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> Unfall und THC
Winston-King
Beitrag 10.03.2025, 02:18
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 10.03.2025
Mitglieds-Nr.: 92388



    
 
Guten Morgen liebes Verkehrsportal,

Erstmal ein lob an euch,

ich bin am 02.02.2025 um 18:50 auf einer Landstraße wegen zu hohe Geschwindigkeit ins Schleudern gekommen. Auto Totalschaden überschlagen etc.

Gestern kam ein Anhörbogen §315 THC 1,7ng von der Polizei mit Vernehmung Termin. Gehe natürlich nicht dahin werde zum Anwalt gehen. Ich hatte 4 Wochen vor der Tat aufgehört zu Kiffen war Dauerkonsument hatte auch gegen Ende seit Mai 2024 Rezept 20g Monatlich. Das habe ich der Polizei nicht gezeigt und mein Führerschein habe ich noch.

Meine Führerscheinakte ist auch nicht ganz ohne leider.

Ersterteilung Klasse AM/B/L 2019
Straftat ohne Alkohol oder Drogen 2021
Neuerteilung 2023 mit Restprobezeit bis Mitte 2025.

Was könnte auf mich blühen ? Ist man nicht ab 3,5ng bei einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit ?
Mir wurde gesagt ab 1,0ng-3,49ng ist es 250,00€ und ein Punkt stimmt die Aussage doch nicht ?
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PersonB
Beitrag 10.03.2025, 05:09
Beitrag #2


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 7
Beigetreten: 06.03.2025
Wohnort: Bayern
Mitglieds-Nr.: 92386



In der Probezeit gelten die Werte für dich nicht sowohl bei Alkohol als auch THC zmdst Alkohol weiß ich 0.0 thc vermutlich das gleiche
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durban
Beitrag 10.03.2025, 09:37
Beitrag #3


Mitglied
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Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19635
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Hallo!

Einmal vorab: Über 1 ng/ml THC, wenn Du wirklich zuvor mehrere Wochen lang nicht konsumiert hast, deutet auf einen sehr starken Konsum vorher hin. Das wird dir nicht jeder spontan glauben.

Eine Ordnungswidrigkeit hast Du auf jeden Fall begangen, weil für Fahrer in der Probezeit ein absolutes Alkohol- und Cannabisverbot gibt.

Steht in dem Anhörungsbogen wirklich "§ 315" oder vielleicht eher "315c StGB"? Eine Straftat nach § 315c StGB liegt vor, wenn man auf Grund von Cannabisbeeinflussung einen Unfall baut. Der Grenzwert ist da nicht unmittelbar relevant. Je höher der Wert, desto eher liegt nahe, dass ein Unfall durch den Cannabiskonsum (mit-)verursacht wurde - und umgekehrt.

Dein Wert ist relativ gering. Aus Deiner Perspektive müsste man versuchen, den Vorwurf, dass der Unfall durch den Konsum verursacht wurde, zu entkräften. Wie aussichtsreich das ist, kann man natürlich aus der Ferne und ohne Details nicht einschätzen.

Bei einer Straftat nach § 315c StGB ist Deine Fahrerlaubnis akut in Gefahr. Regelmäßig wird dann die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist angeordnet, die bei Dir nicht unter einem Jahr liegen wird.

Deshalb solltest Du überlegen, frühzeitig einen Anwalt, der sich mit Verkehrsstrafrecht auskennt, einzuschalten.

MfG
Durban wavey.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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Winston-King
Beitrag 12.03.2025, 17:33
Beitrag #4


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 10.03.2025
Mitglieds-Nr.: 92388



Hey hast recht der 315 c wird mir vorgeworfen.

Gehe auch zum Anwalt jetzt.

Aber ab welchen Wert ist der 24c Verstoß erfüllt ?

Und ja war ein sehr starker Cannabis Konsument.

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