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> Bußgeldbescheid, aber, wer sagt denn dass.....
Olafinski
Beitrag 06.03.2025, 10:35
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

siehe Anhang,

ich werde nicht so oft geblitzt, aber mit dem Schrieben hat mich der Schlag getroffen. für mich sind €100, - viel Geld.

Wird bei so einem Schrieben nicht mehr angeben, wie schnell die gemessene Geschw. war und wie groß die Toleranz ist?

Wie wird belegt, dass zum angegebenen Zeitpunkt sich das Fz mit dem Kennzeichen an den angegebenen Ort befunden hat.
Am 22. Jan und 18:08 war es sicherlich schon dunkel, wenn auf dem Foto die Umgebung nicht ersichtlich ist, ist das Foto als Bweismittel belastbar?


Ferner habe ich ein abweichendes Erscheinungsbild zum Ausweisfoto, jetzt mit Brille, schulterlangem Haar und Bart.

Wie ist eure Einschätzung dem Bußgeldbescheid zu widersprechen, um eine Einstellung zu bewirken?


vielen Dank vorab für eure Rückmeldungen

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jan47
Beitrag 06.03.2025, 10:41
Beitrag #2


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Zitat (Olafinski @ 06.03.2025, 10:35) *
Wird bei so einem Schrieben nicht mehr angeben, wie schnell die gemessene Geschw. war und wie groß die Toleranz ist?

Doch das wird angegeben, womöglich hast du aber nur den Fragebogen, noch nicht den Bussgeldbescheid erhalten.

Zitat (Olafinski @ 06.03.2025, 10:35) *
Wie wird belegt, dass zum angegebenen Zeitpunkt sich das Fz mit dem Kennzeichen an den angegebenen Ort befunden hat.

Indem der Blitzer an der entsprechenden Stelle fest installiert und amtlich registriert ist.


Zitat (Olafinski @ 06.03.2025, 10:35) *
Ferner habe ich ein abweichendes Erscheinungsbild zum Ausweisfoto, jetzt mit Brille, schulterlangem Haar und Bart.

Damit kannst du versuchen, "Ich weiss nicht wer gefahren ist" zu sagen, eventuell kann dann die Polizei vorbeikommen und das Foto abgleichen, oder du kannst ein Fahrtenbuch verpflichtet werden zu führen (eher unwarscheinlich beim 1. mal, Risiko ist aber).
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Freisinn
Beitrag 06.03.2025, 10:47
Beitrag #3


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Bei einer Messung (im Dunkeln) unterschreibe ich u.a. für den Standort. Du kannst in einem Rechtstaat natürlich behaupten dass @Freisinn ein notorischer Lügner und Urkundenfälscher ist und einen Richter darüber entscheiden lassen.
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durban
Beitrag 06.03.2025, 10:48
Beitrag #4


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Zitat (Olafinski @ 06.03.2025, 11:35) *
Wie wird belegt, dass zum angegebenen Zeitpunkt sich das Fz mit dem Kennzeichen an den angegebenen Ort befunden hat.


Es wird ein Messprotokoll geführt, aus dem sich der Standort der Messung ergibt.

Zitat (Olafinski @ 06.03.2025, 11:35) *
Am 22. Jan und 18:08 war es sicherlich schon dunkel, wenn auf dem Foto die Umgebung nicht ersichtlich ist, ist das Foto als Bweismittel belastbar?


Dass die Umgebung nicht erkennbar ist, ist nicht relevant.

Zitat (Olafinski @ 06.03.2025, 11:35) *
Ferner habe ich ein abweichendes Erscheinungsbild zum Ausweisfoto, jetzt mit Brille, schulterlangem Haar und Bart.

Wie ist eure Einschätzung dem Bußgeldbescheid zu widersprechen, um eine Einstellung zu bewirken?


Das kann man aus der Ferne ja nicht beurteilen - wir kennen die Bilder ja nicht. Letztlich wird erst die Bußgeldstelle einen Fotoabgleich durchführen. Wenn Du gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegst, geht die Sache vor Gericht. Dort musst Du persönlich erscheinen und die Richterin/der Richter wird einen persönlichen Vergleich durchführen.




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Freisinn
Beitrag 06.03.2025, 10:56
Beitrag #5


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Zitat (durban @ 06.03.2025, 10:48) *
Dort musst Du persönlich erscheinen und die Richterin/der Richter wird einen persönlichen Vergleich durchführen.


