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> ABE? Teilegutachten? Eintragung?, was ist das und was muss ich beachten???
vonix
Beitrag 06.10.2004, 11:22
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich habe zwei "Tuning-Fragen":

1. Ich hätte gerne einen kleinen Dachspoiler an meinem Punto. Kein Skateboard oder so, sondern einfach eine Art Dachverlängerung. Keine Ahnung, ob die Dinger eine spezifische Bezeichnung haben.

2. Ich möchte meine Seiten- und Heckscheibe tönen lassen mit Folie.


Was ist

- abe?
- Teilegutachten?

Wo und von wem muss ich was eintragen lassen & was kostet das?

zu 1. welches Material darf der Spoiler haben? Woher bekomme ich ein legales Teil? Wie wird es richtig befestigt?

zu 2. Wenn ich es bei einer Autoglaserei beschichten lasse, werden die doch auf die erforderlichen Bedingungen achten, oder?
Muss ich Tönungsfolie auch eintragen lassen?
Ist ein ABE dieser kleine rote Zettel, der in der Folienpackung dabei liegt?

Was muss ich grundsätzlich noch beachten???


Vielen Dank!
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DaRealAd
Beitrag 06.10.2004, 15:45
Beitrag #2


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ABE: Allgemeine Betriebserlaubnis ... d.h. du darfst das Teil gemäß den Bestimmungen in der ABE anbauen und brauchst normalerweise keine TÜV Abnahme und muss mitgeführt werden.

Teilegutachten: Brauchst du damit der TÜV dir die Sachen einträgt.

Eintragung beim TÜV (im Osten DEKRA), kostet glaub ich so um die 30 €.

1. Material ist eigentlich egal, selber bauen is eh nicht, also bist du auf das beschränkt was mit ABE/Gutachten angeboten wird. ... woher? => seriöser Tuning/Zubehör-Händler

2. Wenn ABE dabei, dann muss es nicht eingetragen werden, sonst schon ...


--------------------
[BE] [C1E] [CE] [MSLT]
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Gast_ibero_*
Beitrag 06.10.2004, 18:55
Beitrag #3





Guests






ABE:

Meistens dieser rote Zettel. Eine Kopie reicht allerdings auch.
Ist in der Fahrzeugauflistung der ABE dein Fahrzeug vorhanden, so kannst du das Teil einbauen. Auflagen beachten und ABE mitführen.
Meistens bei Tönungsfolie.

Teilegutachten:

Ebenfalls eine Fahrzeugauflistung. Zusatz: Abnahme des AN/Umbaus durch amtl. anerk. Sachverständigen (hat jede größere KFZ-Werstatt, kosten zwischen 30 - 50 Euro).
Ohne Abnahmebescheinigung liegt ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vor (50 Euro/3 Punkte).

Eintragung:

Heutzutage läuft fast alles über ABE oder TG. Eintragungen dienen da heutzutage eher der Ordnung.
Veränderungen an Motor und derart wichtigen Teile müssen jedoch eingetragen werden.

EG-Betriebserlaubis:

Im Grunde wie eine ABE. Innerhalb der EG. Das Teil ist dann mit einer "E"-Nummer versehen.
Einfach einbauen und Papiere mitführen.


Wichtig:
Immer die Auflagen beachten. So z.B. ist es meistens bei Sonderlenkrädern (mit ABE) so, daß bei Änderung der Rad/Reifenkombi eine Abnahme erforderlich ist.
(Also z.B. Golf mit Raid Sonderlenkrad und 215er Schluppen).

MfG
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Stefan Süßmann
Beitrag 07.10.2004, 07:36
Beitrag #4


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Zitat
ABE:

Meistens dieser rote Zettel. Eine Kopie reicht allerdings auch.
Ist in der Fahrzeugauflistung der ABE dein Fahrzeug vorhanden, so kannst du das Teil einbauen. Auflagen beachten und ABE mitführen.
Meistens bei Tönungsfolie.


Für Folien gibt es keine ABE sondern eine ABG (allgemeine Bauartgenehmigung).

Ob für ein Teil mit ABE eine Änderungsabnahme erforderlich ist, steht in der ABE. Der weitverbreitete Schluß, ABE --> nicht eintragungspflichtig, ist falsch !.



Zitat
Teilegutachten:

Ebenfalls eine Fahrzeugauflistung. Zusatz: Abnahme des AN/Umbaus durch amtl. anerk. Sachverständigen (hat jede größere KFZ-Werstatt, kosten zwischen 30 - 50 Euro).
Ohne Abnahmebescheinigung liegt ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vor (50 Euro/3 Punkte).


Zm Glück darf das nicht nur der aaS, sondern auch der aaP und der Prüfingenieur einer ÜO.


Zitat
Eintragung:

Heutzutage läuft fast alles über ABE oder TG. Eintragungen dienen da heutzutage eher der Ordnung.
Veränderungen an Motor und derart wichtigen Teile müssen jedoch eingetragen werden.


Eintragung ist überhaupt kein amtlicher Begriff. In der Regel ist bei einer Änderungsabnahme (mit ABE oder TG) eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei "nächster Gelegenheit" erforderlich. Es gibt Dinge, die immer sofort in die Papiere eingetragen werden müssen (z.B. Leistungsänderung).

Bei Einzelabnahmen (§19.2/21) erfolgt manchmal ein Eintrag direkt in der Brief, dann muß ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt werden.




Zitat
EG-Betriebserlaubis:

Im Grunde wie eine ABE. Innerhalb der EG. Das Teil ist dann mit einer "E"-Nummer versehen.
Einfach einbauen und Papiere mitführen.


Mitführen der Papiere kann hilfreich sein, ist aber nicht vorgeschrieben.


mfg


Stefan
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24vdriver
Beitrag 14.07.2005, 11:36
Beitrag #5


Neuling


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Hallo Stefan,
ich muss Dir leider widersprechen was die EG Betriebserlaubnis betrifft, das mitführen der Bescheinigung ist vorgeschrieben.

Oder hast Du den originalen Gesetztestext woraus das hervorgeht.

Bis denne

LG

Dirk

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 14.07.2005, 12:13
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Stefan Süßmann
Beitrag 14.07.2005, 12:29
Beitrag #6


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Zitat
ich muss Dir leider widersprechen was die EG Betriebserlaubnis betrifft, das mitführen der Bescheinigung ist vorgeschrieben.


Das kömmt öfter mal vor, häufig unbegründet wavey.gif


Zitat
Oder hast Du den originalen Gesetztestext woraus das hervorgeht.



Den gibt´s sogar hier --> §19 StVZO smile.gif


mfg


Stefan
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El Bestrafo
Beitrag 14.07.2005, 18:47
Beitrag #7


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Gem. § 19 (4) StVZO ist, im Rahmen des Ausschließungsverfahrens, ein Mitführen der EWG-Betriebserlaubnis, einer EWG-Bauartgenehmigung oder einer EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht nicht erforderlich.


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zpeedy
Beitrag 14.07.2005, 21:20
Beitrag #8


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du meinst einen so genannten dachkanntenspoiler.

gibts mit viele verschiedenen gutachten, je nach dem was es ist.


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