klar ist. |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 10.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92392 ![]() |
Hallo Jan
![]() Der Führerschein wurde zurückgegeben, aber das Fahrverbot in Deutschland besteht weiterhin. Wir warten noch auf die Blutergebnisse. Die Staatsanwaltschaft wird uns informieren, wann das Verbot aufgehoben wird. Man sagte uns, es könne 4–5 Wochen dauern, aber es sind bereits 9 Wochen vergangen, seit die Sache bei der Polizei war.ich mochte nur wissen ob jemand einen ähnlichen Fall erlebt und wie lange hat es gedauert? |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 465 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 ![]() |
Wurde auf dem Führerschein hinten ein Aufkleber mit einem gestrichenen "D" gemacht? Gab es da irgendwas schriftliches zu über das Fahrverbot?
Weil das klingt merkwürdig, bei einem Fahrverbot wird der Führerschein für deren Dauer einbehalten. Ich vermute aber es handelt sich hier bereits um einen vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis nach §111a. Die Blutergebnisse könnt ihr direkt bei der Polizei abfragen, nicht der Staatsanwaltschaft. Nach 9 Wochen sollten diese auch schon längst vorliegen, und dann sollte man bei der Staatsanwaltschaft Druck machen dass dieser vorläufige Entzug aufgehoben wird. Notfalls dann auch mit Anwalt. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19628 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Hallo!
Einmal vorab - habe ich es richtig verstanden: Ihr wohnt in Polen? Leider ist etwas unklar, wie Euer Verfahrensstatus ist. Wenn der Führerschein zurückgeschickt wurde, woher wisst Ihr, dass "das Fahrverbot noch gilt"? Auf der Basis Deiner Informationen könnte ich mir vorstellen, dass die Fahrerlaubnis Deines Mannes "vorläufig entzogen" ist (§ 111a StPO). Diese Entziehung wird sofort aufgehoben, falls ein Bluttest negativ ausfällt. Wie lange das dauert, kann man aus der Ferne kaum sagen. Mehrere Monate sind aber ungewöhnlich lang. Bei mir in der Gegend liegt das Ergebnis der Blutentnahme in der Regel nach 2-3 Wochen vor. Da solltet Ihr also nachhaken. Wenn das Verfahren eingestellt wird, kann für die Zeit, in der die Fahrerlaubnis entzogen war, eine Entschädigung beantragt werden. Der Antrag muss innerhalb von einem Monat gestellt werden, nachdem einem mitgeteilt wurde, dass das Verfahren eingestellt worden ist. Reich wird man dadurch aber nicht. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1607 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 ![]() |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 465 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 ![]() |
Und anscheinend trotzdem immer noch gängige Praxis. Ich habe letztes Jahr noch einige (PL) Führerscheine mit dem Aufkleber gesehen...
Steht sogar weiterhin im Strafgesetzbuch, Par. 69b: "...werden die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Sperre in den ausländischen Führerscheinen vermerkt." |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19628 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Ja, das haben noch nicht alle verinnerlicht.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 718 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 ![]() |
Ich denke um den Fall zu beurteilen, müsste man in erster Linie wissen, was dem Mann vorgeworfen wird?
Eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 a StVG oder eine Straftat gemäß 316 StGB (von Geschädigten / Gefährdeten lese ich hier nichts? sonst wäre natürlich 315 c StGB noch eine Option) Im Falle einer Ordnungswidrigkeit darf dein Mann jetzt schon fahren und bekommt im Falle einer "positiven" Blutuntersuchung im Nachgang ein idR. einmonatiges Fahrverbot. Im Falle einer Straftat ist es eigentlich bei derartigen Fällen (ich nehme die obige Schilderung als korrekt an) unüblich direkt fahrerlaubnisrechtliche Entscheidungen zu treffen, aber möglich. |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 465 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 ![]() |
Wenn die Staatsanwaltschaft involviert ist, dann doch eindeutig eine Straftat. 316 Stgb vermute ich.