Wobei ich auch Richter kenne, die dann grundsätzlich anthropologisch forensische Gutachten anordnen, was das Prozesskostenrisiko erheblich erhöht.
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jan47
Beitrag 06.03.2025, 11:45
Beitrag #6


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Zitat
anthropologisch forensische Gutachten

Ich verstehe ja wenn man einen Mörder identifizieren soll, aber bei einem 100 EUR Strafzettel? Kein Wunder, dass deutsche Gerichte so überfordert sind...
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Olafinski
Beitrag 06.03.2025, 11:54
Beitrag #7


Neuling


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es ist ein Bußgeldbescheid und ein mob Blitzer

das Foto ist so gut, dass es auch mein Bruder oder Cousin sein könnte. Was macht die Justiz bei Zwilligen, die sich sehr ählich sind?
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jan47
Beitrag 06.03.2025, 11:55
Beitrag #8


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Macht wie gesagt keinen Unterschied. Sonst wäre praktisch jedes Bussgeld aus einem mobilen Blitzer für den Müll.

100 Euro sind doch (falls du inkl. Gebühren meinst) 20 km/h zu viel, kein Punkt. Bezahlen und vergessen.
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Freisinn
Beitrag 06.03.2025, 11:58
Beitrag #9


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Ich wüsste jetzt nicht, wie solche Gutachten die Gerichte zusätzlich belasten. Eher ist das Gegenteil der Fall, weil viele Einsprüche dann vor der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Zum Beispiel die von Betroffenen, die meinen mit Bart und anderer Frisur seien sie jetzt nicht mehr identifizierbar.
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ulm
Beitrag 06.03.2025, 12:26
Beitrag #10


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Zitat (Olafinski @ 06.03.2025, 11:54) *
das Foto ist so gut, dass es auch mein Bruder oder Cousin sein könnte. Was macht die Justiz bei Zwilligen, die sich sehr ählich sind?

Du hast lediglich einen Ausdruck des Fotos.
Das Originalfoto ist deutlich besser!

Übrigens sollten die von Dir "vermissten" Daten zur gemessenen Geschwindigkeit etc. finden sich oft in der Kopf- und Fußzeile des Fotos.



Zwischen den Zeilen lese ich, dass Du den Tatvorwurf nicht ernsthaft bestreitest und Du Dich lediglich um die Zahlung drücken willst.
Lese ich das richtig?
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Olafinski
Beitrag 07.03.2025, 07:46
Beitrag #11


Neuling


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gibt es jemanden auf dem Planeten, der sich vor einem Bußgeld nicht drücken will?

ich habe mittlerweile ein dig. Foto mit allen Informationen
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Uwe Mettmann
Beitrag 07.03.2025, 08:13
Beitrag #12


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…und was hälts du davon, mit uns alle erhaltenen Informationen zu teilen.

Es ist eigentlich üblich, wenn man hier im Forum eine Frage stellt und eine zielführende Antwort haben möchte, dass man dann auch die dafür notwendigen Informationen liefert.


Gruß

Uwe
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durban
Beitrag 07.03.2025, 08:18
Beitrag #13


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Zitat (Olafinski @ 06.03.2025, 12:54) *
das Foto ist so gut, dass es auch mein Bruder oder Cousin sein könnte. Was macht die Justiz bei Zwilligen, die sich sehr ählich sind?


Ein Gutachten. In der Regel aber erst, wenn das Gericht beim persönlichen Abgleich in der Hauptverhandlung nicht zu einem Ergebnis kommt. Spätestens dann sollte man als Betroffener gut abwägen, den Einspruch zurückzunehmen. Denn wenn man verurteilt wird, trägt man ggf angefallene Gutachterkosten.


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Freisinn
Beitrag 07.03.2025, 09:35
Beitrag #14


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Zitat (Olafinski @ 07.03.2025, 07:46) *
gibt es jemanden auf dem Planeten, der sich vor einem Bußgeld nicht drücken will?


Aus meiner beruflichen Erfahrung sind ca. 98% der Betroffenen eher einsichtig. (ab dem Fahrverbot sind es dann nur noch ca. 10% )
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random
Beitrag 07.03.2025, 11:36
Beitrag #15


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Und wenn diese 2% Wissen würden, wie eine Gerichtsverhandlung abläuft, nachdem die supertolle Webseitenkanzlei einen Anwalt mit Untervollmacht zu Gericht sendet... Natürlich nachdem sie ein paar Standartexte rausgehauen haben die nichtmal auf´s Messgerät zutreffen... würden wohl selbst die bezahlen...