Sonst bei einer OWI ist doch (erst mal) nur die Bussgeldbehörde tätig. Zitat Im Falle einer Straftat ist es eigentlich bei derartigen Fällen (ich nehme die obige Schilderung als korrekt an) unüblich direkt fahrerlaubnisrechtliche Entscheidungen zu treffen, aber möglich. Der vorläufige Entzug der FE bei einem positiven Schnelltest ist jetzt nicht soo unüblich. Aber bevor wir weiter spekulieren, wäre es am besten der Autor meldet sich erneut mit den Details. Gerne auch das Schreiben hier (anonymisiert) einstellen, das hilft uns noch besser eine Einschätzung zu geben. |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 718 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 ![]() |
Der vorläufige Entzug der FE bei einem positiven Schnelltest ist jetzt nicht soo unüblich. Ein positiver Schnelltest und "an einem windigen Tag ein bisschen vom Wind erfasst" ohne jegliche ärztliche Ausfallerscheinungen rechtfertigt eine Unterbindung der Weiterfahrt, aber sicher keine Beschlagnahme nach § 316 StGB. Wie gesagt alles nur basierend auf den Angaben der TE. Genau deshalb ja auch meine Nachfrage, weil das "wording" auf Straftat hindeutet, ich aber aus Erfahrung darauf wenig gebe. Das wird dadurch, dass hier evtl. zwischendurch auch mal polnisch oder englisch korrespondiert wurde, nicht besser. Wenn die Schilderung korrekt ist würde ich defintiv schnellstmöglich einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2667 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Auf der Basis Deiner Informationen könnte ich mir vorstellen, dass die Fahrerlaubnis Deines Mannes "vorläufig entzogen" ist (§ 111a StPO). Ich wette mal einen Spekulatius dagegen: Ich vermute, dass die Weiterfahrt für 24 Stunden untersagt wurde. Aufgrund der Sprachbarriere ist diese Info / Untersagung aber nicht korrekt verstanden worden. |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19628 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Ein positiver Schnelltest und "an einem windigen Tag ein bisschen vom Wind erfasst" ohne jegliche ärztliche Ausfallerscheinungen rechtfertigt eine Unterbindung der Weiterfahrt, aber sicher keine Beschlagnahme nach § 316 StGB. Wie gesagt alles nur basierend auf den Angaben der TE. Das ist ja jetzt die Perspektive und Schilderung des Fahrers bzw. der TE. Die Perspektive der Polizei wird wohl eher sein: Schlangenlinien, Verdacht auf eine Drogenfahrt und anschließend bei der Fahrt positiver Schnelltest. Und dann ist die Beschlagnahme des FS eigentlich nur konsequent. Nach Angaben der TE liegt das Verfahren ja bei der Staatsanwaltschaft, die ohne Verdacht einer Straftat unzuständig wäre. Aber vielleicht werden wir ja noch aufgeklärt... -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 718 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 ![]() |
Ja, das ist genau das, was ich oben explizit geschrieben habe.
Ohne ganz offensichtliche Ausfallerscheinungen wird in Bayern, das ja landläufig als besonders restriktiv gesehen wird, sicherlich kein Führerschein zur Einziehung beschlagnahmt. Für andere Bundesländer kann ich nicht sprechen, aber ich denke nicht, dass das großartig anders gesehen wird. Ein postiver Schnelltest ist erstmal eine OWi und ein Fall für die Führerscheinstelle. Mit einem Lkw an einem windigen Tag etwas zu schwanken als einzige Ausfallerscheinung sollte jeder halbwegs taugliche Anwalt wegbekommen... Zumal das mit den typischen Wirkungen von Amphetamin nicht wirklich in Einklang zu bringen ist. Aber vielleicht gibt die TE nochmals Lebenszeichen ab... |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 474 Beigetreten: 24.08.2015 Wohnort: DO Mitglieds-Nr.: 76950 ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17504 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Ein postiver Schnelltest ist erstmal eine OWi und ein Fall für die Führerscheinstelle. Zweimal falsch.Nur ein positiver Bluttest begründet eine Owi und ist dann erstmal ein Fall für die Bußgeldstelle. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 718 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 ![]() |
jaja bla, ich denke das ergab sich aus dem Zusammenhang... dann denk dir einfach ein "verdacht" hinein...
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17504 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Wo soll ich mir denn einen „Verdacht reindenken“?
![]() -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 718 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 ![]() |
![]() Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 13.03.2025, 07:08
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Beitrag
#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17504 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Das mit dem begründeten Anfangsverdacht ist richtig, Du schriebst aber
Zitat Ein postiver Schnelltest ist erstmal eine OWi Und diese Aussage ist und bleibt falsch.
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 718 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 ![]() |
...und ergab sich in einer Diskussion, in der jedem Beteiligten klar war, wie es gemeint war. nicht schön, mehr aber auch nicht...
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:59 |