Leute die ernsthaft Zweifel an der Messung haben im Sinne von, so schnell sind sie keinesfalls gefahren, dürften imho im Promillebereich liegen. Aber das ist doch bei allem so, wenn die Rechtsschutzversicherung zahlt. Das sie dieses Verhalten mitbezahlen - und leider auch die "Vernünftigen" - ist wieder ein anderes Thema. Imho sollte die Justiz mal deutlich die Verfahrenskosten anpassen...
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Freisinn
Beitrag 07.03.2025, 12:00
Beitrag #16


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Wobei natürlich die Verhandlungen mit den Webseiten-Kanzleien immer ein absolutes Highlight sind (nur nicht für den Betroffenen). Anwälte im Ruhestand, die während der Verhandlung zum ersten Mal die Akte lesen.
Ich mache jetzt seit fast zwei Jahrzehnten Geschwindigkeitsmessungen, und bisher wurde keine einzige Messung vor Gericht oder vom Gutachter erschüttert. Es gab sehr selten mal ein Absehen vom Fahrverbot gegen erhöhtes Bußgeld.

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durban
Beitrag 07.03.2025, 17:42
Beitrag #17


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Zitat (jan47 @ 06.03.2025, 12:45) *
Ich verstehe ja wenn man einen Mörder identifizieren soll, aber bei einem 100 EUR Strafzettel? Kein Wunder, dass deutsche Gerichte so überfordert sind...


Um mal aus dem Nähkästchen zu plaudern: Mich (amtsgerichtliches Dezernat mit etwa 200 Ordnungswidrigkeiten-Eingängen im Jahr) überfordern Gutachten eher nicht, sondern kosten mich maximal 20 Minuten mehr Zeit als sonst. Die Verfahren, in denen tatsächlich ein Gutachten notwendig wird, belaufen sich maximal auf 1 - 2 im Jahr. Ich führe erst einmal eine ganz normale Hauptverhandlung durch und sehe mir den Betroffenen und das Foto an. Wenn ich mir nicht zutraue, das selbst zu entscheiden, lege ich es in die Hand des Betroffenen und kündige an, nur nach Gutachten zu entscheiden. Der Betroffene weiß ja schließlich, ob er gefahren ist. Wenn es so ist, ist es wahrscheinlich, dass es mit dem Gutachten rauskommt und er trägt dessen Kosten. Dann sollte er zurücknehmen. Andernfalls kann er relativ entspannt dem Gutachten entgegensehen.

Praktisch bedeutet die Anordnung des Gutachtens für mich, dass ich kurz mit der/dem Sachverständigen telefoniere und zur nächsten Hauptverhandlung lade. Und die dauert dann selten länger als 15 Minuten.

Übrigens finde ich es immer wieder faszinierend, dass die Sachverständigen auf ganz andere Dinge achten als wir als Laien. Es ist ja auch nicht aufs Gesicht beschränkt. Neulich hatte ich ein Verfahren, in dem die Sachverständige ihren Befund auf einen Teil der Hand, der auf dem Foto zu sehen war (seitliches Foto durch das geöffnete Seitenfenster) gestützt hat. Ob die Person auf dem Foto nun Vollbart trägt oder nicht, spielt da eher eine untergeordnete Rolle.


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blackdodge
Beitrag 07.03.2025, 17:58
Beitrag #18


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Zitat (Freisinn @ 07.03.2025, 12:00) *
Es gab sehr selten mal ein Absehen vom Fahrverbot gegen erhöhtes Bußgeld.



und dazu braucht man keine Hauptverhandlung


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Freisinn
Beitrag 08.03.2025, 10:54
Beitrag #19


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@blackdodge: Dann muss die Bußgeldstelle bereit und in der Lage sein es zu entscheiden. Meistens scheitert es schon daran, dass eine echte und nachvollziehbare Existenzgefährdung durch das Fahrverbot nicht schlüssig nachgewiesen wird.
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shortie
Beitrag 30.03.2025, 07:28
Beitrag #20


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Zitat (random @ 07.03.2025, 11:36) *
... nachdem die supertolle Webseitenkanzlei einen Anwalt mit Untervollmacht zu Gericht sendet... Natürlich nachdem sie ein paar Standartexte rausgehauen haben die nichtmal auf´s Messgerät zutreffen...

Du meinst doch nicht etwa eine bestimmte aus Berlin, die sich nach einem Notruf benannt hat?
rofl1.gif

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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:42